Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 30.09.2008

Rechtsprechung
   KG, 31.07.2008 - 12 U 5/08   

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https://dejure.org/2008,3963
KG, 31.07.2008 - 12 U 5/08 (https://dejure.org/2008,3963)
KG, Entscheidung vom 31.07.2008 - 12 U 5/08 (https://dejure.org/2008,3963)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 12 U 5/08 (https://dejure.org/2008,3963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung des Fahrers eines wegen eines Motordefekts die Spur wechselnden vorausfahrenden Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund Motordefekts des vorausfahrenden Fahrzeugs

  • Judicialis

    StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 16 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund Motordefekts des vorausfahrenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wer auffährt trägt nicht immer die Alleinschuld

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auffahrunfall mit langsamer werdenden Auto

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auffahren auf langsamer werdendes Fahrzeug

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Motorschaden: Andere Verkehrsteilnehmer warnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer muss bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen - Verkehrsteilnehmer müssen nicht mit deutlich zu langsamen Fahrzeug auf Autobahn rechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 446
  • NZV 2009, 292
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Auffahrunfall infolge Bremsens ohne zwingenden

    Auszug aus KG, 31.07.2008 - 12 U 5/08
    Andererseits ist auch die Mithaftung des Vorausfahrenden bei einem Auffahrunfall umso größer, je unwahrscheinlicher ein plötzliches Abbremsen ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05 - KGR 2006, 659; NZV 2007, 79).
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   OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 12 U 5/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38349
OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 12 U 5/08 (https://dejure.org/2008,38349)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2008 - 12 U 5/08 (https://dejure.org/2008,38349)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2008 - 12 U 5/08 (https://dejure.org/2008,38349)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 113/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Betriebsrente für Hinterbliebene;

    a) Zur Ruhensvorschrift in § 41 Abs. 5 VBLS in der Fassung der 10. Satzungsänderung (im Folgenden: VBLS a.F.) hat das Landgericht im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 (veröffentlicht in NJW 2006, 3774 ff = VersR 2006, 1630 ff = BGHZ 169, 122-130) in mehreren Urteilen entschieden, dass diese Satzungsbestimmung auf Betriebsrenten für Hinterbliebene in keinem Fall angewendet werden darf (vgl. u.a. LG Karlsruhe, Urteil vom 14. September 2007, Az.: 6 O 250/06, (Berufung: OLG Karlsruhe 12 U 5/08); Urteil vom 5. Oktober 2007, Az.: 6 S 17/07; Urteil vom 18.01.2008 , Az.: 6 S 40/07, Urteil vom 15. Februar 2008, Az.: 6 S 41/07 (jeweils ohne Zulassung der Revision)).
  • LG Karlsruhe, 27.06.2008 - 6 S 70/07

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Anspruch auf ungekürzte

    Zur Ruhensvorschrift in § 41 Abs. 5 VBLS in der Fassung der 10. Satzungsänderung (im Folgenden: VBLS a.F.) hat das Landgericht im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2006 - IV ZR 304/04 (veröffentlicht in NJW 2006, 3774 ff = VersR 2006, 1630 ff = BGHZ 169, 122 - 130) in mehreren Urteilen entschieden, dass diese Satzungsbestimmung auf Betriebsrenten für Hinterbliebene in keinem Fall, d.h. auch nicht für den vorliegenden Fall einer verbliebenen Witwerrente von 83, 31 %, angewendet werden darf (vgl. u.a. LG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2007, Az.: 6 O 250/06, (Berufung: OLG Karlsruhe 12 U 5/08); Urteil vom 05.10.2007, Az.: 6 S 17/07; Urteil vom 18.01.2008 , Az.: 6 S 40/07, Urteil vom 15.02.2008, Az.: 6 S 41/07 (jeweils ohne Zulassung der Revision)).
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