Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 12 U 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3483
OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,3483)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,3483)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,3483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzversicherungsvertrag; Rechtsschutzversicherung; Hausgrundstück; Miteigentümer; Wohnungseigentum; Versicherungsschutz; Versicherungsnehmer

  • Judicialis

    ARB 75 § 29; ; VVG § 67 Abs. 1; ; VVG § 74 ff.; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 426 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 67; VVG § 74 ff.; BGB § 426; ARB 75 § 29
    Mitversicherung der durch Aufteilung eines Anwesens in Wohnungseigentum hinzugekommenen weiteren Miteigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Rechtsschutzversicherungsvertrages bei Hinzutreten weiterer Miteigentümer eines Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 599
  • NZM 2000, 1031
  • VersR 2000, 1360
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 09.03.2016 - 18 O 140/07
    Der Mitversicherte ist nur in Ausnahmefällen Dritter im Sinne von § 67 Abs. 1 VVG a.F., namentlich dann, wenn bei einem Zusammentreffen von Eigen- und Fremdversicherung im konkreten Fall nur die Eigenversicherung eingreift oder wenn der Versicherer nicht dem Mitversicherten sondern - abweichend von § 75 VVG a.F. - nur dem Versicherungsnehmer gegenüber zur Leistung verpflichtet ist und an diesen leistet (vergleiche OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 2000, 1360; Armbrüster in: Prölss/Martin, VVG, 29. Auflage, § 86 Rn. 19 m.w.N.).
  • AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11

    Deckungsanspruch aus einer Rechtsschutzversicherung bei Entstehung eines

    Bei Miteigentum des Versicherungsnehmers an dem versicherten Objekt ist von einer Eigen- und Fremdversicherung auszugehen, wenn das versicherte Objekt - wie vorliegend - als Ganzes in dem Vertrag genannt ist und dieser keinen Hinweis oder Zusatz auf das Bestehen von Miteigentum und den Willen des Versicherungsnehmers enthält, Versicherungsschutz nur für seinen Miteigentumsanteil zu erhalten (hierzu etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2000 - 12 U 41/00).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6093
OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,6093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,6093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,6093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Urteilsänderung; Urteil; Abänderung; Teilurteil; Berufungsgericht; Berufung; Schlußurteil; Baumbach'sche Formel; Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 301; ; ZPO § 92; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 100; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Einheitlichkeit der Kostenentscheidung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1397
  • BauR 2001, 129
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00
    Hat ein Gericht von der Möglichkeit des § 301 ZPO Gebrauch gemacht, also ein Teilurteil erlassen und erst im Schlußurteil über die Kosten entschieden, kann die im Schlußurteil enthaltene Kostenentscheidung für sich allein jedenfalls dann angefochten werden, wenn gegen das Teilurteil ein Rechtsmittel anhängig ist (BGH LM ZPO § 99 Nr. 7; WM 1977, 1428).

    Vielmehr ist die Kostenentscheidung selbstständig mit der Berufung anzugreifen, weil das gegen das Teilurteil eingelegte Rechtsmittel nicht die Kostenentscheidung des Schlußurteils erfaßt (BGH WM 1977, 1428; BGHZ 20, 253).

  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55

    Kostenentscheidung im Schlußurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00
    Vielmehr ist die Kostenentscheidung selbstständig mit der Berufung anzugreifen, weil das gegen das Teilurteil eingelegte Rechtsmittel nicht die Kostenentscheidung des Schlußurteils erfaßt (BGH WM 1977, 1428; BGHZ 20, 253).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00
    Die unterschiedliche Beteiligung am Ausgang des Prozesses muß in der Kostenentscheidung zum Ausdruck kommen (BGH MDR 1981, 928).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03

    Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit

    Dies gilt auch soweit die Beklagten zu 1. und zu 2. gegen das Schlussurteil der ersten Instanz wegen der Kostenentscheidung Berufung eingelegt haben (BGH WM 1977, S. 1428; OLG Hamm MDR 2000, S. 1397).
  • LSG Hamburg, 29.03.2011 - L 3 R 182/06
    Zwar hätte die Klägerin bei dieser Konstellation ausnahmsweise das Schlussurteil nur wegen der Kosten mit der Berufung angreifen können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 -, juris); dass sie dies nicht getan hat, ändert aber nichts an der Zulässigkeit der Berufung gegen das Teilurteil.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15

    Teilurteil über eine widerklagend geltend gemachte Aufrechnung - Darlegungslast

    Das Schlussurteil beinhaltet insofern lediglich eine Ergänzung des vorausgegangenen, eine Kostenentscheidung nicht enthaltenden Teilurteils und bildet infolgedessen in diesem Umfang mit dem Teilurteil ein einheitliches untrennbares Ganzes, denn die Kostenentscheidung ist eine notwendige Folge der Entscheidung in der Hauptsache; einer Anfechtung der Kostenentscheidung des Schlussurteils steht in derartigen Fällen weder die Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO, noch das Fehlen der Beschwerdesumme entgegen, sofern das Teilurteil, in dem über die Hauptsache entschieden worden ist, wirksam angefochten wurde (BGH 18. Dezember 1958 - VII ZR 152/57; VII ZR 93/58 - Rn. 11 ff., BGH 09. November 1977 - VIII ZB 36/77 - Rn. 7; OLG Köln 09. August 2013 - I-19 U 137/09, 19 U 137/09 - Rn. 174; OLG Hamm 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 - Rn. 3, jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 20.11.2008 - 23 U 60/08

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: vertragsändernde Mehrheitsentscheidung

    Die Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO hindert die Berufung gegen das lediglich eine Kostenentscheidung enthaltende Schlussurteil nicht, weil gleichzeitig das die Hauptsache entscheidende Teilurteil angefochten wurde (BGH, Beschluss vom 9. November 1977 - VIII ZB 36/77, WM 1977, 1428 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2000 - 12 U 41/00, MDR 2000, 1397 f.; Herget, in Zöller, ZPO, 26. Auflage 2007, § 99 Rdnr. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.05.2000 - 12 U 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22629
OLG Karlsruhe, 02.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,22629)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,22629)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,22629)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Hamm, 15.05.2000 - 12 U 41/00   

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https://dejure.org/2000,18465
OLG Hamm, 15.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,18465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,18465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,18465)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 99 Abs. 1
    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung eines Schlußurteils

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 12 U 41/00
    Hat ein Gericht von der Möglichkeit des § 301 ZPO Gebrauch gemacht, also ein Teilurteil erlassen und erst im Schlußurteil über die Kosten entschieden, kann die im Schlußurteil enthaltene Kostenentscheidung für sich allein jedenfalls dann angefochten werden, wenn gegen das Teilurteil ein Rechtsmittel anhängig ist (BGH LM ZPO § 99 Nr. 7; WM 1977, 1428).

    Vielmehr ist die Kostenentscheidung selbständig mit der Berufung anzugreifen, weil das gegen das Teilurteil eingelegte Rechtsmittel nicht die Kostenentscheidung des Schlußurteils erfaßt (BGH WM 1977, 1428; BGHZ 20, 253).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 12 U 41/00
    Die unterschiedliche Beteiligung am Ausgang des Prozesses muß in der Kostenentscheidung zum Ausdruck kommen (BGH MDR 1981, 928 ).
  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55

    Kostenentscheidung im Schlußurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 12 U 41/00
    Vielmehr ist die Kostenentscheidung selbständig mit der Berufung anzugreifen, weil das gegen das Teilurteil eingelegte Rechtsmittel nicht die Kostenentscheidung des Schlußurteils erfaßt (BGH WM 1977, 1428; BGHZ 20, 253).
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   OLG Frankfurt, 31.05.2000 - 12 U 41/00   

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https://dejure.org/2000,20290
OLG Frankfurt, 31.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,20290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,20290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,20290)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Teil- und Schlußurteil in der Berufung: Einheitliche Kostenentscheidung

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 129
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, bei Eheleuten müsse sich, weil beiden Ehegatten die bei der Errichtung eines gemeinsamen Familienwohnhauses erbrachten Werkleistungen aus dem nur von einem Ehegatten geschlossenen Vertrag in gleicher Weise zugute kämen, der andere Ehegatte im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Bereich der dinglichen Haftung wie ein Besteller behandeln lassen (vgl. OLG Frankfurt, BauR 2001, 129; LG Traunstein, Urteil v. 24. Februar 1982 - 3 S 3687/81 , zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02

    Bau- und Architektenvertrag; Sicherungshypothek; Bauhandwerkersicherungshypothek;

    Derartige Ausnahmefälle sind etwa angenommen worden, wenn der Grundstückseigentümer über eine vom ihm beherrschte KG höhere Mieteinnahmen durch die Untervermietung einer Lagerhalle erzielt, die durch die Arbeiten des Werkunternehmers gerade zu diesem Zweck der Untervermietung hergerichtet werden soll (BGHZ 102, 95, 104 f.); der Grundbesitz zum Zweck der Veräußerung an Wohnungsinteressenten bebaut wird und der durch die Bebauung entstandene Mehrwert dem Grundstückseigentümer zufließt (OLG Celle, BauR 2001, 834, 835); Eheleute Miteigentümer eines zu bebauenden Grundstücks sind, Vertragspartner des Werkunternehmers aber nur der Ehemann ist (OLG Frankfurt/M., BauR 2001, 129); der Bauvertrag durch eine GmbH geschlossen wurde, deren Geschäftsführerin die Lebensgefährtin des Grundstückseigentümers ist und in dem Objekt eine vom Grundstückseigentümer und seiner Lebensgefährtin gemeinsam zu nutzende Wohnung errichtet werden soll (OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311, 312).
  • OLG Bremen, 08.08.2002 - 5 U 27/02

    Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller; Belastung des Grundstücks

    b) Die überwiegende Zahl der obergerichtlichen Entscheidungen hält demgegenüber an der Rechtsprechung des BGH auch nach Einführung von § 648 a BGB fest (vgl. KG, NJW-RR 1999, 1247 ; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311 ; OLG Frankfurt, BauR 2001, 129 ; OLG Celle - 13. ZS. -, BauR 2001, 834 ) und stellt den unterschiedlichen Regelungsinhalt von § 648 und § 648 a BGB heraus.
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