Rechtsprechung
KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem unaufgeklärten Auffahrunfall in Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel
- verkehrslexikon.de
Ausschluss des Anscheinsbeweises beim Auffahren nur nach Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei ungeklärtem Unfallhergang
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei ungeklärtem Unfallhergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Ungeklärter Unfallhergang - Schadensteilung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.02.2009 - 24 O 119/08
- LG Berlin, 12.02.2009 - 24 O 119/08
- KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 381
- NZV 2011, 291 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 02.05.2011 - 22 U 100/10
Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel und Anscheinsbeweis
Ein solcher ist im Falle eines Auffahrunfalls nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts nur dann anzunehmen, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich die Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (vgl. etwa KG, Urteil vom 12. Juli 2010 - 12 U 46/09 - Rdn. 14, zitiert nach Juris m. w. N.). - AG Düsseldorf, 27.07.2012 - 47 C 4933/10
Beweiswürdigung hinsichtlich der Verursachung von Schäden an einem Moped durch …
Die Beweislast für die Möglichkeit eines anderen, untypischen Verlaufs trifft den Auffahrenden (vgl. zuletzt KG Berlin, VRR 2010, 362).