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   KG, 03.07.1989 - 12 U 4151/88   

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https://dejure.org/1989,22388
KG, 03.07.1989 - 12 U 4151/88 (https://dejure.org/1989,22388)
KG, Entscheidung vom 03.07.1989 - 12 U 4151/88 (https://dejure.org/1989,22388)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 1989 - 12 U 4151/88 (https://dejure.org/1989,22388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Schneeglätte - Zulässige Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs

  • rabüro.de

    Zur zulässigen Geschwindigkeit bei Schneeglätte und zur Sorgfaltspflicht gegenüber auf dem Mittelstreifen stehenden Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 17.02.2005 - 12 W 34/05

    Prozesskostenhilfe: Beachtung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit bei nicht

    Eine gesteigerte Sorgfaltspflicht besteht freilich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen (vgl. KG Urt. vom 3. Juli 1989 - 12 U 4151/88).
  • KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92

    Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf

    Denn das Gebot des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 StVO) findet seine Grenze dort, wo sich das Hindernis bei Annäherung noch nicht auf der Fahrbahn befindet, sondern plötzlich in die Fahrspur gerät und erst dadurch den Anhalteweg verkürzt (Senatsurteile, vom 3. Juli 1989 - 12 U 4151/88 - vom 20. Juni 1991 - 12 U 785/90 - vom 9. Dezember 1991 - 12 U 7103/90 - vom 19. Dezember 1991 - 12 U 282/91 - vom 6. Juli 1992 - 12 U 5190/91 - vgl. auch Senatsbeschluß, VersR 1972, 104, 105).
  • KG, 26.10.1992 - 12 U 4806/91
    Das Gebot des Fahrens auf Sicht nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 StVO findet für den Autofahrer dort seine Grenze, wo sich ein Hindernis bei Annäherung noch nicht auf der Fahrbahn befindet, sondern plötzlich von der Seite in seine Fahrspur gerät und erst dadurch den Anhalteweg verkürzt (BGH NJW 1974, 31; Senatsurteile vom 3. Juli 1989 - 12 U 4151/88 -, 20. Juni 1991 - 12 U 785/90 -, 25. November 1991 - 12 U 2501/90 und 28. November 1991 - 12 U 7197/90 - sowie in VersR 1972, 104, 105).
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