Rechtsprechung
KG, 12.02.2004 - 12 U 258/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung für Schäden aus einem Verkehrsunfall; Rückwärtsfahren ohne Rückschau; Vorfahrtsrecht auf Plätzen und anderen größeren Verkehrsflächen ohne irgendwelche Fahrbahneinteilung
- rabüro.de
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen rückwärtsfahrendem Radlader und PKW auf öffentlich zugänglichem Betriebsgelände
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 254; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 8; ; StVO § 9 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts fahrenden Radladers mit einem auf einem Betriebsgelände abgestellten Fahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.05.2002 - 24 O 347/01
- LG Berlin, 22.07.2002 - 24 O 347/01
- KG, 12.02.2004 - 12 U 258/02
Papierfundstellen
- VersR 2005, 135
Wird zitiert von ... (5)
- LG Saarbrücken, 07.10.2016 - 13 S 35/16
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers …
Denn der Zeuge ... musste, da er rückwärtsfuhr, unabhängig von einer Vorfahrtsberechtigung die höchstmögliche Sorgfalt nach § 9 Abs. 5 StVO gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern einhalten (vgl. KG, VersR 2005, 135; Kammer, Hinweisbeschluss vom 18.05.2015 - 13 S 77/15, jeweils m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 1 U 8/12
Baustellengeländeunfall: Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen …
Bei der Pflicht, hinzuschauen, wo man sich hinbewegt, handelt es sich um ein elementares Gebot sozialen Miteinanders, das auch außerhalb des Straßenverkehrsrechts - beispielsweise auf einem Baustellengelände - gilt (im Anschluss an KG VersR 2005, 135).Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts (VersR 2005, 135) wenden die Berufungsführer sich gegen die Auffassung, der klägerische Fahrzeugführer habe im Hinblick auf die Gegebenheiten der Baustelle darauf vertrauen dürfen, dass ihm sein Arbeitsbereich am Sieb für Rangiervorgänge ungestört zur Verfügung stehe, und aus diesem Grunde für den Fahrer des Radladers auch keine Verpflichtung bestanden haben solle, im Zuge seiner Rückwärtsfahrt nach hinten zu schauen.
Bei der Pflicht, hinzuschauen, wo man sich hinbewegt, handelt es sich um ein elementares Gebot sozialen Miteinanders, das auch außerhalb des Straßenverkehrsrechts - beispielsweise auf einem Baustellengelände - gilt (vgl. KG VersR 2005, 135).
- OLG Karlsruhe, 02.07.2012 - 1 U 8/12
Haftungsmaßstab bei einem Verkehrsunfall auf einem nicht öffentlichen Baugelände; …
Bei der Pflicht, hinzuschauen, wo man sich hinbewegt, handelt es sich um ein elementares Gebot sozialen Miteinanders, das auch außerhalb des Straßenverkehrsrechts - beispielsweise auf einem Baustellengelände - gilt (im Anschluss an KG VersR 2005, 135 ).Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts (VersR 2005, 135 ) wenden die Berufungsführer sich gegen die Auffassung, der klägerische Fahrzeugführer habe im Hinblick auf die Gegebenheiten der Baustelle darauf vertrauen dürfen, dass ihm sein Arbeitsbereich am Sieb für Rangiervorgänge ungestört zur Verfügung stehe, und aus diesem Grunde für den Fahrer des Radladers auch keine Verpflichtung bestanden haben solle, im Zuge seiner Rückwärtsfahrt nach hinten zu schauen.
Bei der Pflicht, hinzuschauen, wo man sich hinbewegt, handelt es sich um ein elementares Gebot sozialen Miteinanders, das auch außerhalb des Straßenverkehrsrechts - beispielsweise auf einem Baustellengelände - gilt (vgl. KG VersR 2005, 135 ).
- LG Bremen, 31.07.2020 - 4 O 1076/19
Verkehrsunfall bei Ausparkvorgang auf Parkplatz
§ 9 Abs. 5 StVO ist auf dem Parkplatz grundsätzlich entsprechend anwendbar (…Hentschel, aaO, § 9 Rn. 51; KG, VRR 2011, 42; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 311; KG, VRS 106, 343).Ereignet sich in einem örtlichen, zeitlichen Zusammenhang ein Unfall während des Zurücksetzen, besteht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des zurücksetzenden Fahrers (…Hentschel, § 9 StVO Rn. 55 a.E.; KG, NZV 2009, 393; KG, VRS 106, 343; OLG Oldenburg, NZV 2001, 377).
- LG Köln, 25.01.2022 - 14 O 305/20
Verkehrsunfall mit Bagger in Baustelle - Haftungsverteilung
Er war auch nicht gehalten, den Bereich hinter dem Bagger, der trotz Absperrungen faktisch erreichbar war und zudem durch das vorhandene Verkehrsschild mit dem Hinweis "Anlieger frei", wobei es offenbleiben kann ob es zudem hieß "bis zur Baustelle", absolut zu meiden (vgl. etwa auch KG Urt. v. 12.2.2004 - 12 U 258/02, BeckRS 2004, 5252).