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   OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 357/05   

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https://dejure.org/2006,16421
OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 357/05 (https://dejure.org/2006,16421)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2006 - 12 U 357/05 (https://dejure.org/2006,16421)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2006 - 12 U 357/05 (https://dejure.org/2006,16421)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze für die Prüfung der beruflichen Entwicklung eines durch ein Schadensereignis geschädigten Unfallopfers im Rahmen einer Prognose unter Ausschaltung des schädigenden Ereignisses; Möglichkeit der Annahme einer optimistischen Prognose des noch heranwachsenden ...

  • rabüro.de

    Zur Prognose der beruflichen Entwicklung eines Unfallopfers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rückgriff nach § 116 SGB X - Kosten der Berufsausbildung eines unfallgeschädigten Heranwachsenden - Prognose der beruflichen Entwicklung

  • Judicialis

    SGB X § 116 Abs. 10; ; BGB § ... 823; ; BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 252 Satz 2; ; StVG § 7 StVG; ; PflVersG § 3 Nr. 1; ; PflVersG § 3 Nr. 2; ; ZPO § 93; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der beruflichen Entwicklung eines Unfallgeschädigten ohne das Schadensereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 357/05
    a) Ist zu prüfen, wie die berufliche Entwicklung eines Geschädigten ohne das Schadensereignis verlaufen wäre, so gebietet § 252 BGB eine Prognose entsprechend dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, insbesondere auf der Grundlage dessen, was zur Ausbildung des Betroffenen festgestellt werden kann (BGH NJW 1998, 1633 f.).

    Es darf nämlich nicht außer acht gelassen werden, dass es in der Verantwortlichkeit des Schädigers liegt, wenn die berufliche Entwicklung des Geschädigten beeinträchtigt worden ist und daraus erst die besondere Schwierigkeit folgt, eine Prognose über die hypothetische Entwicklung anzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 1633; VersR 2000, 233; Senat Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99; OLG Nürnberg OLG-Report Nürnberg 2003, 254 f.).

    Ein Grund zur Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO besteht nicht, nachdem insbesondere der Prognosemaßstab zu § 252 BGB höchstrichterlich geklärt ist (vgl. etwa BGH NJW 1998, 1633; VersR 2000, 233).

    Auch zu den Anforderungen, die an eine Prognoseentscheidung über die ohne das Schadensereignis nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende Entwicklung eines Geschädigten zu stellen sind, der zur Zeit des Unfalls noch am Anfang seiner beruflichen Laufbahn stand und daher in dieser noch keine Erfolge aufzuweisen hatte, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso schon entschieden (vgl. BGH NJW 1998, 1633 f.), wie über die Prognose bei wechselhaftem beruflichen Werdegang (vgl. BGH NJW 1995, 2227 f.).

  • BGH, 20.04.1999 - VI ZR 65/98

    Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 357/05
    An die Darlegungs- und Beweislast dürfen jedoch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1039 f.).

    Es darf nämlich nicht außer acht gelassen werden, dass es in der Verantwortlichkeit des Schädigers liegt, wenn die berufliche Entwicklung des Geschädigten beeinträchtigt worden ist und daraus erst die besondere Schwierigkeit folgt, eine Prognose über die hypothetische Entwicklung anzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 1633; VersR 2000, 233; Senat Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99; OLG Nürnberg OLG-Report Nürnberg 2003, 254 f.).

    Ein Grund zur Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO besteht nicht, nachdem insbesondere der Prognosemaßstab zu § 252 BGB höchstrichterlich geklärt ist (vgl. etwa BGH NJW 1998, 1633; VersR 2000, 233).

  • OLG Nürnberg, 22.05.2002 - 3 W 1144/02

    Zur Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnis nach Ablauf der Notfrist des § 276

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 357/05
    Nach einer im Vordringen befindlichen Ansicht kommt es im schriftlichen Vorverfahren hingegen auf den ersten Sachantrag an (OLG Brandenburg MDR 2005, 1310; OLG Hamburg MDR 2002, 421; OLG Karlsruhe OLG-Report Karlsruhe 2004, 513 f.; OLG Nürnberg NJW 2002, 2254).
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