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   OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 12 U 29/03   

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OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 12 U 29/03 (https://dejure.org/2003,18392)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.06.2003 - 12 U 29/03 (https://dejure.org/2003,18392)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 12 U 29/03 (https://dejure.org/2003,18392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf den Rückkaufswert einer Lebensversicherung im Falle der Insolvenz des Versicherers der Lebensversicherung; Möglichkeit der Einordnung der Ansprüche aus einer insolventen Lebensversicherung der Insolvenzmasse zugehörig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 166; InsO § 103
    Anspruch auf den Rückkaufswert einer Lebensversicherung im Falle der Insolvenz des Versicherers der Lebensversicherung; Möglichkeit der Einordnung der Ansprüche aus einer insolventen Lebensversicherung der Insolvenzmasse zugehörig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 12 U 299/00

    Anspruch auf Erstattung des Rückkaufwerts einschließlich Gewinnbeteiligungen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 12 U 29/03
    Das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht steht im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsnehmerin einem unwiderruflichen Bezugsrecht gleich, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen der versicherungsvertraglich getroffenen Vorbehalte nicht erfüllt sind (Senat VersR 2001, 1501; BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 211).

    Die Vorbehalte sollten somit vereinbarungsgemäß nur für die Zeit der Betriebsfortführung gelten (Senat VersR 2001, 1501; vgl. BAG VersR 1991, 211; Prölls/Martin, VVG, 26. Auflage, § 165 Rn. 6).

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 12 U 29/03
    Das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht steht im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsnehmerin einem unwiderruflichen Bezugsrecht gleich, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen der versicherungsvertraglich getroffenen Vorbehalte nicht erfüllt sind (Senat VersR 2001, 1501; BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 211).

    Die Vorbehalte sollten somit vereinbarungsgemäß nur für die Zeit der Betriebsfortführung gelten (Senat VersR 2001, 1501; vgl. BAG VersR 1991, 211; Prölls/Martin, VVG, 26. Auflage, § 165 Rn. 6).

  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 12 U 29/03
    Das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht steht im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsnehmerin einem unwiderruflichen Bezugsrecht gleich, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen der versicherungsvertraglich getroffenen Vorbehalte nicht erfüllt sind (Senat VersR 2001, 1501; BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 211).
  • BGH, 20.05.1992 - XII ZR 255/90

    Zugewinnausgleich bei Anrechten aus gemischter Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 12 U 29/03
    Auch wenn der Versicherungsnehmer unwiderruflich gemäß § 166 VVG einen dritten Bezugsberechtigten benannt hat, bleibt er zur Kündigung berechtigt (BGH VersR 1992, 1382).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 12 U 29/03
    Bei Vereinbarung eines unwiderruflichen Bezugsrechts erwirbt der Berechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sofort (BGH VersR 1966, 359).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 12 U 29/03
    Die streitgegenständlichen Versicherungsverhältnisse wandelten sich nicht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin nach § 103 InsO in Abwicklungsverhältnisse um (vgl. BGH VersR 1993, 689).
  • BGH, 08.06.2005 - IV ZR 30/04

    Bezugsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich einer Direktversicherung in der

    Das hat die Schuldnerin zugunsten des Streithelfers getan, indem sie ihm ein Bezugsrecht eingeräumt hat, das sämtliche aus dem Versicherungsvertrag fällig werdende Ansprüche umfaßt, so auch den auf Zahlung des Rückkaufwertes (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 2003 aaO).

    Maßgeblich für den Inhalt eines Bezugsrechts ist, welche konkrete Ausgestaltung der Versicherungsnehmer ihm in seiner Erklärung gegenüber dem Versicherer gegeben hat (Senatsurteil vom 18. Juni 2003 aaO unter II 1 a.E.).

    Dem Berufungsgericht ist indes darin zu folgen, daß der Vorbehalt, unter den das Bezugsrecht gestellt worden ist, nicht auch für den Fall einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten sollte (ebenso OLG Karlsruhe Urteil vom 18. Juni 2003 - 12 U 29/03 -, bei juris abrufbar, sowie VersR 2001, 1501; OLG Düsseldorf VersR 2002, 86; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. § 165 Rdn. 6a; Stegmann/Lind, NVersZ 2002, 193, 201; a.A. LG Köln ZInsO 2003, 383; Tetzlaff, EWiR § 35 InsO 2003, 931).

    Dem ist durch die Vereinbarung eines dem Grunde nach unwiderruflich gestalteten Bezugsrechts Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 2003 aaO unter II 1 a; BGHZ 45, 162, 165).

  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05

    Rechtstellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung im

    Das hat die Schuldnerin zugunsten des Streithelfers getan, indem sie ihm ein Bezugsrecht eingeräumt hat, das sämtliche aus dem Versicherungsvertrag fällig werdenden Ansprüche umfasst, so auch den auf Zahlung des Rückkaufswertes (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 2003 aaO).

    Der Vorbehalt, unter den das Bezugsrecht gestellt worden ist, hat indes keine Geltung für den Fall einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer (Senatsurteil vom 8. Juni 2005 aaO unter II 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juni 2003 - 12 U 29/03 -, bei juris abrufbar, sowie VersR 2001, 1501; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 86; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. § 165 Rdn. 6a; Stegmann/Lind, NVersZ 2002, 193, 201; a.A. LG Köln, ZInsO 2003, 383; Tetzlaff, EWiR § 35 InsO 2/03, 931).

    Dem ist durch die Vereinbarung eines dem Grunde nach unwiderruflich gestalteten Bezugsrechts Rechnung getragen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2005 aaO unter II 3 b (1); vom 18. Juni 2003 aaO unter II 1 a; BGHZ 45, 162, 165).

  • LG Berlin, 23.03.2011 - 4 T 4/10

    Restschuldversicherung: Kein Widerruf des Bezugsrechts der Bank durch

    Damit erwirbt der Berechtigte das Recht sofort mit der Folge, dass im Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers der Anspruch auf Erstattung des Rückkaufswerts nicht in die Insolvenzmasse fällt, sondern in das Vermögen des Bezugsberechtigten (OLG Karlsruhe vom 18.06.2003 - 12 U 29/03, zu juris-Rz. 24 ff).
  • LG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 S 481/07

    Insolvenzfestigkeit vertraglicher Ansprüche auf Auszahlung einer

    Bei der Vereinbarung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes erwirbt der Berechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sofort (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2003, Az.: 12 U 29/03 m. w. N.).
  • AG Köln, 02.04.2012 - 142 C 443/11

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen einen Ratenkreditgeber des Schuldners auf

    Der Rückzahlungsanspruch fällt unmittelbar in das Vermögen der Beklagten und nicht in die Insolvenzmasse (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.08.2011 - I-6 U 126/11;OLG Karlsruhe, Urteil v. 18.06.2003 - 12 U 29/03).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2009 - 21 S 454/08
    Dagegen wird ein Anspruch auf Zahlung an sich selbst niemals Bestandteil des Schuldnervermögens und kann daher auch nicht in die Insolvenzmasse fallen ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2003 - 12 U 29/03 , zugänglich über juris).
  • AG Düsseldorf, 16.10.2007 - 37 C 9497/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Geltendmachung eines Betrages aus einer

    Das - unwiderrufliche - Recht auf bloße Auszahlung auf das versicherte Konto hat die Beklagte sofort mit Vertragsschluss erworben, mit der Folge, dass im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers die Bezugsbeschränkung nicht erlischt und der Rückkaufwert nicht in die Insolvenzmasse fällt (vgl. auch zum Anspruch auf Bezugsberechtigung einer Kapitallebensversicherung: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2003, Az.: 12 U 29/03).
  • AG Düsseldorf, 07.08.2009 - 20 C 8495/08

    Bezugsrecht einer Insolvenzschuldnerin an der Rückvergütung aus einer

    Danach erwarb die Beklagte ein solches Recht hinsichtlich der Auszahlung des Rückkaufwertes direkt in dem Zeitpunkt, als der Kläger in zulässiger Weise als Insolvenzverwalter über § 80 Abs. 1 InsO, das Vertragsverhältnis kündigte (so u.a. auch AG Langenfeld, Urteil vom 28.12.2007 Az.: 11 C 256/07, Bl. 61, 64 d.A. mit Hinweis auf BGH, VersR 1966, 359, OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2003, Az.: 12 U 29/03 m.w.N.; AG Langenfeld, Urteil vom 17.03.2008, Az. 25 C 318/07, Bl. 67 ff. d.A.).
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