Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 3 StVG, § 3 StVO, § 5 Abs 4 StVO
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Erhöhte Betriebsgefahr wegen Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit bei Kollision mit Fahrstreifenwechsler - verkehrslexikon.de
Zum Unabwendbarkeitsbeweis bei Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision eines nachfolgenden Fahrzeugs mit einem Fahrstreifenwechsler auf der Autobahn
- rabüro.de
Ein "Ideal-Fahrer" fährt nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit
- ra.de
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
200km/h oder mehr - auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung Mithaftung bei unverschuldeten Unfall
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Mithaftung bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 4
Haftungsverteilung bei Kollision eines nachfolgenden Fahrzeugs mit einem Fahrstreifenwechsler auf der Autobahn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (27)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Hohe Geschwindigkeit im Straßenverkehr - Mithaftung auch bei schwerem Fehler des Unfallgegners
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schneller als die Richtgeschwindigkeit
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Hohe Geschwindigkeit schafft erhebliches Gefahrenpotenzial - Mithaftung bei Verkehrsunfall
- lto.de (Kurzinformation)
Haftung bei Verkehrsunfällen - Zu hohes Tempo begründet Mithaftung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
200 auf der Autobahn - bei Unfall wird grundsätzlich mitgehaftet!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Geschwindigkeit von 200 km/h schafft erhebliches Gefahrenpotenzial
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mithaftung eines von hinten herannahenden Fahrzeugs bei Kollision auf einer Autobahn möglich
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Raser kollidiert mit Spurwechsler - Wer mit 200 Sachen über die Autobahn braust, haftet bei einem Unfall mit
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mithaftung für Autobahnunfall bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mithaftung eines von hinten herannahenden Fahrzeugs bei Kollision auf einer Autobahn möglich
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Not-Stopp und Richtgeschwindigkeit - Mithaftung bei Verkehrsunfall
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Mitverschulden bei erheblicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- haerlein.de (Kurzinformation)
Tempo 200 auf Autobahn kann Betriebsgefahr deutlich erhöhen
- kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)
Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
Mitschuld an einem Verkehrsunfall wegen Tempo 200 auf der Überholspur
- haufe.de (Kurzinformation)
Bei 200 km/h fast immer Mitverschulden
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Raser haftet mit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mithaftung für Unfall bei 200 km/h
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mitschuld an Unfall bei Tempo 200 auf der Autobahn
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schnellfahrer tragen bei Verkehrsunfall u.U. automatisch Mitschuld
- rofast.de (Kurzinformation)
Mithaftung bei Tempo 200 km/h auf Autobahn
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mithaftung für Unfall bei 200 km/h
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mithaftung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfallgegner zu schnell auf der Autobahn? Urteil: 40% Mitschuld!
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Unfallgegner zu schnell auf der Autobahn? Urteil: 40% Mitschuld!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tempo 200 auf der Autobahn: Fahrer trägt bei Unfall auch bei schwerem Fehler des Unfallgegners Mitschuld - Deutlich Überschreitung der Richtgeschwindigkeit schafft erhebliches Gefahrenpotential
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Mithaftung eines von hinten herannahenden Fahrzeugs bei Kollision auf einer Autobahn möglich
Verfahrensgang
- LG Mainz, 04.02.2013 - 5 O 167/11
- OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 142
- NZV 2014, 84
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13
Ein "Ideal-Fahrer" fährt aber nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit (so auch bereits BGHZ 117, 337; OLG Nürnberg in VersR 2011, 135; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010, 6 U 71/10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 08.01.2007, 12 UF 181/05, zitiert nach juris).Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der, die Richtgeschwindigkeit überschreitende Fahrer nachweist, dass der Unfall für ihn auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht zu vermeiden gewesen wäre (so u. a. BGH in VersR 1992, 714; OLG Nürnberg in VersR 2011, 135).
- OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 13 U 712/10
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr bei deutlicher Überschreitung …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13
Ein "Ideal-Fahrer" fährt aber nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit (so auch bereits BGHZ 117, 337; OLG Nürnberg in VersR 2011, 135; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010, 6 U 71/10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 08.01.2007, 12 UF 181/05, zitiert nach juris).Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der, die Richtgeschwindigkeit überschreitende Fahrer nachweist, dass der Unfall für ihn auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht zu vermeiden gewesen wäre (so u. a. BGH in VersR 1992, 714; OLG Nürnberg in VersR 2011, 135).
- OLG Düsseldorf, 18.03.1982 - 5 Ss OWi 97/81
Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13
Schließlich war die allgemeine Kostenpauschale in Höhe von geltend gemachten 25, 00 EUR (zum Kostenrahmen siehe u. a. OLG Frankfurt in ZFS 1982, 319) in Ansatz zu bringen. - OLG Hamm, 25.11.2010 - 6 U 71/10
Haftungsverteilung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13
Ein "Ideal-Fahrer" fährt aber nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit (so auch bereits BGHZ 117, 337; OLG Nürnberg in VersR 2011, 135; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010, 6 U 71/10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 08.01.2007, 12 UF 181/05, zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 21.11.2017 - 1 U 44/17
Haftungsverteilung bei Kollision eines mit 200 km/h auf der Autobahn fahrenden …
Zuletzt hat das OLG Koblenz in einer Entscheidung vom 14.10.2013 - 12 U 313/13 - im Falle eines gleichfalls mit ca. 200 km/h herannahenden Fahrzeugs auf dem linken Streifen der Autobahn eine Mithaftung für das überholende Fahrzeug von 40 % angenommen. - OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision bei Befahren der Nordschleife des …
Weiter war zu beachten, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass im Falle des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn, grundsätzlich von dem Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen ist, da sich in solchen Situationen der Unfallvermeidungsspielraum nahezu auf null reduziert (OLG Koblenz 12 U 1181/05, Urteil vom 08.01.2007, juris; OLG Koblenz 12 U 313/13, Urteil vom 14.10.2013, juris). - OLG Hamm, 15.05.2018 - 7 U 45/17
Spurwechsel; Unabwendbarkeit; Richtgeschwindigkeit; Betriebsgefahr
Unter Berücksichtigung vergleichbarer Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 10.1.2000, Az. 6 U 191/99: 160 km/h - 20 % Haftung; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010, Az. 6 U 71/10: 160 km/h - 20 % Haftung; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009, Az. 3 U 122/09: 170 km/h - 20 % Haftung; OLG Hamm Urteil vom 8.9.1999, Az. 13 U 35/99: 150 km/h - 25 % Haftung; OLG Nürnberg, Urteil vom 9.9.2010, Az. 13 U 712/10: 160 km/h und Dunkelheit - 25 % Haftung; OLG Hamm, Urteil vom 6.2.2003, Az. 6 U 190/02: 200 km/h - 30 % Haftung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2017, Az.-1 U 44/17: 200 km/h - 30 % Haftung; OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.2013, Az. 12 U 313/13: 200 km/ h und Dunkelheit - 40 % Haftung) ist daher eine Mithaftung der Klägerin für die normale Betriebsgefahr, d.h. in Höhe von 20 %, anzunehmen. - OLG Schleswig, 22.12.2015 - 7 U 111/14
Überschreitung der Richtgeschwindigkeit und Betriebsgefahr
Eine Erhöhung der Betriebsgefahr des Beklagten-Fahrzeugs, die - hiervon abweichend - ihre Berücksichtung bei der Haftungsverteilung geboten hätte (vgl. hierzu OLG Koblenz, NZV 2014, 84; OLG Nürnberg, BeckRS 2010, 25146; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 20273) lag nicht vor. - OLG Hamm, 25.11.2010 - 6 U 71/10 Zuletzt hat das OLG Koblenz in einer Entscheidung vom 14.10.2013 - 12 U 313/13 - im Falle eines gleichfalls mit ca. 200 km/h herannahenden Fahrzeugs auf dem linken Streifen der Autobahn eine Mithaftung für das überholende Fahrzeug von 40 % angenommen.