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   KG, 05.04.2004 - 12 U 326/02   

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https://dejure.org/2004,7634
KG, 05.04.2004 - 12 U 326/02 (https://dejure.org/2004,7634)
KG, Entscheidung vom 05.04.2004 - 12 U 326/02 (https://dejure.org/2004,7634)
KG, Entscheidung vom 05. April 2004 - 12 U 326/02 (https://dejure.org/2004,7634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Hat sich die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch den Vorfahrtberechtigten um etwa 17 km/h ursächlich auf den Unfall ausgewirkt, kommt regelmäßig dessen Mithaftung nach einer Quote von 50 % in Betracht

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Unfall durch Geschwindigkeitsüberschreitung

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Auch Vorfahrtberechtigte sind haftbar

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auch Vorfahrtberechtigte können haftbar sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 3
    Haftungsverteilung bei Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Vorfahrtberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1472 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Dresden, 30.06.2011 - 3 O 3102/10

    Zur vollen Haftung des Vorfahrtberechtigten bei 100-%iger Überschreitung der

    Auf dieser Linie liegen auch die Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 05.04.2004, 12 U 326/02, und vom 31.01.1994, 12 U 3121/92.
  • LG Düsseldorf, 21.08.2014 - 16 O 126/13

    Unfall im Parkhaus

    Bezüglich des vorfahrtsberechtigten Beklagten zu 1) war zwar zu beachten, dass der Bevorrechtigte die Vorfahrt im Allgemeinen nicht dadurch verliert, dass er sich verkehrswidrig verhält (OLG Bremen, Urt. v. 15.10.1969 - 3 U 39/69 = DAR 1970, 97), dass allerdings eine überhöhte Fahrgeschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten, so sie ursächlich für den Unfall ist, ein Mit- oder gar Alleinverschulden des Bevorrechtigten begründen kann (KG, Urt. v. 22.06.1992 - 12 U #####/#### = 22.06.1992 = DAR 1992, 433; Urt. v. 05.04.2004 - 12 U 326/02 = KGR 2004, 522; OLG Celle, Urt. v. 01.03.1990 - 14 U 307/88 = NZV 1991, 195; OLG Schleswig, Urt. v. 07.11.1991 - 7 U 3/90 = NZV 1993, 113; LG Dresden, Urt. v. 30.06.2011 - 3 O #####/####).
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