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   KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04   

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https://dejure.org/2005,2994
KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04 (https://dejure.org/2005,2994)
KG, Entscheidung vom 26.09.2005 - 12 U 57/04 (https://dejure.org/2005,2994)
KG, Entscheidung vom 26. September 2005 - 12 U 57/04 (https://dejure.org/2005,2994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für einen verabredeten Unfall; Nichtbestätigung der ursprünglichen Unfalldarstellung des Klägers durch die Beweisaufnahme; Abweichungen zwischen der klägerischen Sachverhaltsdarstellung und dem tatsächlich erwiesenen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - verabredeter Unfall - abweichende Unfalldarstellung

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 a. F.; ; BGB § 823; ; BGB § 1006; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; VVG § 152; ; ZPO § 580 Nr. 3; ; ZPO § 580 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines vorgetäuschten Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 429
  • VersR 2006, 1514
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Anforderungen an die Darlegungslast (Substantiierung), wonach ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs schlüssig und damit erheblich ist, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen und nähere Einzelheiten nur dann erforderlich sind, wenn diese für die Rechtsfolge von Bedeutung sind (BGH NJW 1991, 2707, 2709; BGH NJW-RR 1999, 361, ständige Rechtsprechung), können Abweichungen im Sachvortrag des Klägers vom Ergebnis der Beweisaufnahme nur dann zur Klageabweisung führen, wenn diese Abweichungen für die in Anspruch genommene Rechtsfolge von Bedeutung sind.
  • OLG Hamm, 16.03.1987 - 6 U 110/86
    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestatten eine entsprechende Feststellung (BGHZ 71, 339; BGH VersR 1979, 514; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1239; OLG Saarbrücken, DAR 1989, 64, Senat VerkMitt 1995, 84; 1996, 51).
  • OLG Köln, 05.02.1996 - 16 U 54/95

    Vorschäden bei Personenschäden

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte zu 3) auf die Entscheidung des OLG Köln in NZV 1996, 241, wonach die Klage dann abzuweisen ist, wenn durch Sachverständigengutachten festgestellt wird, dass die vom Anspruchsteller nach einem Verkehrsunfall geltend gemachten Unfallschäden keinesfalls alle auf das Unfallereignis zurückgeführt werden können und der Anspruchsteller dennoch jeglichen Vorschaden bestreitet.
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestatten eine entsprechende Feststellung (BGHZ 71, 339; BGH VersR 1979, 514; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1239; OLG Saarbrücken, DAR 1989, 64, Senat VerkMitt 1995, 84; 1996, 51).
  • OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 228/03

    Vollkaskoversicherung: Nachweis des Versicherungsschadens - Verdacht der

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
    Das Gericht hat erwogen, ob entsprechend einer Entscheidung des OLG Hamm (in MDR 2005, 924) die Klage abzuweisen ist, wenn sich der Unfall nicht so ereignet haben kann, wie in der Schadensanzeige dargestellt.
  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestatten eine entsprechende Feststellung (BGHZ 71, 339; BGH VersR 1979, 514; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1239; OLG Saarbrücken, DAR 1989, 64, Senat VerkMitt 1995, 84; 1996, 51).
  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 174/97

    Anforderungen an die Darlegung der Erteilung einer Vollmacht; Abschluß eines

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Anforderungen an die Darlegungslast (Substantiierung), wonach ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs schlüssig und damit erheblich ist, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen und nähere Einzelheiten nur dann erforderlich sind, wenn diese für die Rechtsfolge von Bedeutung sind (BGH NJW 1991, 2707, 2709; BGH NJW-RR 1999, 361, ständige Rechtsprechung), können Abweichungen im Sachvortrag des Klägers vom Ergebnis der Beweisaufnahme nur dann zur Klageabweisung führen, wenn diese Abweichungen für die in Anspruch genommene Rechtsfolge von Bedeutung sind.
  • KG, 01.10.1998 - 12 U 5185/97
    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
    Dieser Beweis des ersten Anscheins würde nicht bereits dadurch entkräftet, dass der rückwärts Einfahrende beweist, dass sein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision - möglicherweise nur für Sekundenbruchteile - bereits zum Stillstand gekommen ist, sondern erst wenn feststünde, dass sein Fahrzeug bereits so lange gestanden hat, dass der auf der Fahrbahn fahrende Kraftfahrer bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt dazu in der Lage gewesen wäre, unfallverhütend zu reagieren (vgl. Senat, Urteil vom 1. Oktober 1989 - 12 U 5185/97 -, ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 03.03.2005 - IX ZB 33/04

    Aussetzung eines Rechtsstreits

    Auszug aus KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
    Eine Aussetzung des hiesigen Verfahrens im Hinblick auf das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren erscheint schon deshalb als nicht sachgerecht, weil sich aus einem Vermerk in der Ermittlungsakte vom 20. Juni 2005 (dort Bl. 104) ergibt, dass die Staatsanwaltschaft vor weiteren Ermittlungen den Ausgang des hiesigen Verfahrens abwarten will (vgl. auch BGH MDR 2005, 947).
  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 1209/15

    Nachweis eines gestellten Unfalls

    Dabei muss jedoch nicht festgestellt werden, dass alle denkbaren oder im Streitfall angeführten Hilfstatsachen vorliegen (OLG Hamm NZV 1993, 68; KG NZV 2006, 429; Senat, Urt. v. 08.03.2013 - 10 U 3241/12 [juris]; Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07 [juris, Rn. 21), überdies können - je nach Lage des Einzelfalls - sowohl einige wenige Indizien für eine richterliche Überzeugungsbildung ausreichen, als auch einzelne Indizien ein Gewicht erlangen (OLG Frankfurt a.M. NZV 2010, 623; KG NZV 2008, 243: "Werthaltigkeit der Beweistatsachen"), das eine gleichwertige Beurteilung aller beschriebenen und etwa sonst vorhandenen Umstände verbietet (BGH NJW 1989, 3161 [3162, unter III.]; OLG Karlsruhe NZV 1989, 155, OLG Hamm, VersR 2011, 1125 [1126, II.1., 2. b) aa]: jeweils für eine tatsachenwidrige Unfallschilderung; OLG Hamm NZV 1988, 143: für eine kaum glaubhafte Schilderung des Unfallhergangs; OLG Celle NZV 1988, 182).

    Insbesondere fehlt eine vollständige und überzeugende Bewertung der Hilfstatsachen (EU 6/7 = Bl. 84/85 d. A. "Kleinigkeiten", "Ungereimtheiten", "(nicht) geeignet sind, hier grundlegende Zweifel überhaupt zu wecken"), die einzeln zu bewerten, in einer Gesamtschau zu würdigen und darzustellen gewesen wären (Senat, Urt. v. 08.03.2013 - 10 U 3241/12 [juris]; Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07 [juris]; OLG Hamm NZV 1993, 68; KG NZV 2006, 429).

  • OLG München, 18.11.2016 - 10 U 1447/16

    Ansprüche gegen Vollkaskoversicherer bei Verdacht eines absichtlich

    - Im gegenteiligen Fall hätte die Beklagte mindestens zu beweisen, dass das vorliegende Schadensbild auch durch ein verabredetes Manöver erzeugt worden sein kann und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erzeugt worden ist (KG NZV 2006, 429; OLG Hamm NZV 2006, 89 ["So nicht-Unfall"]; Senat, Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07 [juris, Rn. 21] - anders Senat, Urt. v. 03.07.2007 - 10 U 4855/07 [juris, dort Rn. 21, 22]: dort waren (nur) Teilschäden nicht erweislich auf den ansonsten möglichen Unfallhergang zurück zu führen; KG NZV 2008, 243; Senat, Beschl. v. 01.08.2007 - 10 U 3639/07 [n.v.]; KG NZV 2003, 231).

    Jedoch fehlt eine vollständige und überzeugende Bewertung der Hilfstatsachen, die im Rahmen des Indizienbeweises einzeln zu bewerten, in einer Gesamtschau zu würdigen und darzustellen gewesen wären (Senat, Urt. v. 08.03.2013 - 10 U 3241/12 [juris]; Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07 [juris]; OLG Hamm NZV 1993, 68; KG NZV 2006, 429).

  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Insbesondere fehlt eine vollständige Ermittlung und stimmige Bewertung aller entscheidungserheblicher Umstände des Einzelfalls, sowie eine Beurteilung in einer Gesamtschau (Senat, Urt. v. 08.03.2013 - 10 U 3241/12 [juris]; Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07 [juris]; OLG Hamm NZV 1993, 68; KG NZV 2006, 429).
  • OLG Bamberg, 07.06.2016 - 5 U 275/15

    Beweis einer Unfallmanipulation

    Der Halter bzw. der Fahrer des "schädigenden Fahrzeugs" und/oder dessen Haftpflichtversicherer müssen darlegen und beweisen, dass "der Geschädigte" mit dieser Beschädigung seines Fahrzeugs einverstanden war und deshalb als Rechtfertigungsgrund die Einwilligung vorliegt (vgl. BGH NJW 78, 2154; OLG München ZfS 13, 336; KG NZV 06, 429; OLG Koblenz NJW-RR 06, 95; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 7 StVG Rn. 48 mit vielen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten genügt (vgl. OLG München ZfS 13, 336; KG NZV 06, 429).

  • OLG München, 08.03.2013 - 10 U 3241/12

    Darlegungs- und Beweislast bei einem manipulierten Unfall

    Im Falle des Verdachts des Versicherungsbetrugs durch Unfallmanipulation ist es Sache des Geschädigten, den äußeren Tatbestand der Rechtsgutsverletzung - also insbesondere der Kollision der Fahrzeuge - und die Verursachung der etwa festzustellenden Sach- und Körperschäden durch die Kollision der Fahrzeuge zu beweisen; ferner hat der Geschädigte das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (KG NZV 2006, 429 [430]; Senat, Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07).

    Der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten genügt (KG NZV 2006, 429 [430]).

  • OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14

    Verwertung beigezogener Strafakten

    aa) Es fehlt eine vollständige und überzeugende Bewertung der entscheidungserheblichen Hilfstatsachen (EU 7/8 = Bl. 90/91 d. A.), die auch in einer Gesamtschau zu würdigen und darzustellen gewesen wären (Senat, Urt. v. 08.03.2013 - 10 U 3241/12 [juris]; Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07 [juris]; OLG Hamm NZV 1993, 68; KG NZV 2006, 429).
  • OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07

    Fahrzeugvollversicherung: Schadensersatz auf Grund der Kollision mit Leitplanken

    a) Es ist Sache des Geschädigten, den äußeren Tatbestand der Rechtsgutsverletzung - also insbesondere die Verursachung der etwa festzustellenden Sachschäden durch die Kollision des Fahrzeugs zu beweisen; ferner hat der Geschädigte das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (zuletzt KG NZV 2006, 429 [430]).
  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

    Würde man hier im Übrigen insofern der Rechtsauffassung der Klägerseite folgen, dass die Beklagte im Rahmen ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht in ihrer Verkaufseinrichtung auch für Unfälle einstehen müsste, die durch von dritten Personen (Kunden) hervorgerufene Gefahrenzustände verursacht wurden und deren grundsätzlich allgemeine Gefährlichkeit zudem noch von dem später Geschädigten bereits vor dem Schadensereignis augenscheinlich erkannt wurde, würde diese Rechtsansicht der Unfallmanipulation (vgl. hierzu u.a.: KG Berlin, KG-Report 2006, Seiten 793 ff.; KG Berlin, VRS Band 110, Seiten 350 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2005, Az.: I-1 U 41/05; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, Seiten 95 ff.; KG Berlin, NZV 2006, Seiten 429 ff.; LG Mühlhausen, Schaden-Praxis 2000, Seiten 298 f. ) auch in diesem gesellschaftlichen Bereich "Tür und Tor" öffnen und müsste sich die Rechtsprechung nicht nur bei Verkehrs -Unfällen, sondern auch bei Unfällen in Verkaufsläden/Baumärkten etc. pp.
  • OLG Frankfurt, 11.04.2008 - 14 U 149/07

    Alleinhaftung eines jugendlichen Radfahrers bei Kollision mit einem entgegen

    Soweit die Rechtsprechung bei der Bewertung des Mitverschuldens eines Jugendlichen für eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens voraussetzt, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02 - NJW 2004, 772 ; OLG Nürnberg Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05 VersR 2006, 1514 , beide zitiert nach JURIS) hat das Landgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen zutreffend bejaht.
  • KG, 07.09.2010 - 12 U 210/09

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Überzeugungsbildung von einer Unfallmanipulation;

    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation sprechen, gestatten eine entsprechende Feststellung (grundlegend BGHZ 71, 339; Senat, NZV 2006, 429, 430; NZV 2003, 87; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 U 102/09, Juris-Tz. 14 f; OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2004 - 13 U 183/03, Juris-Tz. 6).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2007 - 14 U 149/07

    Alleinhaftung eines jugendlichen Radfahrers bei Kollision mit einem entgegen

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