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   KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92   

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KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92 (https://dejure.org/1994,35467)
KG, Entscheidung vom 17.01.1994 - 12 U 4453/92 (https://dejure.org/1994,35467)
KG, Entscheidung vom 17. Januar 1994 - 12 U 4453/92 (https://dejure.org/1994,35467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf die Fahrbahn läuft und ein Fahrzeug zum Ausweichen veranlaßt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • KG, 10.05.1971 - 12 U 2639/70

    Abwägung der Betriebsgefahr; Kraftfahrzeug; Tierhalterhaftung; Verschulden des

    Auszug aus KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
    Mitverursachende Umstände sind vor allem die Betriebsgefahr des beteiligten Fahrzeugs und die von dem Tier ausgehende Gefahr (BGH VersR 1966, 143; Senatsurteil, DAR 1971, 297, 298 = VersR 1971, 941).

    Hinzu kommt aber noch folgendes: Einem sachgemäß und geistesgegenwärtig handelnden Kraftfahrer - also auch dem sogenannten Idealfahrer - ist eine "Schrecksekunde" zuzubilligen, wenn er ohne sein Verschulden durch einen Hund, der innerhalb einer Stadt plötzlich auf die Fahrbahn läuft, überrascht wird (BGH VersR 1966, 143 m.w.N.; Senatsurteil, DAR 1971, 297, 298 = VersR 1971, 941; OLG Saarbrücken VerkMitt 1971, 84).

    Die "Schrecksekunde" muß nicht notwendigerweise genau eine Sekunde, sondern kann insbesondere bei dem erhöhte Aufmerksamkeit erfordernden innerstädtischen Verkehr auch darunter liegen (Senatsurteil, DAR 1971, 297, 298 = VersR 1971, 941).

  • BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich die Fahrbahn

    Auszug aus KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
    Mitverursachende Umstände sind vor allem die Betriebsgefahr des beteiligten Fahrzeugs und die von dem Tier ausgehende Gefahr (BGH VersR 1966, 143; Senatsurteil, DAR 1971, 297, 298 = VersR 1971, 941).

    Hinzu kommt aber noch folgendes: Einem sachgemäß und geistesgegenwärtig handelnden Kraftfahrer - also auch dem sogenannten Idealfahrer - ist eine "Schrecksekunde" zuzubilligen, wenn er ohne sein Verschulden durch einen Hund, der innerhalb einer Stadt plötzlich auf die Fahrbahn läuft, überrascht wird (BGH VersR 1966, 143 m.w.N.; Senatsurteil, DAR 1971, 297, 298 = VersR 1971, 941; OLG Saarbrücken VerkMitt 1971, 84).

    Selbst wenn es dem Zeugen objektiv möglich gewesen sein sollte, den Unfall durch Abbremsen zu vermeiden, so kann es ihm, weil er von der durch den Hund der Beklagten verursachten Gefahr schuldlos überrascht wurde, jedenfalls nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn er in verständlicher Bestürzung innerhalb des ihm für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Bruchteils einer Sekunde nicht die rechte Maßnahme zur Abwendung des Unfalls (Bremsen) ergriffen hat, sondern statt dessen ausgewichen ist bzw. dies versucht hat (vgl. BGH VersR 1958, 165; 1959, 857; 1960, 328; 1966, 143).

  • OLG Saarbrücken, 09.10.1970 - 3 U 137/69

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines auf die Fahrbahn laufenden

    Auszug aus KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
    Hinzu kommt aber noch folgendes: Einem sachgemäß und geistesgegenwärtig handelnden Kraftfahrer - also auch dem sogenannten Idealfahrer - ist eine "Schrecksekunde" zuzubilligen, wenn er ohne sein Verschulden durch einen Hund, der innerhalb einer Stadt plötzlich auf die Fahrbahn läuft, überrascht wird (BGH VersR 1966, 143 m.w.N.; Senatsurteil, DAR 1971, 297, 298 = VersR 1971, 941; OLG Saarbrücken VerkMitt 1971, 84).

    Es kann hier nicht einmal angenommen werden, daß ein besonders sorgfältiger und überlegt handelnder Kraftfahrer eher den Hund überfahren hätte als ihm auszuweichen, weil selbst beim Überfahren des Hundes der Verlauf des Unfallgeschehens nicht vorhersehbar gewesen wäre und auch für diesen Fall eine Gefahr für den Zeugen N. nicht auszuschließen gewesen wäre (vgl. OLG Saarbrücken VerkMitt 1971, 84).

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89

    Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein

    Auszug aus KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
    Durch ein "Tier" ist der Schaden dann verursacht, wenn sich eine "spezifische" oder "typische" Tiergefahr verwirklicht hat, die sich in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbständigen Verhalten äußert (BGHZ 67, 129, 130; VersR 1982, 366, 367; NZV 1990, 305, 306; OLG München VersR 1960, 572).

    Die spezifische Tiergefahr hätte sich dann nicht verwirklicht, wenn der Hund der Beklagten so sehr der Wirkung durch äußere Kräfte - z. B. dem Willen eines Menschen - ausgesetzt gewesen wäre, daß ihm keine andere Möglichkeit als die des schädigenden Verhaltens blieb (vgl. BGH VersR 1978, 515 re. Sp. a.E.; NZV 1990, 305, 306; OLG München VersR 1960, 572).

  • KG, 21.12.1970 - 12 W 12310/70
    Auszug aus KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
    Der Kraftfahrer ist zwar gehalten, die vor ihm liegende Fahrbahn in ihrer ganzen Breite und auch die angrenzenden Straßenteile (Gehwege, Randstreifen) zu beobachten (BGH VersR 1966, 736; NJW 1987, 2377, 2378 = VerkMitt 1987, 82; Senatsurteile, VerkMitt 1982, 36; VRS 62, 326, 329 = VerkMitt 1982, 67 = VersR 1982, 978; NJW-RR 1986, 1287 = DAR 1986, 323; NZV 1988, 104, 105), er braucht jedoch grundsätzlich nicht damit zu rechnen, daß erwachsene Fußgänger unvermittelt auf die Fahrbahn treten und achtlos die Straße überqueren (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1959, 1547; VRS 19, 282; VRS 20, 129; VRS 23, 117 = VersR 1962, 638; VersR 1966, 685; VersR 1987, 457; NJW 1985, 1950, 1951 = VersR 1985, 637 = VRS 69, 85 = DAR 1986, 17; Senatsrechtsprechung, vgl. VersR 1972, 104, 105; VersR 1981, 885; NJW-RR 1986, 1287 = DAR 1986, 323; Urteil vom 9. Dezember 1991 - 12 U 7103/90 - vom 6. Juli 1992 - 12 U 5190/91 - ; vgl. auch KG VRS 70, 463, 464).

    Denn das Gebot des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 StVO) findet seine Grenze dort, wo sich das Hindernis bei Annäherung noch nicht auf der Fahrbahn befindet, sondern plötzlich in die Fahrspur gerät und erst dadurch den Anhalteweg verkürzt (Senatsurteile, vom 3. Juli 1989 - 12 U 4151/88 - vom 20. Juni 1991 - 12 U 785/90 - vom 9. Dezember 1991 - 12 U 7103/90 - vom 19. Dezember 1991 - 12 U 282/91 - vom 6. Juli 1992 - 12 U 5190/91 - vgl. auch Senatsbeschluß, VersR 1972, 104, 105).

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70

    Anwendung der Beweisregel des § 18 StVG zur Fahrzeugführerhaftung auf die

    Auszug aus KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
    Denn die nach § 17 Abs. 2 StVG i.V.m. § 17 Abs. 1 StVG gebotene Abwägung der Verursachungsanteile (Tierhalterhaftung der Beklagten gemäß § 833 BGB und Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Klägers gemäß § 7 Abs. 1 StVG) und der Verschuldensanteile des F. N. und der Beklagten - bei dieser Abwägung sind neben unstreitigen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH VersR 1967, 132, 133; NJW 1971, 2030, 2031; Senatsurteile, DAR 1973, 270; VersR 1973, 1049, 1050; VerkMitt 1984, 36) - führt vorliegend dazu, daß die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Klägers hinter der Tiergefahr, für die die Beklagte einzustehen hat, zurücktritt und infolgedessen die Beklagte dem Kläger seinen unfallbedingten Schaden in vollem Umfang zu ersetzen hat:.
  • BGH, 26.01.1960 - VI ZR 4/59

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Überholen

    Auszug aus KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
    Selbst wenn es dem Zeugen objektiv möglich gewesen sein sollte, den Unfall durch Abbremsen zu vermeiden, so kann es ihm, weil er von der durch den Hund der Beklagten verursachten Gefahr schuldlos überrascht wurde, jedenfalls nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn er in verständlicher Bestürzung innerhalb des ihm für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Bruchteils einer Sekunde nicht die rechte Maßnahme zur Abwendung des Unfalls (Bremsen) ergriffen hat, sondern statt dessen ausgewichen ist bzw. dies versucht hat (vgl. BGH VersR 1958, 165; 1959, 857; 1960, 328; 1966, 143).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.1984 - 3 U 141/82

    Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß auf der Straßenmitte; Höhe des

    Auszug aus KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
    Es gelangt hier der in der Rechtsprechung allgemein anerkannte Grundsatz zur Anwendung, daß Fehlreaktionen eines Unfallbeteiligten nicht vorwerfbar sind, wenn sie durch eine plötzliche, unvorhergesehene und unverschuldete Gefahrenlage ausgelöst sind (BGH VersR 1971, 909, 910; Senatsurteil, VersR 1978, 744; KG VerkMitt 1976, 51; OLG Hamm VRS 30, 126, 127; OLG Frankfurt VersR 1981, 737, 738; OLG Saarbrücken DAR 1984, 149, 150; OLG Karlsruhe VRS 50, 280, 282; VRS 51, 433, 434; VersR 1987, 692, 695).
  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei breiten Straßen

    Auszug aus KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
    Der Kraftfahrer ist zwar gehalten, die vor ihm liegende Fahrbahn in ihrer ganzen Breite und auch die angrenzenden Straßenteile (Gehwege, Randstreifen) zu beobachten (BGH VersR 1966, 736; NJW 1987, 2377, 2378 = VerkMitt 1987, 82; Senatsurteile, VerkMitt 1982, 36; VRS 62, 326, 329 = VerkMitt 1982, 67 = VersR 1982, 978; NJW-RR 1986, 1287 = DAR 1986, 323; NZV 1988, 104, 105), er braucht jedoch grundsätzlich nicht damit zu rechnen, daß erwachsene Fußgänger unvermittelt auf die Fahrbahn treten und achtlos die Straße überqueren (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1959, 1547; VRS 19, 282; VRS 20, 129; VRS 23, 117 = VersR 1962, 638; VersR 1966, 685; VersR 1987, 457; NJW 1985, 1950, 1951 = VersR 1985, 637 = VRS 69, 85 = DAR 1986, 17; Senatsrechtsprechung, vgl. VersR 1972, 104, 105; VersR 1981, 885; NJW-RR 1986, 1287 = DAR 1986, 323; Urteil vom 9. Dezember 1991 - 12 U 7103/90 - vom 6. Juli 1992 - 12 U 5190/91 - ; vgl. auch KG VRS 70, 463, 464).
  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 188/80

    Anspruch auf Schadensersatz für einen Unfall mit einem zu einem Verein gehörenden

    Auszug aus KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92
    Durch ein "Tier" ist der Schaden dann verursacht, wenn sich eine "spezifische" oder "typische" Tiergefahr verwirklicht hat, die sich in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbständigen Verhalten äußert (BGHZ 67, 129, 130; VersR 1982, 366, 367; NZV 1990, 305, 306; OLG München VersR 1960, 572).
  • BGH, 03.12.1957 - VI ZR 251/56
  • BGH, 03.05.1966 - VI ZR 178/65

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall mit einem die Fahrbahn überquerenden

  • KG, 20.06.1991 - 12 U 785/90

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • OLG Frankfurt, 28.05.1980 - 13 U 16/79
  • BGH, 07.10.1966 - VI ZR 262/64

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall eines Motorradfahrers an einer

  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

  • OLG Karlsruhe, 21.11.1985 - 4 U 89/84

    Haftungsverteilung bei Begegnung eines Motorrades mit einem LKW auf enger

  • KG, 03.03.1988 - 12 U 5392/87
  • KG, 15.02.1982 - 12 U 3843/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

  • KG, 13.02.1989 - 12 U 388/88
  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 204/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einem vor dem

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

  • BayObLG, 22.03.1976 - 1 ObOWi 30/76

    Motor; Laufen; Öffentlicher Verkehrsraum; Kfz; Abgestellt

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 7/77

    Ausschluß der Tierhalterhaftung - Tierhalterhaftung - Eigene Gefahr

  • KG, 03.07.1989 - 12 U 4151/88

    Schneeglätte - Zulässige Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs

  • KG, 05.11.1981 - 12 U 2035/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen, eine dreistreifige

  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 195/69

    Verantwortlichkeit eines Verkehrsteilnehmers für falsches Reagieren in einer

  • KG, 29.05.1986 - 12 U 5278/85

    Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Fußgängers

  • BGH, 07.07.1959 - VI ZR 165/58

    Rechtsmittel

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