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   OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 12 U 53/99   

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https://dejure.org/1999,16299
OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 12 U 53/99 (https://dejure.org/1999,16299)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.08.1999 - 12 U 53/99 (https://dejure.org/1999,16299)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. August 1999 - 12 U 53/99 (https://dejure.org/1999,16299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für eine Beschränkung der Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18

    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis

    bb) Andere Oberlandesgerichte vertreten demgegenüber die Auffassung, dass es auf die materielle Rechtslage (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.1982 - 9 W 72/80, JurBüro 1982, 1570; OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.1990 - 20 W 65/89, juris Rn. 4, VersR 1990, 1025; Beschluss vom 23.01.2003 - 27 W 41/02, juris Rn. 3, OLGR Hamm 2003, 232; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.04.2014 - 4 W 16/14, juris Rn. 5, NJW-RR 2015, 25; Zöller-Herget, 32. Aufl., § 93 ZPO Rn. 3) und auch auf die Schlüssigkeit der Klage nicht ankomme (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.08.1999 - 12 U 53/99, juris Rn. 4, OLGR Stuttgart 1999, 414. Thomas/Putzo-Hüßtege, 39. Aufl., § 93 ZPO Rn. 5), zumindest dann, wenn der Beklagte ungeachtet einer etwaigen Unschlüssigkeit der Klage anerkennt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 25; Musielak-Voit/Flockenhaus, 15. Aufl., § 93 ZPO Rn. 27; Stein/Jonas-Bork, 22. Aufl., § 93 ZPO Rn. 10 a.E.).
  • LG Stuttgart, 25.03.2015 - 13 S 66/14

    Drittschuldnerklage: Ersatz der Anwaltskosten für die vorgerichtliche

    Nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift kann sie auch gegenüber der in erster Instanz siegreichen Partei in Betracht kommen (OLG Stuttgart, Urteil vom 24. August 1999 - 12 U 53/99 -, Rn. 7, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO

    Auf die materielle Rechtslage, insbesondere eine fehlende Schlüssigkeit der Klage, kommt es dabei nicht allein an; vielmehr ist auf die Gesamtumstände abzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. August 1999 - 12 U 53/99 -, juris).
  • AG Düsseldorf, 18.01.2018 - 22 C 136/17

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über den logischen Aufbau der automatisierten

    Veranlassung zur Klageerhebung hat der Beklagte gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn (BGH NJW 1979, 2040; NJW-RR 2004, 999; 2005, 1005) ohne Rücksicht auf Verschulden (Zweibrücken JurBüro 82, 1083) und materielle Rechtslage (Schleswig JurBüro 82, 1569; Hamm OLGR 93, 182; Stuttgart OLGR 99, 414) gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (Stuttgart NJW-RR 2012, 763; Düsseldorf VersR 2006, 1660; Bdb OLGR 2007, 1038; 2008, 557; Hamm NJW-RR 2013, 767: unzureichendes Zugeständnis; Saarbrücken NJW-RR 2015, 25: nur formularmäßiger Einwendungsverzicht zum Haftungsgrund).
  • OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung durch den Berufungskläger

    Es ist auch ohne Antrag der Klägerin, die nur den Sachantrag gestellt hat, durch Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO) zu entscheiden, da ein Rechtsschutzbedürfnis auf Erlass eines streitigen Urteils nicht mehr besteht (BGHZ 10, 333; OLG Stuttgart, Urteil vom 24. August 1999 - 12 U 53/99 -, Rn. 1, juris).

    Auf die materielle Rechtslage kommt es wegen des Anerkenntnisses nicht an (OLG Stuttgart, Urteil vom 24. August 1999 - 12 U 53/99 -, Rn. 4, juris).

  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

    Veranlassung zur Anrufung des Gerichts hat eine beklagte Partei somit bereits dann gegeben, wenn ihr vorprozessuales Verhalten ohne Rücksicht auf Verschulden ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 5 W 169/09, u.a. in: OLG-Report 2009, Seiten 970 f. ) und ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage, auf die es wegen des Anerkenntnisses in der Regel nicht mehr ankommt ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Stuttgart , Urteil vom 24.08.1999, Az.: 12 U 53/99, u.a. in: OLG-Report 1999, Seiten 414 f. ), sich gegenüber der Klägerin so darstellte, dass diese annehmen musste, sie werde ohne eine Klage nicht zu ihrem Recht kommen ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 5 W 169/09, u.a. in: OLG-Report 2009, Seiten 970 f. ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 11 Sa 112/11

    Urlaubsabgeltung bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Verweisung auf

    1. Im Stande sein i.S.v. § 97 II ZPO bedeutet vorwerfbare Säumigkeit, Nachlässigkeit, prozessuales Verschulden (OLG Stuttgart 24.08.1999 - 12 U 53/99).
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