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   KG, 24.11.2005 - 12 U 237/04   

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https://dejure.org/2005,10154
KG, 24.11.2005 - 12 U 237/04 (https://dejure.org/2005,10154)
KG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 12 U 237/04 (https://dejure.org/2005,10154)
KG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 12 U 237/04 (https://dejure.org/2005,10154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung der Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Sachschäden; Objektive Erforderlichkeit einer Ausweichreaktion des Führers des dadurch beschädigten Fahrzeugs; Haftung des die Ausweichreaktion durch seine Fahrweise versuchsachenden ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17; ; BGB § 291; ; BGB § 823; ; BGB § 839; ; BGB § 932 Abs. 2; ; PflVG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Ausweichen des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs; Anforderungen an die Darlegung der Aktivlegitimation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 237/04
    Die Haftung gemäß § 7 StVG hängt nicht davon ab, ob sich der Führer des im Betrieb befindlichen Fahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat und auch nicht davon, dass es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen ist (BGH NJW 2005, 2081, 2082).
  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95

    Bedeutsamkeit des Zeitpunktes eines Geschehens für die Schlüssigkeit eines

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 237/04
    Soweit das Landgericht die Angabe des Namens des Verkäufers für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundung des Zeugen für erforderlich hielt, hätte es im Rahmen der Beweisaufnahme danach fragen können (BGH NJW-RR 1996, 1212).
  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Das Gericht muss insoweit in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Klägerseite zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen oder nicht ( KG Berlin , VRS Band 110, Seiten 249 ff. = KG-Report 2006, Seiten 746 ff.; LG Görlitz , SVR 2014, Seiten 389 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 03.07.2015, Az.: 31 C 163/14, u.a. in: NJOZ 2015, Seiten 1375 f. = "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 14.02.2014, Az.: 31 C 153/12, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 05405 = "juris" ).
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