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   KG, 18.06.1992 - 12 U 5178/91   

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KG, 18.06.1992 - 12 U 5178/91 (https://dejure.org/1992,28858)
KG, Entscheidung vom 18.06.1992 - 12 U 5178/91 (https://dejure.org/1992,28858)
KG, Entscheidung vom 18. Juni 1992 - 12 U 5178/91 (https://dejure.org/1992,28858)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 26.10.1992 - 12 U 5056/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit Kreuzungsräumer

    Eine abweichende Beurteilung kann veranlaßt sein, wenn besondere Umstände einen höheren Verursachungsanteil des einen oder anderen Unfallbeteiligten rechtfertigen (KG, DAR 1978, 48, 49; VerkMitt 1981, 75 Nr. 89; KG, Urteile vom 26. März 1984 - 12 U 4753/83 - 9. November 1987 - 12 U 2086/87 - 18. Juni 1992 - 12 U 5178/91 -).

    Wenn allerdings der nun für ihn von rechts kommende Verkehr zu Beginn der Grünphase im sog. fliegenden Start einfährt, kann es wieder gerechtfertigt sein, daß der Kreuzungsräumer nur nach einer Quote zu 1/3 haftet (vgl. KG, Urteile vom 15. November 1984 - 12 U 1017/84 - 9. November 1987 - 12 U 2086/87 - 18. Juni 1992 - 12 U 5178/91 -).

  • OLG Zweibrücken, 03.05.2021 - 1 U 18/20

    Haftungsverteilung nach Kreuzungsunfall: Kollision zwischen Grünlichtfahrer und

    Bei einem Unfall auf einer Kreuzung, auf welcher der Fahrzeugverkehr durch eine Lichtzeichensignalanlage geregelt ist, und bei dem es zu einem Zusammenstoß kommt zwischen einem Fahrzeug, das beim Umschalten der Ampel auf "grün" anfährt, und einem Fahrzeug des Querverkehrs, das die Kreuzung räumen will, ist in der Regel von einer überwiegenden Verursachung des in die Kreuzung einfahrenden Verkehrs auszugehen bzw. sogar von der Alleinschuld des Einfahrenden, wenn dieser den Kreuzungsräumer rechtzeitig erkennen konnte oder - wie im Streitfall - aus dem Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer mit Kreuzungsräumern rechnen musste (vgl. KG, Urteil vom 18.06.1992, Az. 12 U 5178/91, Juris; Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 37 StVO, Rn. 61 m.w.N.).
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