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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15   

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https://dejure.org/2015,29419
OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15 (https://dejure.org/2015,29419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.10.2015 - 12 U 53/15 (https://dejure.org/2015,29419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 12 U 53/15 (https://dejure.org/2015,29419)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19 Abs. 5
    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Mitteilung nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG

  • Justiz Baden-Württemberg

    Privater Krankenversicherungsvertrag: Voraussetzungen einer wirksamen Belehrung über die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19 Abs 5; VVG § 22; BGB § 123
    Anforderungen an die Belehrung über die Folgen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag - und die erforderliche Belehrung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG

  • blogspot.de (Kurzinformation)

    Hinweis- und Belehrungspflicht des Versicherers bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Trotz verschwiegener Vorerkrankung: Versicherungsschutz nicht verloren

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 104 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Wirksame Belehrung vor Abschluss eines Krankenversicherungsvertrags

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Belehrung über die Angabe von Vorerkrankungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 28
  • VersR 2016, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 05.02.2013 - 12 U 140/12

    Falsch beantwortete Gesundheitsfragen beim Abschluss einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15
    (1) Von einem arglistigen Verhalten ist dann auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend im Kauf nimmt, dass er unzutreffende Angaben macht und dass dadurch bei dem Erklärungsempfänger eine falsche Vorstellung entsteht und diese ihn zu einer Erklärung veranlasst, die er bei Kenntnis der maßgeblichen Umstände nicht oder nicht in dieser Form abgegeben hätte (Senat, NJW-RR 2013, 869).

    Der Versicherer muss daher entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer durch Angabe einer unzutreffenden Erklärung auf die Entschließung des Versicherers wollte (Senat, NJW-RR 2013, 869).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2015 - 12 U 78/13

    Lebensversicherungsvertrag nach dem Policenmodell: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15
    Die Hervorhebungsfunktion entfällt nämlich, wenn der hervorgehobene Text aufgrund mehrerer in ähnlicher oder deutlicherer Weise hervorgehobener Textpassagen nahezu "untergeht" (Senat, Urteil vom 15.01.2015, 12 U 78/13, juris).
  • OLG Hamm, 13.02.2015 - 20 U 169/14

    Anforderungen an die Form der Belehrung über die Folgen unrichtiger oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15
    Eine wirksame Belehrung setzt voraus, dass diese in unmittelbarer Nähe zu den gestellten Gesundheitsfragen erfolgt und dabei in einer Art und Weise drucktechnisch hervorgehoben ist, dass sie vom Versicherungsnehmer schlechterdings nicht übersehen werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2014, 7 U 253/13, juris, Ls. und Tz. 46ff; OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2015, 20 U 169/14, juris, Tz. 24; zu den Anforderungen an eine Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG siehe auch Senat, Urteil vom 03.08.2010, 12 U 86/10, juris).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15
    Der erklärte Rücktritt ist nur bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014, IV ZR 306/13, juris).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2014 - 7 U 253/13

    Hinweispflichten des Versicherers im Antragsformular: Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15
    Eine wirksame Belehrung setzt voraus, dass diese in unmittelbarer Nähe zu den gestellten Gesundheitsfragen erfolgt und dabei in einer Art und Weise drucktechnisch hervorgehoben ist, dass sie vom Versicherungsnehmer schlechterdings nicht übersehen werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2014, 7 U 253/13, juris, Ls. und Tz. 46ff; OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2015, 20 U 169/14, juris, Tz. 24; zu den Anforderungen an eine Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG siehe auch Senat, Urteil vom 03.08.2010, 12 U 86/10, juris).
  • OLG Koblenz, 16.03.2001 - 10 U 187/00

    Krankenversicherung - Vorerkrankungen - Anzeigepflicht - Verdacht einer Fettleber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15
    Bei einer nicht weiter behandlungsbedürftigen steatosis hepatis fehlt es aber an der Gefahrerheblichkeit (vgl. OLG Koblenz, r+s 2001, 339).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2010 - 12 U 86/10

    Leistungsausschluss der Hausratversicherung: Anforderungen an den Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15
    Eine wirksame Belehrung setzt voraus, dass diese in unmittelbarer Nähe zu den gestellten Gesundheitsfragen erfolgt und dabei in einer Art und Weise drucktechnisch hervorgehoben ist, dass sie vom Versicherungsnehmer schlechterdings nicht übersehen werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2014, 7 U 253/13, juris, Ls. und Tz. 46ff; OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2015, 20 U 169/14, juris, Tz. 24; zu den Anforderungen an eine Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG siehe auch Senat, Urteil vom 03.08.2010, 12 U 86/10, juris).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15
    Vielmehr weisen die Gesetzesmaterialien - insbesondere auch zu dem Belehrungserfordernis des § 19 Abs. 5 VVG n.F. - aus, dass die Formerfordernisse der Belehrung mit dem Gebot einer gesonderten Mitteilung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verschärft werden sollten (BGHZ 196, 67 ff., Tz. 24 m.w.N.; OLG Stuttgart und OLG Hamm jeweils aaO; Leverenz, VersR 2008, 709f.).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung bei Abschluss des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15
    Arglist umfasst dabei auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. Senat, aaO und NJW-RR 2006, 463).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Hinzu kommt, dass die Überschrift der Belehrung - "Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht" - dem Versicherungsnehmer den Zusammenhang zu den Antragsfragen nicht verdeutlicht (Senat, Urteil vom 7. Mai 2014 - 5 U 45/13 - VersR 2015, 91) und der Text auch aufgrund seiner Gestaltung nach Schriftart und -größe nur schwer lesbar ist und infolgedessen leicht übersehen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2016, 105).
  • OLG Dresden, 06.06.2017 - 4 U 1460/16

    Anforderungen an die Mitteilung über die Folgen einer Anzeigeverletzung bei

    Hierfür muss sie in unmittelbarer Nähe zu den gestellten Gesundheitsfragen drucktechnisch so hervorgehoben sein, dass sie vom Versicherungsnehmer schlechterdings nicht übersehen werden kann (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2015 - 12 U 53/15; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2014 - 7 U 253/13).
  • LG Krefeld, 17.12.2015 - 3 O 29/15

    Haftung eines Versicherers wegen Aufklärungspflichtverletzung

    Bei einem solchen Szenario ließe sich bereits die Kausalität einer etwaigen Pflichtverletzung i.S.v. § 63 VVG verneinen, da derjenige, der arglistig handelt, selbst damit rechnet, bei dem Erklärungsempfänger eine falsche Vorstellung hervorzurufen und diesen zu einer Erklärung zu veranlassen, die er bei Kenntnis der maßgeblichen Umstände nicht oder nicht in dieser Form abgegeben hätte (vgl. zum Begriff und Nachweis der Arglist OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.10.2015 - 12 U 53/15, juris).
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   OLG Brandenburg, 27.08.2015 - 12 U 53/15   

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OLG Brandenburg, 27.08.2015 - 12 U 53/15 (https://dejure.org/2015,36107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2015 - 12 U 53/15 (https://dejure.org/2015,36107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2015 - 12 U 53/15 (https://dejure.org/2015,36107)
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