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   KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00   

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https://dejure.org/2002,9965
KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00 (https://dejure.org/2002,9965)
KG, Entscheidung vom 24.01.2002 - 12 U 4324/00 (https://dejure.org/2002,9965)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 12 U 4324/00 (https://dejure.org/2002,9965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung des in eine Vorfahrtstraße Einbiegenden, der noch nicht die für die Vorfahrtstraße übliche Normalgeschwindigkeit erreicht hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 Zivilprozessordnung (ZPO); Erstreckung des Vorfahrtsrecht gemäß § 8 Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Wendemanöver nach Ausübung der Vorfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 355
  • VersR 2004, 1064 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00
    Diese Rechtsprechung besagt, dass dann, wenn das wartepflichtige Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt noch nicht die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht hat, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen kann, dass eine unfallursächliche Vorfahrtsverletzung vorgelegen hat (OLG München, NZV 1989, 438; vgl. auch Senat, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -).
  • KG, 22.06.1992 - 12 U 7008/91

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00
    Diese Rechtsprechung besagt, dass dann, wenn das wartepflichtige Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt noch nicht die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht hat, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen kann, dass eine unfallursächliche Vorfahrtsverletzung vorgelegen hat (OLG München, NZV 1989, 438; vgl. auch Senat, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -).
  • KG, 13.08.2009 - 12 U 223/08

    Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Überholers mit einem

    So darf er beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen oder trotz mehrerer bestätigender Zeugenaussagen das Gegenteil einer Beweisbehauptung feststellen (Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 286 Rdnr. 13; Senat, Urteil vom 24. September 1998, - 12 U 4638/97; Senat, NZV 2004, 355; ).
  • KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 286 Rdnr. 3, 5; Senat, NZV 2004, 355).
  • KG, 22.01.2007 - 12 U 28/06

    Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Gewerberaummietvertrags: Inhaltliche

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 286 Rdnr. 3, 5; Senat, NZV 2004, 355).
  • KG, 04.12.2006 - 12 U 84/06

    Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Tankstelleneinfahrt einbiegenden Kfz mit

    So darf er beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen oder trotz mehrerer bestätigender Zeugenaussagen das Gegenteil einer Beweisbehauptung feststellen (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 286 Rn 13; Senat, Urteil vom 24. Januar 2002 - 12 U 4324/00 - NZV 2004, 355).
  • KG, 09.09.2013 - 8 U 254/12

    Geschäftsraummietverhältnis: Zugriff eines Vermieters auf eine Bürgschaftskaution

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 286 Rdnr. 3, 5; Senat, NZV 2004, 355).
  • KG, 21.02.2007 - 12 U 124/06

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: erforderlicher Seitenabstand zu

    Das bedeutet, dass er lediglich an Denk- und Naturgesetze, an Erfahrungssätze sowie ausnahmsweise an gesetzliche Beweisregeln gebunden ist, ansonsten aber die im Prozess gewonnenen Erkenntnisse nach seiner individuellen Einschätzung bewerten darf (Senat, Urteil vom 24. Januar 2002 - 12 U 4324/00 - NZV 2004, 355).
  • KG, 07.01.2010 - 12 U 20/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Verzicht des Haftpflichtversicherers auf

    So darf er beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen oder trotz mehrerer bestätigender Zeugenaussagen das Gegenteil einer Beweisbehauptung feststellen (Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 286 Rdnr. 13; Senat, Urteil vom 24. September 1998, - 12 U 4638/97; Senat, NZV 2004, 355).
  • KG, 29.10.2007 - 12 U 5/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen einem Grundstücksausfahrer und einem

    So darf er beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen oder trotz mehrerer bestätigender Zeugenaussagen das Gegenteil einer Beweisbehauptung feststellen (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 286 Rn 13; Senat, Urteil vom 24. Januar 2002 - 12 U 4324/00 - NZV 2004, 355).
  • LG Leipzig, 15.03.2011 - 6 S 355/09

    Verkehrsunfall - streitige Vorfahrtsverletzung - Wartepflicht

    Es liegt hierfür ein Anscheinsbeweis vor, den der Kläger zu entkräften hat (KG, 12 U 4324/00, Urteil vom 24.01.2002, zitiert nach juris).

    Nach der von der Beklagtenseite zitierten Entscheidung des KG Berlin vom 24.01.2002,12 U 4324/00 (zitiert nach juris) ist vielmehr auf das Fahrverhalten des vorfahrtspflichtigen Fahrzeugs abzustellen.

  • KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verwertung der Feststellungen eines

    So darf er beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen oder trotz mehrerer bestätigender Zeugenaussagen das Gegenteil einer Beweisbehauptung feststellen (Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 286 Rdnr. 13; Senat, Urteil vom 24. September 1998, - 12 U 4638/97; Senat, NZV 2004, 355; ).
  • AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
  • KG, 17.08.2009 - 12 U 226/08

    Kfz-Unfall: Haftungsverteilung bei Kollision beim Wendevorgang; Beweiswürdigung

  • KG, 23.06.2014 - 8 U 32/14

    Haftung eines Berliner Grundstückseigentümers wegen eines Glatteisunfalls eines

  • KG, 18.11.2013 - 8 U 71/13

    Wann sind Mietzinsansprüche verwirkt?

  • KG, 06.08.2009 - 12 U 187/08

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren

  • LG Koblenz, 02.05.2017 - 5 O 63/16

    Verkehrsunfall - Erstattung pauschaler An- und Abmeldekosten bei Totalschaden

  • AG Stendal, 23.11.2010 - 3 C 710/09
  • KG, 13.08.2009 - 12 U 207/08

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Klageabweisung bei Vorhandensein nicht

  • KG, 14.10.2010 - 12 U 132/07

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reaktionszeit bei der Kollision eines PKW mit

  • KG, 26.10.2009 - 8 U 45/09

    Gewerberaummietvertrag: Geltungsdauer eines klauselmäßigen Aufrechnungsverbotes

  • LG Berlin, 02.02.2022 - 46 O 354/21
  • LG Berlin, 03.08.2022 - 46 O 301/21

    Verkehrsunfall zwischen Linksabbieger und Geradeausfahrer des Gegenverkehrs

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