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   OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13   

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https://dejure.org/2013,23285
OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13 (https://dejure.org/2013,23285)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.2013 - 12 U 41/13 (https://dejure.org/2013,23285)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 2013 - 12 U 41/13 (https://dejure.org/2013,23285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    K
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Keine Dirnen erwünscht": Dienstbarkeit ist zu löschen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bardamen müssen draußen bleiben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundbucheintrag keine Dirnenpension zulässig?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Zweideutigkeiten beim Verbot der Prostitution im Grundbuch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot des Betriebs einer "Dirnenpension" und Verbot der Überlassung von Wohnräumen an "Bardamen" sowie "Unzucht" treibenden Personen wegen Unbestimmtheit unzulässig - Im Grundbuch eingetragenes Verbot muss gelöscht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1213
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04

    Amtslöschung einer Grundbucheintragung: Unbestimmtheit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13
    Bei Rechten dagegen, die - wie das bei einer Grunddienstbarkeit der Fall ist - einen verschiedenartigen Inhalt haben können, ist eine nähere, zumindest schlagwortartige Bezeichnung für den Eintragungsvermerk notwendig (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 14 Wx 24/04 -, OLGR Karlsruhe 2005, 47 f., juris-Tz. 15 m.w.N.).

    Unbestimmtheit liegt vor, wenn das Recht in einem wesentlichen Punkt so unklar ist, dass die Bedeutung des Eingetragenen auch bei zulässiger Auslegung nicht feststellbar ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 14 Wx 24/04 -, OLGR Karlsruhe 2005, 47 f., juris-Tz. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.05.2006 - 2 BV 05.1739
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13
    Insoweit wird bisweilen von einem "Wohnheim für Prostituierte" gesprochen, in dem der Wohnzweck nicht völlig in den Hintergrund tritt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. Mai 2006 - 2 BV 05.1739 -, juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 107. Ergänzungslieferung 2013, § 8 BauNVO, Rn. 24a).

    Dies würde in concreto insbesondere vor dem Hintergrund Sinn machen, dass Prostitution in der unmittelbar benachbarten Straße ausdrücklich erlaubt ist und die Pension daher - insbesondere den von außerhalb angereisten (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. Mai 2006 - 2 BV 05.1739 -, juris-Tz. 14) - Prostituierten als arbeitsortnahe Schlaf- und Erholungsstätte dienen könnte.

  • BFH, 28.11.1969 - VI R 128/68

    Steuerpflichtigkeit von Einkünften aus gewerbsmäßiger Unzucht als sonstige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13
    Das Landgericht verweist insoweit auch auf eine Entscheidung des BFH (Urteil vom 28. November 1969 - VI R 128/68 -, BFHE 97, 378, BStBl II 1970, 185), in der diese Begrifflichkeit in der Tat mit "Prostituierte" synonym verwandt worden scheint.
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13
    Die dortige Dienstbarkeit wegen Verwendung betraf jedoch insbesondere ein allumfassendes Gewerbeverbot und der seinerzeit zuständige Senat hat solche generellen Verbote von der Untersagung einzelner konkreter Handlungen (dortiges Gegenbeispiel: Verkauf von Bier, Benzin und Gas) abgegrenzt (vgl. zur erleichterten Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei umfassendem Rechtsverzicht: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. April 2004 - 2Z BR 221/03 -, BayObLGZ 2004, 103 ff.).
  • BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53

    Kuppelei gegenüber Verlobten; Tun und Unterlassen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13
    So war es beispielsweise lange Zeit höchstrichterliche Rechtsprechung, dass selbst der Koitus zwischen Verlobten Unzucht darstellen könne (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 1954 - GSSt 3/53 -, BGHSt 6, 46 ff.).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13
    Unter Unzucht verstand die Rechtspraxis damals eine sexuelle Handlung, wenn sie "dem normalen, gesunden Durchschnittsempfinden der Gesamtheit in geschlechtlicher Beziehung widerspricht", wobei "die Ansichten einzelner oder kleinerer Gruppen, die nach der einen oder anderen Seite von dieser Norm abweichen, insoweit nicht maßgebend" sein sollten (BGH, Beschluss vom 18. November 1957 - GSSt 2/57 -, BGHSt 11, 67-74).
  • BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68

    Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13
    Grundsätzlich nicht strafbar - und daher aus damaliger Sicht der Stadt möglicherweise regelungsbedürftig - war jedoch nach § 180 Abs. 3 StGB die Vermietung eines Raumes an eine Prostituierte (vgl. BGH, Urteil vom 8.5. 1964 - 4 StR 57/64, NJW 1964, 2023 f.; BGH, Urteil vom 17. April 1970 - I ZR 124/68 -, NJW 1970, 1179).
  • VGH Hessen, 17.03.1980 - VIII OE 115/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13
    Zweifelsohne fiel zur Zeit der Eintragung unter den Oberbegriff der "Unzucht" auch die Prostitution (vgl. den Sprachgebrauch in der klägerseits zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Urteil vom 17. März 1980 - VIII OE 115/79 -, juris-Tz. 108).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 155/13

    Ausübung eines Wegerechts: Pflicht des Eigentümers des herrschenden Grundstücks

    Ein dingliches Recht kann deshalb zwischen den Parteien der Einigung über seine Bestellung keinen anderen Sinn haben als den, der auch für Dritte maßgebend ist (vgl. Senat, Urteil v. 20.08.2013 - 12 U 41/13, juris, Tz. 22 m.w.N.; Staudinger - Gursky, Neubearb. 2012, § 873 BGB, Rn. 269 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2014 - 12 U 156/13

    Grunddienstbarkeit: Anspruch eines Eigentümers auf Verlegung der Ausübung eines

    Inhalt der streitgegenständlichen Grunddienstbarkeit, nach welchem sich die Frage der gleichen Eignung i.S.v. § 1023 Abs. 1 BGB bemisst, ist im Hinblick auf den im vorliegenden Rechtsstreit Beklagten ausweislich des Grundbucheintrages und der hierbei in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung (vgl. zur objektiven Auslegung nach dem Grundbuchinhalt und dem Inhalt der Bewilligung: Senat, Urteil v. 20.08.2013 - 12 U 41/13 = MDR 2013, 1213) die Möglichkeit, durch Gehen bzw. Fahren zu den Grundstücken Flurstück Nr. 1/3 und Nr. 1/2 zu gelangen.
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13

    Abstandsfläche sperrt auch den darüber befindlichen Luftraum!

    Ein dingliches Recht kann deshalb zwischen den Parteien der Einigung über seine Bestellung keinen anderen Sinn haben als den, der auch für Dritte maßgebend ist (Zum Ganzen: Senat, Urteil vom 20. August 2013 - 12 U 41/13 -, MDR 2013, 12131214 = NJW-Spezial 2013, 642-643, vollständig veröffentlicht in: juris, dort Tz. 22; Gursky in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 873 Rdnr. 269 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.09.2018 - 5 U 140/17

    Bewilligung der Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Widerspruchs

    Im Falle des Grundbuchberichtigungsanspruchs kommt hinzu, dass das mit der Verwirkung verbundene langfristige Auseinanderfallen von Buchlage und Rechtslage jedenfalls nicht wünschenswert ist (OLG Karlsruhe Urt. v. 20.08.2013 - 12 U 41/13; vgl. BGH, Urteil vom 16.3. 2007 - V ZR 190/06; BGH, Urteil vom 16.05.2014 - V ZR 181/13, Rn. 17 nach juris).
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