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   OLG Koblenz, 07.11.2011 - 12 U 480/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6840
OLG Koblenz, 07.11.2011 - 12 U 480/10 (https://dejure.org/2011,6840)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.11.2011 - 12 U 480/10 (https://dejure.org/2011,6840)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. November 2011 - 12 U 480/10 (https://dejure.org/2011,6840)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 StVG, § 11 StVG, § 249 BGB, § 251 BGB, § 823 BGB
    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Vermögensschaden unter dem Gesichtspunkt unfallbedingt vermehrter Bedürfnisse

  • verkehrslexikon.de

    Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden unter dem Gesichtspunkt unfallbedingt vermehrter Bedürfnisse - Reitsportzubehör und Fachzeitschrift für Prothesentechnik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für das Reiten als therapeutische Maßnahme nach einem Verkehrsunfall

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 843
    Abgrenzung von Mehrbedarfsschaden und immaterieller Beeinträchtigung. Mit Anmerkung von Dr. Jan Luckey

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für das Reiten als Unfallschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 725
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2011 - 12 U 480/10
    Vermehrte Bedürfnisse umfassen unfallbedingte Mehraufwendungen, die diejenigen Nachteile ausgleichen sollen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (BGH NJW-RR 2004, 671).

    Insoweit liegt eine immaterielle Beeinträchtigung der Lebensfreude vor, deren Ausgleich unter dem Gesichtspunkt der Bemessung eines Schmerzensgeldes zu erfolgen hat (vgl. BGH NJW-RR 2004, 671, 672 und NJW-RR 1992, 792, 793).

  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2011 - 12 U 480/10
    Insoweit liegt eine immaterielle Beeinträchtigung der Lebensfreude vor, deren Ausgleich unter dem Gesichtspunkt der Bemessung eines Schmerzensgeldes zu erfolgen hat (vgl. BGH NJW-RR 2004, 671, 672 und NJW-RR 1992, 792, 793).

    Verhältnismäßigkeitserwägungen im Hinblick auf entstehende Kosten spielen bei dieser Unterscheidung, anders als die Klägerin meint, keine entscheidende Rolle (vgl. BGH NJW-RR 1992, 792, 793).

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2011 - 12 U 480/10
    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht unter dem Aspekt der Pflicht des Schädigers zur Ermöglichung der Aufrechterhaltung des bis zum Unfall gewohnten Lebensstandards (vgl. BGH NJW 2004, 671, 672 und NJW 2006, 1271, 1274, 1275).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

    Die Ersatzfähigkeit entsprechender Kosten hängt demgemäß vom vorherigen Lebenszuschnitt ab; Mehraufwendungen sind daher nur dann zu ersetzen, wenn die Schädigung zu gesteigerten Bedürfnissen des Verletzten zur Aufrechterhaltung des vor dem schädigenden Ereignis gewohnten Lebensstils geführt hat (OLG Koblenz Urt. v. 7.11.2011 - 12 U 480/10, BeckRS 2011, 26254 Rn. 38).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2021 - 4 U 358/20

    Schadensersatzpflicht für den Betreuungsaufwand naher Angehöriger (hier: die

    Als vermehrte Bedürfnisse sind grundsätzlich nur materielle Nachteile der privaten Lebensführung ersatzfähig, jedoch nicht Aufwendungen, die dem Ausgleich immaterieller Einbußen zu dienen bestimmt sind (BGH BeckRS 2004, 2239 unter II. 2.; BGH NJW-RR 1992, 792 [793]; OLG Koblenz BeckRS 2011, 26254; Eichelberger in BeckOGK zum BGB, Stand 01.12.2020, § 843 Rn. 321 mit Beispielen aus der Rechtsprechung in Rn. 321.1 und 321.2).-12-.
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