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   OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07   

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OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07 (https://dejure.org/2007,8332)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2007 - 12 U 53/07 (https://dejure.org/2007,8332)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2007 - 12 U 53/07 (https://dejure.org/2007,8332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen materieller und immaterieller Schäden auf Grund einer fehlerhaften Behandlung im Zusammenhang mit einer in einem Krankenhaus ausgeführten Leistenhernienoperation; Feststellungsinteresse bei Geltendmachung von Schadensersatz für künftige immaterielle ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 412 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Arzthaftung wegen seltener Komplikation bei einer Leistenhernienoperation - Feststellungsinteresse für künftige immaterielle Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
    Unabhängig davon, dass eine Haftung des Beklagten zu 2. für eine fehlerhaft vorgenommene Aufklärung nicht gegeben wäre, da der Beklagte zu 2. unstreitig die Aufklärung nicht selbst vorgenommen hat, sondern auf den Assistenzarzt Dr. K... delegiert hat, so dass die Aufklärungspflicht auf den informierenden Arzt übergegangen ist mit der Folge, dass dieser für etwaige Aufklärungsmängel nach § 823 Abs. 1 BGB verantwortlich ist (vgl. BGH NJW 1980, 1905, 1906; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 1052; Geiß/Greiner, a.a.O., Rn. C 108), lässt sich im Streitfall nicht feststellen, dass die Aufklärung des Klägers unvollständig oder zu spät erfolgt ist.
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
    Grundsätzlich muss der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann (vgl. BGH NJW 2003, 2012, 2013; BGH NJW 1998, 2734; BGH NJW 1992, 2351).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
    Grundsätzlich muss der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann (vgl. BGH NJW 2003, 2012, 2013; BGH NJW 1998, 2734; BGH NJW 1992, 2351).
  • BGH, 10.03.1992 - VI ZR 64/91

    Darlegungs- und Beweislast bei chirurgischem Eingriff durch Berufsanfänger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
    Es gibt keinen allgemeinen medizinischen Erfahrungssatz, wonach eine seltene oder äußerst seltene Komplikation auf einen ärztlichen Fehler zurückgeht (vgl. BGH NJW 1992, 1560; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl. Rn. B 231).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
    Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes scheidet eine Klage auf Feststellung der Ersatzverpflichtung für künftige immaterielle Schäden jedoch aus, wenn ausschließlich vorhersehbare Schädigungsfolgen geltend gemacht werden, die von der Zubilligung des bezifferten Schmerzensgeldbetrages umfasst sind, da mit dem insgesamt zuzuerkennenden Schmerzensgeld nicht nur alle bereits eingetretenen, sondern auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten sind (vgl. BGH VersR 2004, 1334, 1335 m.w.N.; BGH VersR 2006, 1090, 1093).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
    Hinsichtlich künftiger immaterieller Schäden ist ein Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn ein Grund bestehen kann, mit dem Eintritt von späteren Schäden wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601 m.w.N.).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
    Grundsätzlich muss der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann (vgl. BGH NJW 2003, 2012, 2013; BGH NJW 1998, 2734; BGH NJW 1992, 2351).
  • OLG Schleswig, 24.01.1994 - 4 W 3/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
    Unabhängig davon, dass eine Haftung des Beklagten zu 2. für eine fehlerhaft vorgenommene Aufklärung nicht gegeben wäre, da der Beklagte zu 2. unstreitig die Aufklärung nicht selbst vorgenommen hat, sondern auf den Assistenzarzt Dr. K... delegiert hat, so dass die Aufklärungspflicht auf den informierenden Arzt übergegangen ist mit der Folge, dass dieser für etwaige Aufklärungsmängel nach § 823 Abs. 1 BGB verantwortlich ist (vgl. BGH NJW 1980, 1905, 1906; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 1052; Geiß/Greiner, a.a.O., Rn. C 108), lässt sich im Streitfall nicht feststellen, dass die Aufklärung des Klägers unvollständig oder zu spät erfolgt ist.
  • BGH, 07.07.1992 - VI ZR 211/91

    Operation zur Behebung einer Genitalsenkung mit unwillkürlichem Harnabgang -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
    Aufzuklären ist über die dem geplanten Eingriff typischerweise anhaftenden Risken, selbst wenn diese sehr selten auftreten, jedoch im Falle ihrer Verwirklichung die Lebensführung des Patienten schwer belasten (vgl. BGHZ 144, 1, 7; BGH NJW 1996, 779, 781; BGH NJW-RR 1992, 1241, 1242; Geiß/Greiner a.a.O., Rn C 86 ff; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rn. B 333).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
    Aufzuklären ist über die dem geplanten Eingriff typischerweise anhaftenden Risken, selbst wenn diese sehr selten auftreten, jedoch im Falle ihrer Verwirklichung die Lebensführung des Patienten schwer belasten (vgl. BGHZ 144, 1, 7; BGH NJW 1996, 779, 781; BGH NJW-RR 1992, 1241, 1242; Geiß/Greiner a.a.O., Rn C 86 ff; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rn. B 333).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 8 U 107/13

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der Behandlung eines

    Aufzeichnungspflichtig sind danach die aus medizinischer Sicht für die ärztliche Diagnose und Therapie wesentlichen medizinischen Fakten, nicht aber selbstverständliche Routinemaßnahmen, die sich vorliegend zudem aus dem Hygieneplan ergeben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2004, AZ: 3 U 113/04, zitiert nach juris; OLG Naumburg, NJW-RR 2012, 1375; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.11.2007, AZ: 12 U 53/07, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 09.12.2010 - 1 U 53/10

    Neurolyse - Arzthaftung: Voraussetzungen einer Haftung bei Diagnoseirrtum;

    Dabei müssen dem Patienten die möglichen Gefahren nicht medizinisch exakt im Detail und in allen denkbaren Erscheinungsformen dargestellt werden; es genügt vielmehr, wenn dem Patienten ein allgemeines Bild von der Schwere des Risikospektrums dargelegt, ihm mithin die "Stoßrichtung" der Gefahren verdeutlicht wird (vgl. BGH MDR 2009, 281, 282; BGHZ 144, 1 - 14 zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 08. November 2007, 12 U 53/07 zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 834).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2010 - 12 U 202/09

    Arzthaftung: (Un-)Wirksamkeit der Einwilligung in eine Operation

    Beruft sich der Patient darauf, dass seine Entscheidungsfreiheit bei einer erst am Tag vor dem Eingriff erfolgten Risikoaufklärung nicht gewahrt war, muss er substanziiert Tatsachen vortragen, die diese Behauptung stützen (vgl. BGH NJW 1992, 2351; Senatsurteil v. 08.11.2007 - 12 U 53/07, veröffentlicht in Juris).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - 12 U 186/08

    Schadensersatzanspruch wegen eines Aufklärungs- und Behandlungsfehlers, Umfang

    Dabei kann eine Aufklärung im Verlaufe des Vortages der Operation grundsätzlich genügen, wenn sie zu einer Zeit erfolgt, zu der sie dem Patienten die Wahrung seines Selbstbestimmungsrechtes erlaubt (vgl. BGH NJW 1998 a. a. O., so auch der Senat in den Entscheidungen des Rechtsstreits 12 U 53/07; veröffentlicht in juris).
  • OLG München, 26.09.2013 - 1 U 1665/12

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da der Nachweis eines ärztlichen

    Dies gilt auch dann, wenn sich ein statistisch seltenes Risiko verwirklicht hat (vgl. beispielhaft OLG Brandenburg vom 08.11.2007, 12 U 53/07, OLG München vom 22.02.2013, 1 U 4778/12).
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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2007 - 12 U 53/07 (https://dejure.org/2007,65544)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2007 - 12 U 53/07 (https://dejure.org/2007,65544)
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