Rechtsprechung
KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung kann auch einer offenen Handelsgesellschaft zustehen, die Eigentümerin und Halterin oder Mithalterin eines auf sie zugelassenen, bei einem Unfall beschädigten Kfz ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nutzungsausfallentschädigung; Offene Handelsgesellschaft; Eigentümerin; Halterin; Mithalterin; Unfallbeschädigtes Kfz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 249; HGB § 124
Anspruch einer offenen Handelsgesellschaft auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für ein beschädigtes Kfz
Papierfundstellen
- VersR 1970, 185
- DB 1970, 103
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
Begriff des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
Es bestehen auch keine Bedenken, eine Personengemeinschaft wie die Kl. als Halterin des KFZ anzusehen, denn auch mehrere Beteiligte können zugleich Halter sein (BGHZ 13, 351 = VersR 54, 365 = VRS 7, 30), auf jeden Fall ist sie neben den Gesellschaftern Mithalterin des KFZ gewesen (…vgl. Floegel-Hartung-Jagusch, Straßenverkehrsrecht 17. Aufl. § 7 StVG Rand-Nr. 19). - BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
Zum Ausgleich dieses Schadens steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung auch dann zu, wenn er ein Ersatzfahrzeug nicht gemietet hat, wie es ständiger und gefestigter Rechtsprechung entspricht (BGHZ 40, 345 = VersR 64, 225; BGHZ 45, 212 = VersR 66, 497; KG DAR 65, 298; KG DAR 66, 268 VersR 66, 940). - BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls
Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
Allerdings sind Nutzungswille und Nutzungsfähigkeit während der Dauer des Ausfalles Voraussetzung des Anspruchs (BGH VersR 68, 803; Urteile, des Senats vom 14.2.1966 - 12 U 1319/65 und vom 22.6.1967 - 12 U 23/67).
- KG, 13.06.1966 - 12 U 2483/65
Klageweise Geltendmachung von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung …
Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
Zum Ausgleich dieses Schadens steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung auch dann zu, wenn er ein Ersatzfahrzeug nicht gemietet hat, wie es ständiger und gefestigter Rechtsprechung entspricht (BGHZ 40, 345 = VersR 64, 225; BGHZ 45, 212 = VersR 66, 497; KG DAR 65, 298; KG DAR 66, 268 VersR 66, 940). - BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64
Ersatz von Vorhaltekosten
Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
In einem ähnlich gelagerten Fall, hat der BGH einem Unternehmen (dessen Rechtsform sich aus der Entscheidung allerdings nicht ergibt), das mit seinen Omnibussen einen städtischen Linienverkehr betrieb, für den unfallbedingten Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Omnibusses eine Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen (BGH VersR 66, 192). - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
Zum Ausgleich dieses Schadens steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung auch dann zu, wenn er ein Ersatzfahrzeug nicht gemietet hat, wie es ständiger und gefestigter Rechtsprechung entspricht (BGHZ 40, 345 = VersR 64, 225; BGHZ 45, 212 = VersR 66, 497; KG DAR 65, 298; KG DAR 66, 268 VersR 66, 940).
- OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 75/99
Nutzungsausfall und ausfallbedingt entgangener Gewinn
Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, daß nach der älteren Rspr. auch eine Handelsgesellschaft in Einzelfällen Gläubigerin eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung sein konnte (KG VersR 1970, 185), ferner eine öffentlich rechtliche Körperschaft oder eine gemeinnützige Einrichtung.