Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.11.2006 - 12 U 37/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 249 BGB, § 7 StVG, § 286 ZPO
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Bedeutung nicht kompatibler und nicht angegebener Vorschäden für die Regulierung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249; BGB § 823; StVG § 7
Kein Schadensersatz aus Verkehrsunfall bei unterlassenem Vortrag zu Vorschäden am beschädigten Fahrzeug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 12.01.2006 - 8 O 170/03
- OLG Frankfurt, 06.11.2006 - 12 U 37/06
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19
Zu den Darlegungs- und Beweisanforderungen im Verkehrsunfallprozess beim …
Erforderlich ist damit jeweils der positive Nachweis der Verursachung und eine bloße Unfallkompatibilität der betreffenden Beschädigungen genügt für den Anspruch nicht (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.2006 - 12 U 37/06, juris Rn. 8, ZfSch 2009, 90; OLG Köln…, Beschluss vom 27.12.2018 - 16 U 118/18, juris Rn. 9, NZV 2019, 312 (Ls.)). - LG Aachen, 14.12.2017 - 11 O 103/17
Darlegungslast und Beweislast eines Geschädigten für die Verursachung des …
Demgemäß ist es Sache des Klägers, substantiiert darzulegen und unter Beweis zu stellen, in welchem konkreten Zustand sich der Audi vor dem streitgegenständlichen Unfall befunden hat (so auch OLG Frankfurt vom 06.11.2006, Az. 12 U 37/06 - zitiert nach juris). - LG Karlsruhe, 30.11.2012 - 9 O 90/12
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Nachweis der Ursächlichkeit des Schadens im …
Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass die vom Sachverständigen als grundsätzlich kompatibel festgestellten Schäden ganz oder zumindest teilweise aus einem früheren Unfallgeschehen stammen, welches auch zur Entstehung der vom Sachverständigen festgestellten nicht kompatiblen Schäden geführt hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.2006, 12 U 37/06). - AG Sangerhausen, 08.08.2012 - 1 C 483/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzanspruch bei möglicherweise durch einen …
Dem Geschädigten, der falsche Angaben zum Unfallereignis macht, und Schäden behauptet, die zum Teil nicht mit dem Unfallgeschehen kompatibel sind, steht kein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn, nach Ansicht des Gerichts hier, die Möglichkeit besteht, dass die von dem Sachverständigen ... als grundsätzlich kompatiblen Schäden ganz oder zumindest teilweise aus einem früheren Unfallgeschehen stammen, welches auch zur Entstehung der nach den Feststellungen des Sachverständigen zu den jedenfalls nicht kompatiblen Schäden geführt hat (vgl. auch OLG Frankfurt vom 06.11.2006, Az. 12 U 37/06, LG Fulda vom 03.12.2009 2 O 517/07, ähnlich auch OLG Köln vom 22.02.1999 Az. 16 U 33/98, alle zitiert nach Juris-Recherche).
Rechtsprechung
KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung zu einem Unfallhergang
- verkehrsrechtsforum.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unfallschaden - Vorschäden und Unfallursächlichkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.02.2006 - 24 O 279/03
- KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06
Papierfundstellen
- NZV 2007, 520 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13
Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"
Dieses Ergebnis reicht dem Senat jedoch aufgrund der erheblichen, nicht kompatiblen Vorschäden in den bei dem Unfall angeblich beschädigten Bereichen des Fahrzeugs des Klägers nicht für die hinreichende Wahrscheinlichkeit i.S.v. § 287 ZPO aus, dass dieser Schaden auf das Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. insoweit auch KG, Beschluss vom 29.01.2007, 12 U 37/06). - KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten …
Das Landgericht hätte auch nicht dem Antrag auf Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens und der Vernehmung des sachverständigen Zeugen A stattgeben müssen, weil allein der Umstand, dass die Klägerin weiterhin eine andere Auffassung zur Unfallursächlichkeit vertritt, keine neue Begutachtung veranlasst (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 U 37/06 = BeckRS 2007 12643). - LG Bochum, 30.07.2021 - 8 O 447/19 Allerdings ist ein solcher Teilschadensersatzanspruch der Klägerin verwehrt, wenn bewiesen ist, dass ein Teil der geltend gemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen sind und der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, sondern vielmehr das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet (vgl. KG BeckRS 2007, 12643; KG BeckRS, 02982;… vgl. auch Janke , in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 Rn. 89 mwN.).
- AG Köln, 24.05.2012 - 271 C 198/11
Anforderungen an den Nachweis des Klägers zur Schadensverursachung bei nicht …
Zudem gibt es nach der Rechtsprechung auch für zuzuordnende Schäden dann keinen Ersatz, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind ohne das eine ausreichende Aufklärung erfolgt (vgl. KG, Urteil vom 29.01.2007, Az.: 12 U 37/06, OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.09.2006, Az.: 16 U 75/06, OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2009, Az.: 4 U 63/08).