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   KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94   

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https://dejure.org/1995,10533
KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94 (https://dejure.org/1995,10533)
KG, Entscheidung vom 26.06.1995 - 12 U 480/94 (https://dejure.org/1995,10533)
KG, Entscheidung vom 26. Juni 1995 - 12 U 480/94 (https://dejure.org/1995,10533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenseitige Rücksichtnahme; Hineinfahren; Fahrbahnverengung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 1 § 6
    Haftungsverteilung bei Kollision entgegenkommender Fahrzeuge in einer Fahrbahnverengung

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 73
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70

    Anwendung der Beweisregel des § 18 StVG zur Fahrzeugführerhaftung auf die

    Auszug aus KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94
    Hierbei sind nach der ständigen Rechtsprechung neben unstreitigen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH VersR 1967, 132, 133; NJW 1971, 2030, 2031; Senat, DAR 1973, 270; VersR 1973, 1049, 1050; VerkMitt 1984, 36).
  • BGH, 07.10.1966 - VI ZR 262/64

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall eines Motorradfahrers an einer

    Auszug aus KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94
    Hierbei sind nach der ständigen Rechtsprechung neben unstreitigen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH VersR 1967, 132, 133; NJW 1971, 2030, 2031; Senat, DAR 1973, 270; VersR 1973, 1049, 1050; VerkMitt 1984, 36).
  • OLG Hamm, 27.11.1991 - 3 U 46/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem am Fahrbahnrand stehenden

    Auszug aus KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94
    Für den zu der Reihe der parkenden Fahrzeuge einzuhaltenden Sicherheitsabstand, der im Regelfall 1 m beträgt, genügen bei außergewöhnlichen Straßenverhältnissen, insbesondere einer schmalen Straße, 0,50 m (Senat, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 12 U 2704/92 - Urteil vom 11. Dezember 1989 - 12 U 78/89 - Jagusch/Hentschel, 33. Aufl., § 2 StVO Rdnr. 41 und § 6 StVO Rdnr. 11; nach OLG Hamm NZV 1993, 27: auch weniger als 50 cm bei sehr schmaler Straße).
  • OLG Celle, 21.05.1979 - 5 U 112/78
    Auszug aus KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94
    Wer an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren will, muss zurückstehen, dies sogar dann, wenn er hierbei die Gegenfahrbahn nicht mitbenutzen muss, aber mit Gegenverkehr zu rechnen hat, der sich vermutlich oder bereits erkennbar nicht scharf rechts hält und die Mittellinie berührt (OLG Celle VersR 1980, 772; Jagusch/ Hentschel, 33. Aufl., § 6 StVO Rdnr. 3).
  • KG, 11.12.1989 - 12 U 78/89

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der geöffneten Fahrertür

    Auszug aus KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94
    Für den zu der Reihe der parkenden Fahrzeuge einzuhaltenden Sicherheitsabstand, der im Regelfall 1 m beträgt, genügen bei außergewöhnlichen Straßenverhältnissen, insbesondere einer schmalen Straße, 0,50 m (Senat, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 12 U 2704/92 - Urteil vom 11. Dezember 1989 - 12 U 78/89 - Jagusch/Hentschel, 33. Aufl., § 2 StVO Rdnr. 41 und § 6 StVO Rdnr. 11; nach OLG Hamm NZV 1993, 27: auch weniger als 50 cm bei sehr schmaler Straße).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach

    Wer an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren will, ohne die Gegenfahrbahn mitbenutzen zu müssen, muss dennoch dann zurückstehen, wenn mit Gegenverkehr zu rechnen ist, der sich vermutlich oder bereits erkennbar nicht scharf rechts hält und die Mittellinie berührt (vgl. KG, VRS 91, 465; OLG Celle, VersR 1980, 772; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 4).
  • KG, 20.09.2010 - 12 U 216/09

    Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einer sich öffnenden

    Der bei dem Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen einzuhaltende ausreichende Sicherheitsabstand beträgt - anders als von den Beklagten mit der Berufung geltend gemacht - zwar nicht stets mindestens 1 m, sondern lediglich im Grundsatz; er hängt im Zweifel von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere den Straßenverhältnissen ab (vgl. Senat, 12 U 480/94, VersR 1997, 73 = VRS 91, 465 ff; Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO, § 6, Rn. 6).
  • LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Er muss nicht immer 1 m betragen (vgl. BayObLG NJW 1956, 1767, KG VRS 91, 465), wohl aber so viel, dass Fußgänger sich hinter dem haltenden Fahrzeug gefahrlos orientieren können (vgl. OLG Hamm VRS 21, 60).
  • OLG Koblenz, 13.10.2003 - 12 U 1163/02

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall; Abwägung der Verursachungsbeiträge und

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