Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.02.2006 - 12 U 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1921
OLG Koblenz, 13.02.2006 - 12 U 25/05 (https://dejure.org/2006,1921)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2006 - 12 U 25/05 (https://dejure.org/2006,1921)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 12 U 25/05 (https://dejure.org/2006,1921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 8 Abs 1 S 2 Nr 2 StVO
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall auf einer Kreuzung im Bereich von Weinbergswegen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall; Vorfahrtsregelungen auf wenig befahrenen Feldwegen; Beachtung auch des von links kommenden Verkehrs an einer Kreuzung

  • Judicialis

    StVO § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Kreuzung von Weinbergswegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    An einer Kreuzung von Weinbergswegen abseits der dem Durchgangsverkehr dienenden Straßen, an der die Regelung "Rechts vor Links" gilt, müssen die Verkehrsteilnehmer auch den von links kommenden Verkehr im Auge haben

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haftpflicht: Mithaftung - Haftungsverteilung bei Unfall auf Wirtschaftswegen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mithaftung bei Unfall trotz Vorfahrtsrechts?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Crash im Weinberg - An einer Kreuzung von Weinbergswegen gilt "rechts vor links"

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Mithaftung bei einem Verkehrsunfall trotz Vorfahrtsrechts

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Rechts vor Links: Trotz Vorfahrt kann bei einem Verkehrsunfall eine Mithaftung bestehen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Vorsicht auch bei "Rechts vor Links"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haftpflicht: Mithaftung - Haftungsverteilung bei Unfall auf Wirtschaftswegen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 603
  • NZV 2006, 308
  • NZV 2006, 378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge an einer Wegekreuzung im

    Nach einer Ansicht soll es allein auf den äußeren Anschein ankommen (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 36 mit Hinweis auf OLG Koblenz VRS 69, 101 sowie NZV 2006, 308; OLG Düsseldorf VRS 47, 61 sowie Schneider DAR 1976, 63).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2016 - 1 U 107/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftrades mit einem die Straße

    Dies ergibt sich einerseits dadurch, dass deren Ausbau und Gestaltung ausweislich des Lichtbildes Nr. 17 zur Verkehrsunfallanzeige der Polizei (Bl. 17 der Bußgeldakte) verhältnismäßig geringwertig war (zu diesem Kriterium etwa OLG Koblenz NZV 2006, 378).
  • AG Sigmaringen, 24.08.2012 - 1 C 280/11

    Verkehrsunfall: Abgrenzung einer Straße von einem Feldweg

    An einer Einmündung wie der vorliegenden, insbesondere auch aufgrund der Ausgestaltung des Weges in seinem letzten Stück, den gerade die Zeugin R. befuhr, müssen die Verkehrsteilnehmer bereits aus Gründen allgemeinen gebotener Vorsicht sowohl den von rechts nahenden, als auch wenigstens kurz den von links kommenden Verkehr im Auge haben, wenn eine Örtlichkeit, dazu verleitet, mit anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu rechnen (OLG Koblenz, NZV 2006, 308) oder die Gefahr besteht, dass nicht klar sein könnte, wer das Vorfahrtsrecht inne hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht