Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07   

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OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,9468)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,9468)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,9468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlung einer Patella-Mehrfragmentfraktur; Anforderungen an die Darlegungspflichten und Substantiierungspflichten eines klagenden Patienten im Arzthaftungsprozess; Zulässigkeit der urkundlichen Verwertung des in ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 89; ; BGB § 203; ; BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 847 a. F.; ; BGB § 852 a. F.; ; BGB § 852 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 525; ; ZPO § 533

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 233
    Pflichten des Anwalts bei Übersendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax - Darlegungslast des Patienten in Arzthaftungsprozessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99

    Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Eine neue Begutachtung ist ferner dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, dass sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffende Fragen erwartet (vgl. BGH NJW 2000, 3072, 3073).
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass an die Darlegungs- und Substanziierungspflichten des klagenden Patienten im Arzthaftungsprozess nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind, da ihm regelmäßig die genaue Einsicht in das Behandlungsgeschehen und das nötige medizinische Fachwissen zu Erfassung und Darstellung des Konfliktstoffes fehlen (vgl. BGH NJW 1981, 630, 631; BGH NJW 1987, 500; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 1608; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. E 2).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Ein Feststellungsinteresse gem. § 256 Abs. 1 ZPO ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW 2001, 1431; BGH NJW-RR 2007, 601).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Ein Feststellungsinteresse gem. § 256 Abs. 1 ZPO ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW 2001, 1431; BGH NJW-RR 2007, 601).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2004, 3490; BGH NJW 2006, 1519 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2004, 3490; BGH NJW 2006, 1519 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Einfach zu erledigende Aufgaben der Telefaxübermittlung durfte der Prozessbevollmächtigte seinem Personal überlassen, er brauchte es nicht konkret zu überwachen oder zu kontrollieren (vgl. BGH NJW 2004, 367, 368).
  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Dies schließt jedoch nicht aus, im Rahmen der an sich erforderlich werdenden Beweisaufnahme von der Einholung eines Sachverständigengutachtens abzusehen und ein bereits in einem früheren Verfahren eingeholtes Gutachten - wie etwa ein im Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingeholtes Gutachten - im Wege des Urkundsbeweises gem. § 286 ZPO zu verwerten, wodurch eine weitere Beweisaufnahme entbehrlich wird (vgl. BGH NJW 1987, 2300; BGH NJW 1993, 2378, 2379; OLG Köln VersR 1990, 311; OLG Oldenburg OLGR 1998, 167).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03

    Mindestanforderungen an die Substanziierungspflicht des Patienten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Der Tatsachenvortrag muss zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 1 U 4/01

    Darlegungs- und Substantiierungspflichten des klagenden Patienten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass an die Darlegungs- und Substanziierungspflichten des klagenden Patienten im Arzthaftungsprozess nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind, da ihm regelmäßig die genaue Einsicht in das Behandlungsgeschehen und das nötige medizinische Fachwissen zu Erfassung und Darstellung des Konfliktstoffes fehlen (vgl. BGH NJW 1981, 630, 631; BGH NJW 1987, 500; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 1608; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. E 2).
  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 85/06

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung zur Wahrung

  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Der Tatsachenvortrag muss zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737 [OLG Düsseldorf 08.04.2004 - I-8 U 96/03]; Senatsurteil v. 30.08.2007 - 12 U 33/07, S. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16436
OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07 (1) (https://dejure.org/2009,16436)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2009 - 12 U 33/07 (1) (https://dejure.org/2009,16436)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 12 U 33/07 (1) (https://dejure.org/2009,16436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Keine Befangenheit bei vorheriger Tätigkeit im Schlichtungsverfahren! (IBR 2009, 744)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07
    Vielmehr entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es nicht unbedingt der Einholung eines Gutachtens durch einen anderen Sachverständigen bedarf, sondern das Gericht sich auch damit begnügen kann, wenn ihm dies zweckmäßiger erscheint, den in dem vorangegangenen Verfahren tätigen Sachverständigen zu einer Beantwortung der weiteren Fragen heranzuziehen (vgl. BGH VersR 2002, 911; BGH VersR 1995, 481, 482; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. E 10).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 220/82

    Rechtliches Gehör bei mündlicher Erstattung eines Gutachtens im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07
    Zwar ist grundsätzlich bei einem nur mündlich erstatteten Gutachten den Parteien ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und ggf. die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, wenn das mündlich erstattete Gutachten detailliert angegriffen wird (vgl. BGH NJW 1984, 1823).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 207/93

    Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07
    Vielmehr entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es nicht unbedingt der Einholung eines Gutachtens durch einen anderen Sachverständigen bedarf, sondern das Gericht sich auch damit begnügen kann, wenn ihm dies zweckmäßiger erscheint, den in dem vorangegangenen Verfahren tätigen Sachverständigen zu einer Beantwortung der weiteren Fragen heranzuziehen (vgl. BGH VersR 2002, 911; BGH VersR 1995, 481, 482; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. E 10).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 8 W 28/10

    Keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Vorbefassung

    Auch die Vorbefassung in einem Gutachter- und Schlichtungsverfahren wird daher in Literatur und Rechtsprechung nicht als Befangenheitsgrund gewertet (vgl. OLG Braunschweig MDR 1990, 730 = MedR 1990, 356; OLG Brandenburg IBR 2009, 744; Jessnitzer-Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl., 6. Kap., Rn 203; Laufs-Katzenmeier, Arztrecht, 6. Aufl., Kap. XII, Rn 19; Enders in: Festschrift Egon Schneider, S. 429).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.06.2007 - 12 U 33/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5707
OLG Hamm, 06.06.2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,5707)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,5707)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,5707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Zirkuszeltes als eine unbewegliche und durch Verwendung von Arbeit und Material zur dauerhaften Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache; Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen bei einem Zirkuszelt als Bauwerk

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Zirkuszelt ein Bauwerk? (IBR 2008, 23)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 57/02

    Begriff der Arbeiten bei Bauwerken

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2007 - 12 U 33/07
    Es reicht, dass die Sache wie hier - von ihrer Größe und ihrem Gewicht her so beschaffen ist, dass eine Trennung vom Grundstück nur mit größerem Aufwand möglich ist, weil bei derartigen Sachen typischerweise Mängel aus dem Bereich von Planung und Statik in Betracht zu ziehen sind, die sich oft erst nach längerer Zeit zeigen (vgl. BGH BauR 2003, 1391-1393).

    Von der zweijährigen Verjährungsfrist ist nur dann auszugehen, wenn etwaige Zweifel hinsichtlich der Bauwerkseigenschaft vom Schuldner ausgeräumt werden (BGH BauR 2003, 1391).

  • BGH, 30.01.1992 - VII ZR 86/90

    Kriterien für die Zuordnung einer Werkleistung zur fünfjährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2007 - 12 U 33/07
    Auch technische Anlagen oder Container können nach gefestigter Rechtsprechung ein Bauwerk darstellen (vgl. BGH NJW 1992, 1445 f).

    So hat der BGH in dem bereits genannten Urteil vom 30.01.1992 - VII ZR 86/90 - (NJW 1992, 1445 f) bei zum Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Containern danach differenziert, ob die Grundstückverbindung, wie etwa bei einem als Bauhütte genutzten Baucontainer, nur kurzfristig gewollt oder auf längere Dauer angelegt war.

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Rechtsprechung
   KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10957
KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,10957)
KG, Entscheidung vom 10.12.2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,10957)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,10957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anscheinbeweis für eine schuldhafte Unfallverursachung durch den Anfahrenden (Fahrstreifenwechsler) bei Kollision in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Anfahren (Fahrstreifenwechsel); Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei unmittelbar zuvor erfolgten Anfahren bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; StVO § 10; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein vom rechten Fahrbahnrand auf die Fahrspur gewechselten Fahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 622
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden versagt schon bei regelmäßigem Verkehrsfluss dann, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall vom rechten Fahrbahnrand angefahren und sogleich über den mittleren Fahrstreifen hinaus in den linken, vom Auffahrenden befahrenen Fahrstreifen gewechselt hat (vgl. KG, Urteil vom 22. Januar 2001 - 22 U 1044/00 - KGR 2001, 93 m. w. N.).
  • KG, 12.06.2003 - 22 U 134/02

    Auffahrunfall: Haftung bei Kollision des nachfolgenden Fahrzeugs mit dem

    Auszug aus KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
    Kommt es nämlich in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Anfahren vom Fahrbahnrand / Fahrstreifenwechsel zu einer Kollision zwischen dem Anfahrenden und dem nachfolgenden Verkehr, spricht nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung durch den Anfahrenden/Fahrstreifenwechsler (vgl. KG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02 - KGR 2003, 272 m. w. N.).
  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrzeugbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1992, 960; OLG München, Urteil vom 21. April 1998 - 10 U 3383/88 - NZV 1989, 438; KG, Urteil vom 21. November 2005 - 12 U 214/04-DAR 2006, 322= NZV 2006, 374= VRS 110, 253= KGR 2006, 349).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrzeugbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1992, 960; OLG München, Urteil vom 21. April 1998 - 10 U 3383/88 - NZV 1989, 438; KG, Urteil vom 21. November 2005 - 12 U 214/04-DAR 2006, 322= NZV 2006, 374= VRS 110, 253= KGR 2006, 349).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

    Auszug aus KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrzeugbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1992, 960; OLG München, Urteil vom 21. April 1998 - 10 U 3383/88 - NZV 1989, 438; KG, Urteil vom 21. November 2005 - 12 U 214/04-DAR 2006, 322= NZV 2006, 374= VRS 110, 253= KGR 2006, 349).
  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 7 U 5/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Seitenstreifen auf die

    Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Ausfahrenden (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.11.2012, Az. 1 U 82/12, NZV 13, 394; KG Berlin, Beschluss vom 10.12.2007, Az. 12 U 33/07, NZV 08, 622; BHHJJ/Burmann, 24. Aufl. 2016, StVO § 10 Rn 8).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines von einem Parkplatz auf eine Zu- und

    dd) Soweit es im unmittelbaren zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem Verlassen des Parkplatzes durch Einbiegen nach links in die bevorrechtigte Straße zu einer Kollision mit einem dort im fließenden Verkehr fahrenden Fahrzeug kommt, spricht der erste Anschein dementsprechend dafür, dass der einbiegende Fahrer die ihm nach § 10 StVO obliegende Sorgfalt nicht beachtet hat (KG NZV 2008, 622; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04, juris Rn. 12 ff.).
  • KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision innerhalb eines Kreisverkehres im Zusammenhang

    Da es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifwechsel der Beklagten zu 1) zu dem Unfall gekommen ist, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Beklagte zu 1) die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat (vgl. Senat, NZV 2008, 622; NZV 2004, 28, 29).

    Die Betriebsgefahr des anderen Unfallbeteiligten tritt hinter dem erheblichen Verschulden des Fahrstreifenwechslers zurück (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 50/09, BeckRS 2010, 10185; NZV 2008, 622; KG (22. ZS), Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02, BeckRS 2003, 30320613).

  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 834/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Wechsel von der Standspur

    14 Den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfahrenden (KG NZV 08, 622; Senat NZV 90, 394; OLG Köln DAR 06, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Burmann, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 10 StVO, Rz. 8) konnte der Kläger nicht widerlegen.
  • LG Hamburg, 27.09.2022 - 302 O 245/19

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines berührungslosen

    Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahrenden zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht aufgrund der Typizität eines solchen Unfallgeschehens der Beweis des ersten Anscheins für einen Sorgfaltspflichtverstoß des Anfahrenden (KG Berlin, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 12 U 33/07 -, Rn. 5, juris).
  • LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20

    Verkehrsunfall - Anfahrender verletzt Sorgfaltspflicht

    Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahrenden zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht aufgrund der Typizität eines solchen Unfallgeschehens, der Beweis des ersten Anscheins für einen Sorgfaltspflichtverstoß des Anfahrenden (KG Berlin, Beschluss vom 10.12.2007 - 12 U 33/07, Rn. 5, juris.de).
  • AG Hamburg, 13.07.2018 - 23a C 437/17

    Verkehrsunfall Grundstücksausfahrt mit querendem Fußgänger

    Da der Unfall nach den gerichtlichen Feststellungen im Rahmen eines typischen Geschehensablaufs bei der Ausfahrt aus einem Grundstück geschehen ist, besteht zudem ein Anscheinsbeweis, dass die Zeugin ... ihre Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO nicht beachtet hat und somit schuldhaft gehandelt hat (vgl. KG, Beschl. v. 10.12.2007, Az.: 12 U 33/07).
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