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   OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08   

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OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08 (https://dejure.org/2008,6510)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.2008 - 12 U 39/08 (https://dejure.org/2008,6510)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 12 U 39/08 (https://dejure.org/2008,6510)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Aufrechnung gegen einen Anspruch wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche Strafgefangener wegen menschenunwürdiger Unterbringung mit den Kosten des Strafverfahrens

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 393; ; BGB § 394

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 393; BGB § 394; GG Art. 1
    Gegen einen Anspruch auf Entschädigung wegen Verletzung der Menschenwürde kann das Land nicht mit Kosten des Strafverfahrens aufrechnen

  • beck.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 393; BGB § 394
    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche Strafgefangener wegen menschenunwürdiger Unterbringung mit den Kosten des Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 360
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08
    Ein Mangel an Einzelhaftplätzen stellt keinen hinreichenden Grund dafür dar, geltendes Recht zu unterlaufen (BGHZ 161, 33).

    Dass die vor Ort tätig gewordenen Beamten selbst subjektiv nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben mögen, vermag das Land ebenfalls nicht zu entlasten (BGHZ 161, 33).

    Auch steht bei dem Anspruch auf immaterielle Entschädigung wegen Verletzung der Menschenwürde die Genugtuungsfunktion des Verletzten im Vordergrund (BGHZ 161, 33).

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04

    Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08
    Innerhalb der mit zwei Gefangenen belegten, lediglich 9, 09 qm Gen Zelle, die nicht über eine baulich abgetrennte Toilette verfügte, konnte der Kläger nicht einmal ein Mindestmaß an Intimsphäre wahren (Senatsentscheidung vom 19.07.2005, NJW-RR 05, 1267).

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 19.07.2008 (NJW-RR 2005, 1267) festgestellt hat, hängt die Frage, ob eine solche dieses Mindestmaß überschreitende schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, von den Umständen des Einzelfalles ab, wie z.B. der Dauer der Behandlung, ihren physischen und psychischen Folgen oder von Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand des Opfers, somit von der konkreten Ausgestaltung der Zelle, der Dauer der Unterbringung, der Intensität der Beeinträchtigung, die durch Freizeitprogramme oder Arbeitstätigkeit tagsüber gemildert sowie durch zusätzliche Beeinträchtigungen verstärkt werden kann.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 19.07.2005, a.a.O., ausgeführt hat, ist bei der Bemessung der Entschädigung von den konkreten Verhältnissen in der Gemeinschaftszelle und der entschädigungspflichtigen Zeitdauer auszugehen.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08
    Eine verlässliche Prognose, ob einem solchen Rechtsmittel des Klägers Erfolg beschieden gewesen wäre und insbesondere ob im Hinblick auf die Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten des Landes selbst bei einer stattgebenden Entscheidung der Kläger tatsächlich in eine Einzelzelle verlegt worden wäre, ist nicht möglich (OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.06.2008, 11 W 54/08 und 11 W 59/08).

    c) Offen bleiben kann, ob die Aufrechnung nach § 393 BGB wegen einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung ausgeschlossen ist (vgl. dazu ausführlich OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.06.2008, 11 W 54/08 und 11 W 59/08).

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08
    Eine verlässliche Prognose, ob einem solchen Rechtsmittel des Klägers Erfolg beschieden gewesen wäre und insbesondere ob im Hinblick auf die Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten des Landes selbst bei einer stattgebenden Entscheidung der Kläger tatsächlich in eine Einzelzelle verlegt worden wäre, ist nicht möglich (OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.06.2008, 11 W 54/08 und 11 W 59/08).

    c) Offen bleiben kann, ob die Aufrechnung nach § 393 BGB wegen einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung ausgeschlossen ist (vgl. dazu ausführlich OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.06.2008, 11 W 54/08 und 11 W 59/08).

  • LG Karlsruhe, 19.02.2008 - 2 O 559/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 19.02.2008 - 2 O 559/06 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert: Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.000,00 nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.04.2007 zu bezahlen.

    Die Anschlussberufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 19.02.2008 - 2 O 559/06 - wird zurückgewiesen.

  • OLG Köln, 18.01.1990 - 1 U 68/89

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08
    Auch wenn in der Rechtssprechung angenommen wird, dass Ansprüche auf Erstattung von Folgeschäden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, wie etwa Kostenerstattungsansprüche aus der gerichtlichen Geltendmachung des Schadensersatzanspruches (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1990 AZ: 1 U 68/89; Rüßmann in: Juris PK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 393 BGB, Rn. 7) dem Aufrechnungsverbot des § 393 BGB unterfallen, somit Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung darstellen, führt dies im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1968 - 5 U 188/67
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08
    Auch wenn in der Rechtssprechung angenommen wird, dass Ansprüche auf Erstattung von Folgeschäden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, wie etwa Kostenerstattungsansprüche aus der gerichtlichen Geltendmachung des Schadensersatzanspruches (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1990 AZ: 1 U 68/89; Rüßmann in: Juris PK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 393 BGB, Rn. 7) dem Aufrechnungsverbot des § 393 BGB unterfallen, somit Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung darstellen, führt dies im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08
    Nach dieser Vorschrift tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden, wobei der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass der Schaden tatsächlich hätte abgewendet werden können (BGH NJW 1986, 1924).
  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    Um das festzustellen, sind Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ebenso in die Betrachtung einzubeziehen wie Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des ihm anzulastenden Verschuldens (OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 f, 1268; OLG Karlsruhe VersR 2009, 360).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (VersR 2009, 360), das zu Recht feststellt, dass die Aufrechnung des beklagten Landes sich in Fallkonstellationen wie der hier zu beurteilenden als unzulässige Rechtsausübung darstellt.

  • BGH, 22.10.2009 - III ZR 295/08

    Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b

    Jedoch ist die Rechts- und Parteifähigkeit der Beklagten im Zivilprozess in Anlehnung an die von der Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (BGHZ 146, 341, 343 ff; 154, 88, 94; 172, 169, 172 Rn. 9) zu bejahen (im Ergebnis ebenso OLG Zweibrücken, OLGReport 2007, 617, 619; offen gelassen in KG, OLGReport 2009, 261 f; siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BT-Drucks. 15/4709 S. 2, wonach § 44b SGB II voraussetzt, dass die Arbeitsgemeinschaft als solche rechtserheblich handeln, klagen und verklagt werden kann, somit rechts- und prozessfähig zu sein hat, ohne dass es darauf ankäme, sie als juristische Person des öffentlichen Rechts zu qualifizieren).

    Die Passivlegitimation der Beklagten wird jedenfalls durch den Umstand entscheidend in Frage gestellt, dass sie nicht über eigenes Personal verfügt, sondern dieses nach § 11 Abs. 1 des Vertrags der ARGE von den Vertragspartnern mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt wird, dass für alle dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der jeweilige Vertragspartner als Dienstherr/Arbeitgeber zuständig bleibt (vgl. zur fehlenden Passivlegitimation der Berliner Jobcenter mangels eigenen Personals KG OLGReport 2009, 261, 262 f).

  • BGH, 01.10.2009 - III ZR 18/09

    Aufrechnung der Justizverwaltung gegenüber dem Anspruch eines Strafgefangenen auf

    Das Berufungsgericht (VersR 2009, 360) hat ausgeführt, der Aufrechnung des beklagten Landes stehe § 394 Satz 1 BGB nicht entgegen, weil der Anspruch des Klägers der Pfändung unterworfen sei.
  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

    Um das festzustellen, sind Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ebenso in die Betrachtung einzubeziehen wie Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des ihm anzulastenden Verschuldens (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267 f, 1268; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 360).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (VersR 2009, 360), das zu Recht feststellt, dass die Aufrechnung des beklagten Landes sich in Fallkonstellationen wie der hier zu beurteilenden als unzulässige Rechtsausübung darstellt.

  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

    Eine Aufspaltung in zu kleine Zeitabschnitte wird der erforderlichen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nicht gerecht (s.a. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 - juris Tz. 28, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 12 U 39/08 - juris Tz. 54).
  • OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09

    Beteiligtenfähigkeit einer auf der Grundlage des § 44b SGB II errichteten ARGE im

    Ihre Struktur ist der einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zumindest ebenbürtig, so dass damit die für die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft aufgestellten Grundsätze auch für die nach § 44b SGB II gegründeten Arbeitsgemeinschaften gelten (BGH, Vers 2010, 346; siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage [BT-Drucks. 15/4709, S. 2], wonach § 44b SGB II voraussetzt, dass die Arbeitsgemeinschaft als solche rechtserheblich handeln, klagen und verklagt werden kann, somit rechts- und prozessfähig zu sein hat, ohne dass es darauf ankäme, sie als juristische Person der öffentlichen Rechts zu qualifizieren; im Ergebnis auch: OLG Zweibrücken, NJW 2007, 2779; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; offen gelassen: KG, OLGR 2009, 261).
  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 68/21

    "Freiwilliger Mitarbeiter" als Arbeitnehmer; Verjährung des Anspruchs auf

    Jedoch ist die Rechts- und Parteifähigkeit der Beklagten im Zivilprozess in Anlehnung an die von der Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (BGHZ 146, 341, 343 ff; 154, 88, 94; 172, 169, 172 Rn. 9) zu bejahen (im Ergebnis ebenso OLG Zweibrücken, OLGReport 2007, 617, 619; offen gelassen in KG, OLGReport 2009, 261 f; siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BT-Drucks. 15/4709 S. 2, wonach § 44b SGB II voraussetzt, dass die Arbeitsgemeinschaft als solche rechtserheblich handeln, klagen und verklagt werden kann, somit rechts- und prozessfähig zu sein hat, ohne dass es darauf ankäme, sie als juristische Person des öffentlichen Rechts zu qualifizieren).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 39/08   

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OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 39/08 (https://dejure.org/2008,35430)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2008 - 12 U 39/08 (https://dejure.org/2008,35430)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 12 U 39/08 (https://dejure.org/2008,35430)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 5 U 136/04

    Eigentumsverhältnisse an einer eingebauten Heizung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 39/08
    Die Heizzentrale ist als ein solcher Scheinbestandteil und nicht als wesentlicher Bestandteil des Grundstückes im Sinne des § 94 BGB zu werten, weil sie nach dem Vertrag über den Bau und den Betrieb einer Heizzentrale vom 04.06./15.07.1993 nur für die Dauer des Wärmelieferungsvertrages errichtet worden ist (vgl. zu einem vergleichbaren Fall LG Leipzig, Urt. v. 09.08.2001 - 15 O 8132/2000 - zitiert nach Juris; anderer Ansicht OLG Hamm, Urt. v. 22.11.2004 - MDR 2005, 387, das ausdrücklich auf die im Westen Deutschlands abweichende Verkehrsauffassung abstellt).
  • BGH, 20.12.1988 - IX ZR 50/88

    Rechtsfolgen der Erklärung des Konkursverwalters, gegenseitige Verträge erfüllen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 39/08
    Mit Ausübung des Wahlrechts ist der mit Insolvenzeröffnung zunächst weggefallene Erfüllungsanspruch (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.12.1988, BGHZ 106, 236 zitiert nach Juris) wieder aufgelebt und zwar mit dem früheren Inhalt (Eckert, ZIP 1996, 908).
  • LG Karlsruhe, 31.08.2007 - 6 O 94/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 39/08
    Fehlen gesonderte Absprachen, ist bei vertraglichen Rückgewähransprüchen davon auszugehen, dass der vertragliche Erfüllungsort, also hier der Ort, an dem die Heizzentrale errichtet worden ist, auch für den Rückgewähranspruch bestimmend sein soll (LG Karlsruhe, Urt. v. 31.08.2007 - JurBüro 2008, 105 - zitiert nach Juris).
  • LG Leipzig, 09.08.2001 - 15 O 8132/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 39/08
    Die Heizzentrale ist als ein solcher Scheinbestandteil und nicht als wesentlicher Bestandteil des Grundstückes im Sinne des § 94 BGB zu werten, weil sie nach dem Vertrag über den Bau und den Betrieb einer Heizzentrale vom 04.06./15.07.1993 nur für die Dauer des Wärmelieferungsvertrages errichtet worden ist (vgl. zu einem vergleichbaren Fall LG Leipzig, Urt. v. 09.08.2001 - 15 O 8132/2000 - zitiert nach Juris; anderer Ansicht OLG Hamm, Urt. v. 22.11.2004 - MDR 2005, 387, das ausdrücklich auf die im Westen Deutschlands abweichende Verkehrsauffassung abstellt).
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