Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 29.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08   

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OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08 (https://dejure.org/2008,10015)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2008 - 12 U 45/08 (https://dejure.org/2008,10015)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 12 U 45/08 (https://dejure.org/2008,10015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unvermeidbarkeit eines Unfalls wegen fehlender Wahrnehmung des am Unfall beteiligten Motorrades; Unabwendbarkeit des Unfalles wegen teilweisen Einfahrens in die Spur für den Gegenverkehr trotz noch nicht bestehender Möglichkeit der Vollendung des Abbiegevorganges

  • Judicialis

    ZPO § 411 a; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 524; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 11; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3; ; StVO § 3 Abs. 3; ; StVO § 5; ; StVO § 9 Abs. 3 S. 1; ; StVO § 9 Abs. 4 S. 1; ; BGB § 250; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug; Höhe des Schmerzensgeldes bei Rissverletzung in Skrotum und Testis links mit Arbeitsunfähigkeit für 38 Tage und fünf Tage stationärer Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kollision mit entgegenkommendem Geradeausfahrer oder Rechtsüberholer

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08
    Vorgerichtliche Anwaltskosten sind zu erstatten, soweit die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts im konkreten Fall zur Durchsetzung der Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH NJW 2004, S. 444; Heinrichs in Palandt, BGB, Kommentar, 67. Aufl., § 249, Rn. 39).
  • KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01

    Haftung des Linksabbiegers für Unfallschaden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08
    Dabei spricht bei der Kollision eines Linksabbiegers mit einem Entgegenkommenden in dessen Fahrbahn bereits der Beweis des ersten Anscheins für einen schuldhaften Verkehrsverstoß des Linksabbiegers (BGH NZV 2005, S. 249; KG NZV 2003, S. 182; Hentschel, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 55).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5, m. w. N.).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08
    Jede Seite hat dabei die Umstände zu beweisen, die der anderen zum Verschulden gereichen und aus denen sie für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231).
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5, m. w. N.).
  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08
    Dabei spricht bei der Kollision eines Linksabbiegers mit einem Entgegenkommenden in dessen Fahrbahn bereits der Beweis des ersten Anscheins für einen schuldhaften Verkehrsverstoß des Linksabbiegers (BGH NZV 2005, S. 249; KG NZV 2003, S. 182; Hentschel, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 55).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08
    Ein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG ist ein Ereignis, dass durch die äußerste mögliche Sorgfalt eines Idealfahrers nicht abgewendet werden kann, der alle möglichen Gefahrenmomente bei seinem Verhalten berücksichtigt hat, wobei derjenige, der sich nach § 17 Abs. 3 StVG entlasten will, die Unabwendbarkeit des Unfalls darlegen und beweisen muss (BGH DAR 2005, S. 263; DAR 1976, S. 246; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 39. Aufl., § 17 StVG, Rn. 22 f. m. w. N.).
  • KG, 13.05.1993 - 12 U 5365/91

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen an beampelter Kreuzung

  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

  • OLG Brandenburg, 17.07.2009 - 12 W 5/08

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall: Mithaftung eines Entgegenkommenden bei

    Zwar haftet bei Kollisionen mit dem geradeaus fahrenden Gegenverkehr der Linksabbieger grundsätzlich allein (BGH NZV 2005, S. 249; KG DAR 1994, S. 153; Hentschel/König/ Dauer, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 55, so auch der Senat im Urteil vom 23.10.2008, Az. 12 U 45/08, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.07.2008 - 12 U 45/08   

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https://dejure.org/2008,47636
OLG Karlsruhe, 29.07.2008 - 12 U 45/08 (https://dejure.org/2008,47636)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2008 - 12 U 45/08 (https://dejure.org/2008,47636)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 12 U 45/08 (https://dejure.org/2008,47636)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 21.04.2010 - 15 U 11/10

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage nach Erfüllung des

    Die Zwangsvollstreckung des Beklagten aus Nummer I. 3. des Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Juli 2008 - 12 U 45/08 - ist derzeit unzulässig.

    Durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 18.2.2008, teilweise geändert durch das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29.7.2008 - 12 U 45/08 -, wurde der Kläger verurteilt, dem Beklagten Auskünfte zu erteilen und eine Schlussbilanz zum 31.12.2005 zu erstellen.

    die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Juli 2008 - 12 U 45/08 - für unzulässig zu erklären sowie.

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29.7.2008 - 12 U 45/08 - derzeit unzulässig, soweit sich der Kläger gegen eine Vollstreckung des Beklagten mit dem Ziel der Errichtung einer Schlussbilanz zum 31.12.2005 wendet.

    Er hat zwar erstinstanzlich (Schriftsatz vom 7.9.2009) gleichartigen Vortrag aus dem Rechtsstreit 12 U 45/08 zitiert, um nachzuweisen, dass der Kläger falsch vorgetragen hatte.

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