Weitere Entscheidung unten: KG, 21.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1646
OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2009,1646)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2009 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2009,1646)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2009,1646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 254, 253 BGB

  • verkehrslexikon.de

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen fehlender Motorradschutzkleidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Verletzungen aufgrund eines Motorradunfalls

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen Motorradfahrers wegen fehlender Schutzbekleidung; § 254 BGB

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Mitverschulden eines Motorradfahrers aufgrund fehlender Schutzbekleidung

  • Judicialis

    BGB § 253

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 254
    Nichttragen von Motorradschutzkleidung als schmerzensgeldminderndes Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Verletzungen aufgrund eines Motorradunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lieber immer mit Schutzkleidung Motorrad fahren ...

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Verkehrsunfall, wenn die Sorgfalt außer Acht gelassen wird

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer auf dem Motorrad keine Schutzkleidung trägt, kriegt weniger Schmerzensgeld!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mithaftung bei Motorradunfall ohne Schutzkleidung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Stoffhose auf dem Motorrad - Mitverschulden bei einem Unfall wegen Fahrt ohne Schutzkleidung

  • lawbike.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Motorradschutzkleidung - Verschulden gegen sich selbst

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Motorradfahrer: Mitverschulden bei fehlender Schutzkleidung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verschulden gegen sich selbst

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bikercrash ohne Motorradkleidung: Mitverschulden!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ohne geeignete Kleidung droht Mitverschulden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Motorradunfall: Schmerzensgeld und Mitverschulden bei fehlender Schutzkleidung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Schutzkleidung des Motorradfahrers begründet Mitverschulden an Folgen eines Verkehrsunfalls - Tragen von Schutzkleidung verringert Verletzungsrisiko

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Motorradfahren ohne Schutzbekleidung führt zu Mitverschulden

Besprechungen u.ä. (2)

  • lawbike.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Motorradschutzkleidung - Verschulden gegen sich selbst

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Preis der frischen Luft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 538
  • MDR 2009, 1274
  • NZV 2010, 409
  • VersR 2009, 1284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Dass es ungeachtet von Überlegungen (auch in der EU) zur Einführung einer Tragepflicht von Motorradkleidung noch nicht zu einer entsprechenden normierten Festlegung gekommen ist, ändert nichts an der Tatsache, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens eine Schutzkleidung trägt und er, sofern er darauf verzichtet, bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls eingeht und es deshalb sachgerecht erscheint, im Rahmen der Bemessung des Schmerzensgeldes ein Verschulden gegen sich selbst schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen (so auch - allerdings ohne Begründung - OLG Düsseldorf NZV 2006, 415 f).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07

    Mitverschulden bei Verletzung eines Fußgängers im Straßenverkehr - Höhe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    So hat der Senat in einer Entscheidung vom 20.12.2007, Az.: 12 U 141/07, ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 EUR für folgende Verletzungen für angemessen erachtet: Der Geschädigte hatte eine offene Unterschenkelschaftfraktur rechts mit einem beginnenden Compartmentsyndrom, also einer schmerzhaften muskulären Bewegungseinschränkung als Komplikation eines Bruches erlitten, befand sich etwa 7 Wochen in stationärer Behandlung und sah sich 5 operativen Eingriffen ausgesetzt, u. a. auch einer Hauttransplantation vom rechten Oberschenkel; als Folgeschäden verblieben eine Beeinträchtigung des Gangbildes, eine Muskelminderung am rechten Oberschenkel, Operationsnarben sowie Bewegungseinschränkungen im rechten Kniegelenk und im rechten oberen und unteren Sprunggelenk, wobei der rechte Unterschenkel um 1 cm verkürzt war.
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2007 - 4 U 276/07

    Schmerzensgeldanspruch wegen mehrerer anlässlich eines Verkehrsunfalls erlittener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Ein solches Schmerzensgeld hat das OLG Saarbrücken (NJW 2008, 1166 f) in einem Fall für angemessen erachtet, bei dem ebenfalls operative Eingriffe mit Hauttransplantationen erforderlich wurden und der Geschädigte erwiesener Maßen auch weiterhin unter Schmerzen litt und es ebenfalls zu erheblichen Narbenbildungen gekommen war.
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77

    Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH NJW 1979, 980, in einem Fall, in dem der Geschädigte noch vor Einführung der Helmpflicht keinen Helm getragen hat).
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
    Zu berücksichtigen ist auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten, wobei dieses bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes einen Bemessungsfaktor darstellt und von vornherein derjenige Schmerzensgeldbetrag zuzubilligen ist, der unter Berücksichtigung des Mitverschuldensanteils angemessen erscheint (BGH VersR 1970, 624; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 282).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    (1.1) Laut dem vom Landgericht angeführten Urteil des OLG Brandenburg vom 23.07.2009 (12 U 29/09, MDR 2009, 1274 f.) kann bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall der Umstand, dass der verletzte Motorradfahrer zwar einen Helm, jedoch keine oder nur zum Teil eine Schutzkleidung getragen hat, auch ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung mindernd im Wege des Mitverschuldens zu berücksichtigen sein (i. Erg. ebenso Knerr in Geigel, aaO Kap. 2 Rn. 58: je nach den Besonderheiten des Falles, vor allem der Art der entstandenen Schäden).

    Deshalb würden sämtliche maßgeblichen Verbände, die sich unter anderem mit der Motorradsicherheit befassten, einen Schutz bei jeder Fahrt mit sicherer Motorradbekleidung empfehlen (OLG Brandenburg MDR 2009, 1274, 1275).

  • OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem durch ein

    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).

    Zu berücksichtigen ist - wie ausgeführt - auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten (z.B. OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2019 - 1 U 82/18

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von Schutzkleidung

    Daher ist es nicht ausschlaggebend, dass diese Verbände auch vor dem Jahr 2014 dazu geraten haben, über den Helm hinaus Schutzkleidung zu tragen: so der A. auf seiner Internet-Seite "Info, Test & Rat", das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) in seiner Informationsbroschüre "Motorradbekleidung von Kopf bis Fuß - Schutz ohne Kompromisse" und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auf seiner Internet-Seite (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.07.2009, 12 U 29/09, juris, Rn. 18; Rebler, MDR 2014, 1187).

    Die Revision wird nach Maßgabe des § 543 Abs. 2 S. 1 Ziffer 2 ZPO im Hinblick auf die divergierende Rechtsprechung zur Feststellung eines Verkehrsbewusstseins, Schutzkleidung zu tragen (insbesondere Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.07.2009, 12 U 29/09, juris, Rn. 18; aber auch LG Köln, Urteil vom 15.05.2013, 18 O 148/08, juris, Rn. 16), zugelassen.

  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 4256/16

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Pkw und Krad: Keine Obliegenheit zum

    Das Urteil des Brandenburgischen OLG vom 23.07.2009, Az.: 12 U 29/09, juris, wiederum steht dem bereits deswegen nicht entgegen, weil es sich auf Schutzkleidung an den Beinen bezieht, nicht auf die Frage des Schuhwerks.
  • LG Köln, 15.05.2013 - 18 O 148/08

    Zum Mitverschulden eines Motorradfahrers an Unfallverletzungen auf Grund

    Gleichwohl führt das Nichttragen einer ausreichenden Schutzkleidung regelmäßig dazu, dass sich der geschädigte Motorradfahrer ein anspruchsminderndes Mitverschulden allein aus diesem Umstand entgegenhalten lassen muss (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 - 12 U 29/09 [Rn. 18]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006 - 1 U 137/05 [Rn. 27] - jeweils nach juris).
  • OLG Nürnberg, 09.04.2013 - 3 U 1897/12

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von Motorradschuhen

    19 aa) Es hat hierzu auch zu den von den Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 20.02.2006 (MZV 2006, 415) und des Brandenburgischen OLG vom 23.07.2009 (NJW-RR 2010, 538) Stellung bezogen.
  • OLG Brandenburg, 14.12.2023 - 12 U 107/23

    Zahlungsanspruch eines Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach

    Die von den Beklagten vertretene gegenteilige Auffassung hat zumindest hinsichtlich des Schuhwerks keine Zustimmung erfahren (zur Bekleidung nur allgemein: OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2006 - I-1 U 137/05 -, Rn. 27, juris; nur zur Beinbekleidung: Senat, Urteil vom 23. Juli 2009 - 12 U 29/09 -, Rn. 18, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 1 S 118/17

    Ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradschutzkleidung an den

    Teilweise wird vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit von Motoradschutzkleidung an den Beinen bejaht (OLG Brandenburg, Urt. vom 23.7.2009, 12 U 29/09, NJW-RR 2010, 538, 539 ff.; LG Köln, Urt. v. 15.5.2013, 18 O 148/08, Rn. 18 zitiert nach Juris; offen gelassen: OLG Saarbrücken, Beschluss v. 12.3.2015, 4 U 187/13, Rn. 70 zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 28.11.2013, 7 U 158/12, NJOZ 2014, 985).
  • LG Heidelberg, 13.03.2014 - 2 O 203/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des Leichtkraftradfahrers wegen

    Für hochvolumige Motorräder mag es eine Obliegenheit geben, Schutzkleidung zu tragen (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 - 12 U 29/09, juris Rn. 18, allerdings auch für Kleinkrafträder; LG Köln, Urteil vom 15.05.2013 - 18 O 148/08, juris Rn. 18 mit zustimmender Anmerkung von Wenker, jurisPR-VerkR 18/2013 Anm. 1; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 3 U 1897/12 -, juris Rn. 20).
  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14

    Schmerzensgeldbemessung: Berücksichtigung der Verhältnisse des Heimatlandes des

    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).

    Zu berücksichtigen ist - wie ausgeführt - auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten (z.B. OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274).

  • OLG Hamm, 08.07.2022 - 7 U 106/20

    Doppelte Rückschau; erhöhte Betriebsgefahr Motorrad; Schmerzensgeld;

  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09

    Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7903
KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2010,7903)
KG, Entscheidung vom 21.01.2010 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2010,7903)
KG, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 12 U 29/09 (https://dejure.org/2010,7903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 S 2 StVO, § 3 Abs 1 S 3 StVO, § 3 Abs 1 S 4 StVO, § 25 Abs 3 StVO, § 253 Abs 2 BGB
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem die Fahrbahn querenden Fußgänger bei Dunkelheit; Mitverschulden des Fußgängers; Schmerzensgeldbemessung bei schweren Verletzungen

  • verkehrslexikon.de

    Sorgfaltspflichten eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers und zur Schadensteilung bei Verletzung dieser Pflichten

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kollision zwischen einem Pkw und einem die Fahrbahn querenden Fußgänger bei Dunkelheit

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Fußgängers zur Beachtung sich nähernder Fahrzeuge und Vermeidung einer Behinderung des fließenden Verkehrs beim Betreten und Überschreiten einer Fahrbahn; Vollständige Haftung eines Kraftfahrers trotz grobfahrlässiger Sorgfaltspflichtverletzung eines ...

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines auf der Fahrbahn stehen gebliebenen Fußgängers durch einen Pkw; Höhe des Schmerzensgeldes bei Kniegelenkluxation mit Ruptur des hinteren Kreuzbandes und des Innenbandes sowie Schädelhirntrauma ersten Grades

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 17 O 285/08
  • KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1049
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • KG, 12.01.2006 - 12 U 261/04

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden des Beifahrers eines alkoholbedingt

    Auszug aus KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
    Eine Schmerzensgeldrente kommt zwar grundsätzlich bei schweren Dauerschäden (z.B. beidseitige Unterschenkelamputation) in Betracht, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet (BGHZ 18, 167; Senat Beschluss vom 12. Januar 2006 - 12 U 261/04 - KGR Berlin 2006, 885; KG 8. Senat KG-Report 2004, 510, 513; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden 8. Aufl. Rn. 298 m.w.N.; Palandt/ Heinrichs, BGB, 69. Aufl., 2010, Rn. 21 zu § 253 m.w.N.).

    Vielmehr müssen Rente und Kapital gemeinsam einen angemessenen Ausgleich für die Verletzungen darstellen, so dass sich das Schmerzensgeldkapital im Hinblick auf eine zu zahlende Schmerzensgeldrente reduziert (Senat Beschluss vom 12. Januar 2006 - 12 U 261/04 - ; vgl. OLG München Urteil vom 10. September 2003 - 20 U 2061/03 - VersR 2005, 1745; Palandt/ Heinrichs a.a.O. Rn. 21 zu § 253; Küppersbusch a.a.O. Rn. 299).

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
    Er muss darauf bedacht sein, nicht in die Fahrbahn eines sich nähernden Fahrzeugs zu geraten (vgl. BGH VersR 1964, 846, 847; VRS 65, 338, 340 = NJW 1984, 50; KG VerkMitt.

    Zwar ist anerkannt, dass ein Fußgänger innerhalb geschlossener Ortschaften bei 12 bis 22 m breiten Straßen beim Überqueren der Fahrbahn zunächst bis zur Fahrbahnmitte gehen und dort den von rechts kommenden Verkehr abwarten darf, insoweit also bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug in der Regel kein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers spricht (vgl. BGH Urteile vom 12. Juli 1983 - VI ZR 286/81 - NJW 1984, 50; vom 29. April 1975 - ZR 225/73 - VersR 1975, 858; vom 19. Mai 1970 - VI ZR 40/69 - VersR 1970, 818; vom 7. Juni 1966 - VI ZR 255/64- VersR 1966, 873; vom 10. Januar 1958 - VI ZR 292/56 - VersR 1958, 169).

  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts keine absolute Gewissheit und keinen Ausschluss jeder Möglichkeit des Gegenteils erfordert, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, also einen so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 03.06.1980 - VI ZR 41/79

    Sorgfaltspflicht - Fußgänger - Fahrbahn

    Auszug aus KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
    Soweit sie sich auf das Urteil des BGH vom 3. Juni 1980 - VI ZR 41/79 - (VRS 59, 163 = VersR 1980, 868, 869) bezieht, verhilft dies der Berufung nicht zum Erfolg.
  • OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 3021/00

    Etappenweises Überqueren der Fahrbahn durch Fußgänger

    Auszug aus KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
    Gerade hierin liegt jedoch der Unterschied zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg vom 22. Dezember 2000 (- 6 U 3021/00 - VersR 2001, 1303).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02- KGR 2004, 269; vgl. auch KG (22. ZS), KGR 2004, 38= MDR 2004, 533; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79

    Übergang von Ansprüchen auf Schadenersatz auf einen Sozialversicherungsträger;

    Auszug aus KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
    Wenn ein Fußgänger sich nicht entsprechend einrichtet, handelt er in der Regel grob fahrlässig (vgl. BGH VersR 1964, 846, 847; KG VersR 1981, 263).
  • BayObLG, 29.04.1987 - 3 ObOWi 55/87

    Pflicht; Auskunftserteilung; Herausgabe; Unterlagen; Verstoß; Ahndung; Verfügung;

    Auszug aus KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
    Die Haftung des Kraftfahrers kann in einer derartigen Situation nur dann nicht vollständig zurücktreten, wenn er freie Sicht auf den Fußgänger hat (KG VerkMitt 1987, 86).
  • KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachholung einer von der ersten Instanz unterlassenen

    Auszug aus KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223; Thomas/ Putzo, a.a.O., § 286 Rn 3, 5).
  • KG, 13.04.2000 - 12 U 7999/97

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger;

    Auszug aus KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
    1992, 27 Nr. 30; Senat Urteile vom 6. März 1989 - 12 U 3045/88 -, 25. Mai 1998 - 12 U 3288/95 -, 13. April 2000 - 12 U 7999/97 - VerkMitt 2001, Nr. 12).
  • BGH, 19.05.1970 - VI ZR 40/69

    Fußgänger - Mitverschulden - Dunkelheit - Annäherungsgeschwindigkeit

  • OLG München, 10.09.2003 - 20 U 2061/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • BGH, 29.04.1975 - VI ZR 225/73

    Haftungsquote bei Schädigung eines Fußgängers auf einem mit Rotlicht gesperrten

  • BGH, 07.06.1966 - VI ZR 255/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers zur Nachtzeit

  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

  • KG, 25.05.1998 - 12 U 3288/95
  • KG, 06.03.1989 - 12 U 3045/88
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem in der Dämmerung ohne

    Ist der Fußgänger gewissermaßen blindlings auf die Fahrbahn getreten, ist in der Regel der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gegeben (Senat, 10. Februar 2015, 1 U 61/14; KG 21. Januar 2010, 12 U 29/09).
  • OLG Celle, 20.11.2018 - 14 U 102/18

    Vorsicht beim Betreten eines Geh-/Radweges als Fußgänger

    Bereits der BGH [Urteil vom 27. Juni 1961, Leitsatz, zitiert nach juris; und ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2018; OLG Düsseldorf, 1 U 61/14, Urteil vom 10. Februar 2015 und KG Berlin, Urteil vom 21. Januar 2010] hat entschieden, dass ein Fußgänger, der aus einem sichtversperrenden Hausausgang kommend völlig achtlos ("blindlings") den Gehweg überquert, fahrlässig handelt, mögen die an eine flüchtige Orientierung zu stellenden Anforderungen auch nur gering zu bemessen sein.
  • OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines Autofahrers mit einem die

    Eine Fahrbahn darf er dementsprechend nur dann überqueren, wenn er annehmen kann, er werde die andere Straßenseite vor Eintreffen eines Fahrzeuges erreichen und dieses nicht behindern (BGH NJW 2000, S. 3069; VersR 1983, S. 1037; VersR 1967; S. 457; KG MDR 2010, S. 1049; VersR 2003, S. 340).

    Dabei ist zwar nicht nachweisbar, dass das Fahrzeug für ihn bereits vor oder mit Erreichen der Straßenmitte in Sicht kam und er mit der Überquerung dort hätte einhalten müssen, um es passieren zu lassen (vgl.KG MDR 2010, S. 1049 zur sog. Etappenüberquerung).

  • OLG München, 30.06.2017 - 10 U 4244/16

    Kein Mitverschulden eines eine Straße überquerenden Fußgängers wegen dunkler

    Wie in der Berufungsbegründung zutreffend ausgeführt, betreffen die beiden vom Erstgericht zitierten Urteile des OLG Saarbrücken (vom 03.11.2009, Az.: 4 U 306/09, juris) und des KG (vom 21.01.2010, Az.: 12 U 29/09, juris) keine vergleichbaren Sachverhalte.
  • KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkw mit einem von der

    Ein Fußgänger hat nämlich für einen Unfallschaden grundsätzlich allein einzustehen, wenn seinem groben Eigenverschulden lediglich die - nicht erhöhte - Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 29/09, Juris-Tz. 13; NZV 2008, 80; DAR, 2004, 30; NZV 2003, 380; DAR 1986, 323; OLG Hamm, Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 16; VersR 1991, 1187).

    Wenn ein Fußgänger sich nicht entsprechend einrichtet, handelt er in der Regel grob fahrlässig (vgl. BGH NJW 2000, 3069, 3071; VersR 1964, 846, 847; Senat Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 29/09, Juris-Tz. 13).

  • OLG Dresden, 08.03.2022 - 14 U 1267/21

    Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls Einwand eines Mitverschuldens

    Seite 5 847; KG MDR 2010, 1049, juris Rn. 13).
  • KG, 07.03.2022 - 25 U 135/21

    Ersatzpflicht eines Fußgängers hinsichtlich des an einem rückwärts fahrenden

    Er muss darauf bedacht sein, nicht in die Fahrspur eines sich nähernden Fahrzeugs zu geraten (vgl. BGH VersR 1964, 847; NJW 1984, 50; KG MDR 2010, 1049 Tz 13).

    Sofern den Fahrzeugführer - wie hier - ein Verschuldensvorwurf nicht trifft, haftet der Fußgänger in einem solchen Fall unter Zurücktreten der Betriebsgefahr des Fahrzeugs grundsätzlich allein (vgl. z.B. OLG Hamm NZV 2017, 142; KG MDR 2010, 1049; OLG Saarbrücken RuS 2010, 479; OLG Hamm NJW-RR 2008, 1349; weitere Nachweise bei Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 25 StVO Rz. 257).

  • LG Münster, 15.06.2011 - 16 O 251/08

    Schadensersatzanspruch und Zahlung eines Schmerzensgeldes aufgrund eines Unfalls

    Die Bemessung des Schmerzensgeldes reiht sich widerspruchslos in die Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Fällen ein (LG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2005, Az.: 27 O 290/05; OLG München, Urteil vom 05.12.2008, Az: 10 U 3298/08 zitiert in Beck'sche Schmerzensgeldtabelle/Slizyk Ziff. 3873; KG Berlin MDR 2010, 1049; OLG Koblenz Urteil vom 27.04.1992 - 12 U 181/91, zitiert in Beck'sche Schmerzensgeldtabelle/Slizyk Ziff.1506).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14

    Zusammenstoß Fahrbahn-Querender Fußgänger & Fahrzeug

    Ist der Fußgänger gewissermaßen blindlings auf die Fahrbahn getreten, ist in der Regel der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gegeben (Dörr, MDR 2012, 503, 504 mit Hinweis auf KG, MDR 2010, 1049; OLG Hamm, NJW-RR 2008, 1348; OLG Saarbrücken, NJW 2011, 933).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2012 - 1 W 31/12

    Haftung eines plötzlich auf die Fahrbahn tretenden Fußgängers für Schäden an

    Verletzt er diese Sorgfaltspflichten, handelt er regelmäßig grob fahrlässig (KG MDR 2010, 1049).
  • AG Köln, 09.08.2011 - 272 C 67/11

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall durch den Zusammenstoß eines Fahrzeuges

  • LG Schwerin, 14.12.2012 - 1 O 8/12

    Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung

  • LG Halle, 09.08.2013 - 4 O 1110/11

    Verkehrsunfall mit einem Fußgänger: Anscheinsbeweis für ein Alleinverschulden

  • LG Hamburg, 27.07.2018 - 323 O 55/18

    Pflichten von Fußgängern beim Überqueren einer Straße

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht