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   KG, 14.03.2005 - 12 U 46/04   

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https://dejure.org/2005,10497
KG, 14.03.2005 - 12 U 46/04 (https://dejure.org/2005,10497)
KG, Entscheidung vom 14.03.2005 - 12 U 46/04 (https://dejure.org/2005,10497)
KG, Entscheidung vom 14. März 2005 - 12 U 46/04 (https://dejure.org/2005,10497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde; Entkräftungsmöglichkeiten der bloßen Indizwirkung von solchen Dokumenten; Voraussetzung des Beginns der Einspruchsfrist

  • Judicialis

    ZPO § 276; ; ZPO § 310 Abs. 3; ; ZPO § 331 Abs. 3; ; ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 341 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 418; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Beweiskraft der Postzustellungsurkunde hinsichtlich der Zustellungsanschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweiskraft der Zustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 09.10.2000 - 14 WF 101/00

    Zur Wirksamkeit von Statusurteilen in der ehemaligen DDR

    Auszug aus KG, 14.03.2005 - 12 U 46/04
    Hierzu gehört jedoch nicht die Tatsache, dass der Zustellungsempfänger unter der Zustelladresse tatsächlich wohnhaft ist (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Oktober 2000, FamRZ 2001, 1013; hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1991, NJW 1992, 224).
  • OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 1023/02

    Beweiskraft und Indizwirkung der Zustellungsurkunde für die Wohnung des

    Auszug aus KG, 14.03.2005 - 12 U 46/04
    In der Anmeldung in der neuen Wohnanschrift Pnnnund damit verbunden der Abmeldung von der Anschrift in Onnnnnliegt ein starkes Indiz einerseits dafür, dass die Beklagte zu 1) ihre alte Wohnung aufgegeben hat, andererseits dafür, dass sie seit der Anmeldung unter der neuen Anschrift wohnhaft ist (vgl. hierzu auch OLG Koblenz, Urteil vom 20. Oktober 2003, 12 U 1023/02).
  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus KG, 14.03.2005 - 12 U 46/04
    Hierzu gehört jedoch nicht die Tatsache, dass der Zustellungsempfänger unter der Zustelladresse tatsächlich wohnhaft ist (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Oktober 2000, FamRZ 2001, 1013; hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1991, NJW 1992, 224).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts erstreckt sich die Beweiskraft der Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde nicht auf den Umstand, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellanschrift wohnt; der Urkunde kommt insoweit lediglich eine Indizwirkung zu (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, NJW 1992, 224; Beschluss vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 884/91 -, NJW-RR 1992, 1084; KG Berlin, Urteil vom 14. März 2005 - 12 U 46/04 -, KGR Berlin 2005, 681, alle in juris).
  • VG Berlin, 06.08.2014 - 3 K 239.14

    Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung

    Eine plausible und schlüssige Darstellung, um die sich der Kläger hier bemüht, wäre lediglich geeignet, die Indizwirkung der in einer Postzustellungsurkunde beurkundeten Tatsache zu erschüttern, dass der Zustellungsempfänger unter der Zustelladresse tatsächlich wohnhaft ist; denn eine solche - regelmäßig vom Postzusteller nicht nachprüfbare - Tatsache gehört nicht zu denen, über die die Urkunde vollen Beweis begründet (vgl. KG Berlin, Urteil vom 14. März 2005 - 12 U 46/04 -, juris).K 239.
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