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OLG Düsseldorf, 30.12.1975 - 12 U 43/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 11.04.2014 - 9 U 216/13
Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf ein liegengebliebenes Fahrzeug
Die Fahrstreifenbegrenzung dient der Sicherheit des Gegenverkehrs, nicht aber der des nachfolgenden Verkehrs (OLG Düsseldorf, U .v. 30.12.1975 - 12 U 43/75 -, juris, BGH U. v. 28.04.1987 - VI ZR 66/86 -, juris). - OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 173/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Bundesstraße überquerenden Radfahrers …
Auch wenn dieses Verkehrszeichen vorrangig den Gegenverkehr schützt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.1975; 12 U 43/75, DAR 1976, 214), bezweckt die Markierung andererseits, dass nur rechts von der Linie gefahren werden darf, so dass ein Überholen unter Inanspruchnahme der abgegrenzten anderen Fahrbahnhälfte unzulässig ist (BGH, Urteil vom 28.04.1987, VI ZR 66/86, NJW-RR 1987, 1048;… vgl. auch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 41 StVO Rdnr. 248l).