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   OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05   

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https://dejure.org/2006,3909
OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05 (https://dejure.org/2006,3909)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.11.2006 - 12 U 250/05 (https://dejure.org/2006,3909)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. November 2006 - 12 U 250/05 (https://dejure.org/2006,3909)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Krankheitskostenversicherung: Fristlose Kündigung wegen Täuschung des Versicherungsnehmers zum Erschleichen von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Täuschung eines Versicherungsnehmers zur Erschleichung von Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung; Kündigung der Krankheitskostenversicherung aus wichtigem Grund durch den Versicherer aufgrund der vorgenommenen Täuschung; Vorliegen eines wichtigen Grundes bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankentagegeldversicherung - Kündigung der Krankenversicherung bei Betrugsversuch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankentagegeldversicherung - außerordentliches Kündigungsrecht

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 242; ; BGB § 314; ; VVG § 30; ; VVG § 178 a; ; VVG § 178 h; ; MB/KT § 14

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 314
    Täuschung in der Krankentagegeldversicherung ist kein Kündigungsgrund für die Krankheitskostenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung einer Krankheitskostenversicherung bei Erschleichen von Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 3 (Leitsatz)

    Krankheitskostenversicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versuchtes Erschleichen von Krankentagegeld berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Krankenversicherungsvertrags insgesamt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Private Krankenversicherung - Krankentagegeldversicherung: Wann kann der Versicherer aus wichtigem Grund kündigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1114
  • VersR 2007, 530
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05
    Dabei ist die Berechtigung einer solchen Kündigung an Hand einer wertenden Betrachtung zu prüfen, die die Besonderheiten des aufgesagten Vertrages und die Interessenlage der Beteiligten berücksichtigt muss (BGH VersR 1985, 54).

    Hiervon ist dann auszugehen, wenn er sich Vermögensleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht, indem der Versicherungsnehmer etwa Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt und dem Versicherer zwar die Arbeitsunfähigkeit mitteilt, nicht aber den Umstand, dass er seinen Beruf ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit praktisch voll ausübt (BGHZ VersR 1985, 54; OLG Hamm, VersR 1991, 452; OLG Hamm ZfS 2006, 404; OLG Saarbrücken, 5 U 70/05, Urteil vom 23.11.2005).

    Die Möglichkeit einer Vertragsauflösung steht nämlich in Widerspruch zu der sozialen Funktion der privaten Krankenversicherung, die für weite Bevölkerungskreise zum Ersatz für fehlenden Sozialversicherungsschutz geworden ist (BGH VersR 1985, 54).

  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05
    Eine Umwandlung in eine Ruhensversicherung ist grundsätzlich möglich, solange das Versicherungsverhältnis nicht wegen fehlender Versicherungsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit beendet ist (BGH VersR 2002, 881; OLG Karlsruhe RuS 2005, 470).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2004 - 19 U 118/03

    Krankentagegeldversicherung: Fortbestand bei Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05
    Eine Umwandlung in eine Ruhensversicherung ist grundsätzlich möglich, solange das Versicherungsverhältnis nicht wegen fehlender Versicherungsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit beendet ist (BGH VersR 2002, 881; OLG Karlsruhe RuS 2005, 470).
  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05

    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05
    Hiervon ist dann auszugehen, wenn er sich Vermögensleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht, indem der Versicherungsnehmer etwa Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt und dem Versicherer zwar die Arbeitsunfähigkeit mitteilt, nicht aber den Umstand, dass er seinen Beruf ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit praktisch voll ausübt (BGHZ VersR 1985, 54; OLG Hamm, VersR 1991, 452; OLG Hamm ZfS 2006, 404; OLG Saarbrücken, 5 U 70/05, Urteil vom 23.11.2005).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05
    Hiervon ist dann auszugehen, wenn er sich Vermögensleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht, indem der Versicherungsnehmer etwa Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt und dem Versicherer zwar die Arbeitsunfähigkeit mitteilt, nicht aber den Umstand, dass er seinen Beruf ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit praktisch voll ausübt (BGHZ VersR 1985, 54; OLG Hamm, VersR 1991, 452; OLG Hamm ZfS 2006, 404; OLG Saarbrücken, 5 U 70/05, Urteil vom 23.11.2005).
  • OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 302/89

    Zeitweise berufliche Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05
    Hiervon ist dann auszugehen, wenn er sich Vermögensleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht, indem der Versicherungsnehmer etwa Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt und dem Versicherer zwar die Arbeitsunfähigkeit mitteilt, nicht aber den Umstand, dass er seinen Beruf ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit praktisch voll ausübt (BGHZ VersR 1985, 54; OLG Hamm, VersR 1991, 452; OLG Hamm ZfS 2006, 404; OLG Saarbrücken, 5 U 70/05, Urteil vom 23.11.2005).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 12 U 148/10

    Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherung: Teleologische

    Zwar kann im Einzelfall eine Beschränkung in Betracht kommen, wenn sich beispielsweise eine etwaige Leistungserschleichung nur auf eine Versicherung bezieht und keine besonderen weiteren Umstände vorliegen, die für alle Versicherungen einen wichtigen Grund darstellen (OLG Karlsruhe VersR 2007, 530).
  • OLG Nürnberg, 09.07.2020 - 8 U 49/20

    Wirksamkeit der Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages

    aa) Es stellt in der Regel einen zur außerordentlichen Kündigung der Krankenversicherung berechtigenden wichtigen Grund dar, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer durch Vorlage gefälschter Abrechnungsbelege vorsätzlich täuscht und sich auf diese Weise Leistungen erschleicht (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 2007, 24; LG Essen, r+s 2005, 428).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17

    Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des OLG Karlsruhe (VersR 2007, 530).

    Für die Erbringung von Leistungen aus der Krankenversicherung ist immer die Vorlage von Rechnungen von dritter Seite notwendig, an die die Geldleistungen des Versicherers weiterzuleiten sind (so OLG Karlsruhe, VersR 2007, 530).

  • OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 8 U 49/20

    Fristlose Kündigung Krankenversicherungsvertrages - Pflichtverletzung

    Es stellt in der Regel einen zur außerordentlichen Kündigung der Krankenversicherung berechtigenden wichtigen Grund dar, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer durch Vorlage gefälschter Abrechnungsbelege vorsätzlich täuscht und sich auf diese Weise Leistungen erschleicht (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 2007, 24; LG Essen, r+s 2005, 428).
  • LG Dortmund, 20.11.2009 - 2 O 71/07

    Krankentagegeldversicherung, Kündigung, wichtiger Grund

    Dass die Klage vor dem erledigenden Ereignis begründet war, folgt bereits aus den vorstehenden Ausführungen zu I. Daneben hält die Kammer dafür, dass selbst bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung des Krankentagegeldtarifes nicht ohne weiteres auch die Kündigung eines daneben bestehenden Krankenkostentarifs möglich ist (Kammer, NOJZ 2007, 385 m. w. N. auch zu der Gegenauffassung; OLG Karlsruhe, r+s 2007, 24).
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