Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 17.11.2016

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6386
OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16 (https://dejure.org/2016,6386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2016 - 12 U 32/16 (https://dejure.org/2016,6386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2016 - 12 U 32/16 (https://dejure.org/2016,6386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Löschung der Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung nach Abschluss eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • adresshandel-und-recht.de

    Kein vorzeitiger Löschungsanspruch über erteilte Restschuldbefreiung gegenüber einer Auskunftei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Löschung der Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung nach Abschluss eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Löschung der Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung nach Abschluss eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Löschung der Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein vorzeitiger Löschungsanspruch über Insolvenzdaten gegen Auskunftei

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Auszüge)

    Kein Löschungsanspruch gegen Auskunftei nach Erteilung der Restschuldbefreiung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein vorzeitiger Löschungsanspruch über Insolvenzdaten gegen Auskunftei

Besprechungen u.ä.

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Drei Jahre Negativeintrag trotz Restschuldbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 375
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16
    Weder das "Wohlverhalten" eines Schuldners in der Zeit zwischen Ankündigung der Restschuldbefreiung (vgl. § 291 Abs. 1 InsO ) und deren Gewährung (vgl. § 300 Abs. 1 InsO ), noch die Wahrung geordneter finanzieller Verhältnisse in der Zeit danach begründen atypische Umstände, die unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 120, 378 ) zu einer vorzeitigen Prüfung im Sinne des § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG zwingen, ob eine länger währende Speicherung der personenbezogenen Daten noch erforderlich ist (vgl. VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 26.10.2012, 6 K 1837/12, [...]).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 1 U 128/15

    Speicherung eines Eintrags über die Erteilung von Restschuldbefreiung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16
    Für die Frage, ob die Daten aus einer öffentlichen Quelle entnommen worden sind, ist allein auf den Zeitpunkt der Speicherung abzustellen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2015, 1 U 128/15, BeckRS 2016, 00547).
  • KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung der Tatsache der Restschuldbefreiung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16
    Die Mitteilung des AG Bochum vom 25.02.2013 über die Erteilung der Restschuldbefreiung ist öffentlich bekannt gemacht worden und war daher tauglicher Anlass einer Datenspeicherung (vgl. KG, Urteil vom 07.02.2013, 10 U 118/12, [...], Ls. 1 und Tz. 6).
  • VG Karlsruhe, 26.10.2012 - 6 K 1837/12

    Wirtschaftsauskunftei - Ankündigung der Restschuldbefreiung - Grundrecht auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16
    Weder das "Wohlverhalten" eines Schuldners in der Zeit zwischen Ankündigung der Restschuldbefreiung (vgl. § 291 Abs. 1 InsO ) und deren Gewährung (vgl. § 300 Abs. 1 InsO ), noch die Wahrung geordneter finanzieller Verhältnisse in der Zeit danach begründen atypische Umstände, die unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 120, 378 ) zu einer vorzeitigen Prüfung im Sinne des § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG zwingen, ob eine länger währende Speicherung der personenbezogenen Daten noch erforderlich ist (vgl. VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 26.10.2012, 6 K 1837/12, [...]).
  • OLG Schleswig, 02.07.2021 - 17 U 15/21

    Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im

    Auch sei die zumeist entgeltliche Auskunftserteilung durch Auskunfteien weniger eingriffsintensiv als die Auskunftserlangung aus dem allgemein zugänglichen Insolvenzbekanntmachungsportal, so dass unterschiedliche Fristen gerechtfertigt seien (OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. März 2016 - 12 U 32/16 -, NZI 2016, 375).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 334 O 161/19

    Anspruch auf Löschung von Daten in Wirtschaftsauskunftsdatei nach Erteilung der

    Damit ist die Eingriffsintensität der Speicherung und Veröffentlichung nach den unterschiedlichen Rechtsvorschriften nicht im Ansatz vergleichbar (LG Heilbronn a.a.O. Rn. 29, zitiert nach Juris; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1.3.2016, 12 U 32/16, Rn. 25, zitiert nach Juris; Anl. B 2).
  • LG Heilbronn, 11.04.2019 - 13 O 140/18

    Löschungsanspruch über die Erteilung der Restschuldbefreiung in

    Damit ist die Eingriffsintensität der Speicherung und Veröffentlichung nach den unterschiedlichen Rechtsvorschriften nicht im Ansatz vergleichbar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2016 - 12 U 32/16).
  • LG Osnabrück, 16.04.2021 - 3 O 2955/20
    Die Einsichtnahme in die Veröffentlichung auf dem Portal der Insolvenzbekanntmachungen kann dementsprechend nicht nur von Geschäftspartnern des Klägers eingesehen werden, sondern auch von Person, die überhaupt kein relevantes Interesse an der Auskunft haben und lediglich ihre Neugier befriedigen wollen (OLG Karlsruhe, Urteil v. 1. März 2016, 12 U 32/16, NZI 2016, 375).

    Weder das entsprechende Verhalten des Klägers in der Wohlverhaltensphase, noch die Gewährung der Restschuldbefreiung allein begründen das Vorliegen atypischer Umstände (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 01.03.2016, 12 U 32/16, NZI 2016, 375).

  • LG Aschaffenburg, 07.10.2020 - 15 O 46/20

    Restschuldbefreiung, Vertragspartner, Personenbezogene Daten, Berechtigtes

    Damit ist die Eingriffsintensität der Speicherung und Veröffentlichung nach den unterschiedlichen Rechtsvorschriften nicht im Ansatz vergleichbar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. März 2016 - 12 U 32/16)." (Urteil des LG Heilbronn vom 11. April 2019, Az. I 3 O 140/18, ZinsO 2019, 1077).
  • LG Traunstein, 20.01.2022 - 2 O 738/21

    Speicherungsdauer einer Restschuldbefreiung in Wirtschaftsauskunftei

    Damit ist die Eingriffsintensität der Speicherung und Veröffentlichung nach den unterschiedlichen Rechtsvorschriften nicht im Ansatz vergleichbar (LG Heilbronn a.a.O. Rn. 29, zitiert nach Juris; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1.3.2016, 12 U 32/16, Rn. 25, zitiert nach Juris; Anl. B 2) (LG Hamburg Urt. v. 23.7.2020 - 334 O 161/19, BeckRS 2020, 23413 Rn. 15, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,103475
OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16 (https://dejure.org/2016,103475)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2016 - 12 U 32/16 (https://dejure.org/2016,103475)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2016 - 12 U 32/16 (https://dejure.org/2016,103475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 60/07

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall: Anspruch auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16
    Über den mit der Klageschrift bezifferten Zeitraum von 22 Tagen hinaus steht dem Kläger ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung jedoch nur zu, wenn er aus finanziellen Gründen nicht in der Lage war, die Reparatur vorzufinanzieren und er den Schädiger konkret darauf hingewiesen hat, dass er ohne Zahlung eines Kostenvorschusses zu einer zeitnahen Schadensbeseitigung nicht in der Lage ist und hierdurch weitere Kosten entstehen (vgl. Senatsurteil vom 30.08.2007 - 12 U 60/07, zitiert nach Juris m.w.N.; OLG Nürnberg DAR 1981, 14; OLG Naumburg NJW 2004, 3191; König a.a.O., § 12 StVG Rn. 43).

    Eine solche Verpflichtung besteht jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, ausnahmsweise dann, wenn er sich einen Kredit ohne Schwierigkeiten hätte beschaffen können und durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet worden wäre (vgl. BGH NJW-RR 2006, 394; Senatsurteil v. 30.08.2007 a.a.O.; OLG Düsseldorf Schadenpraxis 2008, 298).

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16
    Bei der Einholung der Deckungszusage dürfte es sich nicht um eine besondere, sondern um "dieselbe" Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG handeln (so wohl auch BGH VersR 2012, 331 Rn. 9).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16
    Somit hat gem. § 17 Abs. 2 StVG eine Abwägung der jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge zu erfolgen, wobei nur unstreitige, zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen sind und im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 2 StVG jeweils der eine Halter die Umstände zu beweisen hat, die dem anderen zum Verschulden gereichen (vgl. BGH NZV 1996, 231).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16
    Der Kläger kann ungeachtet der Frage, ob er seinerseits Zahlung an seinen Prozessbevollmächtigten geleistet hat, nicht nur Freistellung, sondern Zahlung verlangen, da aufgrund der Zahlungsverweigerung des Beklagten ein etwaiger Freistellungsanspruch gem. § 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch übergegangen ist (vgl. BGH NJW 2004, 1868).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16
    Soweit möglicherweise dem Kläger eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO möglich gewesen wäre, kann dies dahinstehen, da die Möglichkeit einer Klage auf künftige Leistung gem. § 259 ZPO das Feststellungsinteresse nicht beseitigt (vgl. BGH NJW 1986, 2507; Zöller/Greger, a.a.O. Rn. 8).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16
    Ist die Feststellungsklage jedoch - wie im Streitfall - in zulässiger Weise erhoben worden, ist der Kläger nicht gehalten, zur Leistungsklage überzugehen, wenn der Schaden bezifferbar wird (vgl. BGH NJW 1978, 210; BGH NJW-RR 2004, 79, 81; Zöller/Greger, a.a.O. Rn. 7c).
  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16
    Über den mit der Klageschrift bezifferten Zeitraum von 22 Tagen hinaus steht dem Kläger ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung jedoch nur zu, wenn er aus finanziellen Gründen nicht in der Lage war, die Reparatur vorzufinanzieren und er den Schädiger konkret darauf hingewiesen hat, dass er ohne Zahlung eines Kostenvorschusses zu einer zeitnahen Schadensbeseitigung nicht in der Lage ist und hierdurch weitere Kosten entstehen (vgl. Senatsurteil vom 30.08.2007 - 12 U 60/07, zitiert nach Juris m.w.N.; OLG Nürnberg DAR 1981, 14; OLG Naumburg NJW 2004, 3191; König a.a.O., § 12 StVG Rn. 43).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16
    Eine solche Verpflichtung besteht jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, ausnahmsweise dann, wenn er sich einen Kredit ohne Schwierigkeiten hätte beschaffen können und durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet worden wäre (vgl. BGH NJW-RR 2006, 394; Senatsurteil v. 30.08.2007 a.a.O.; OLG Düsseldorf Schadenpraxis 2008, 298).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16
    Ein Vorbehalt dieser Art schließt die Erfüllung nach § 362 BGB aus (vgl. BGH NJW 2007, 1269, Juris, Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 12 U 32/16
    Ist die Feststellungsklage jedoch - wie im Streitfall - in zulässiger Weise erhoben worden, ist der Kläger nicht gehalten, zur Leistungsklage überzugehen, wenn der Schaden bezifferbar wird (vgl. BGH NJW 1978, 210; BGH NJW-RR 2004, 79, 81; Zöller/Greger, a.a.O. Rn. 7c).
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