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   KG, 16.01.1997 - 12 U 6048/95   

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https://dejure.org/1997,7740
KG, 16.01.1997 - 12 U 6048/95 (https://dejure.org/1997,7740)
KG, Entscheidung vom 16.01.1997 - 12 U 6048/95 (https://dejure.org/1997,7740)
KG, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 12 U 6048/95 (https://dejure.org/1997,7740)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus KG, 16.01.1997 - 12 U 6048/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird es jedoch häufig mißbilligt, wenn unter Hinweis auf mangelnde Substantiierung jeglicher Verdienstausfall verneint und nicht einmal im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO ein Mindestschaden zugesprochen wird (vgl. BGH DAR 1993, 429 ; VersR 1992, 618; NJW-RR 1989, 606; von Gerlach, DAR 1996, 205, 215 f.).

    Insoweit handelt es sich um eine überobligationsmäßige Tätigkeit, die dem Schädiger nicht zugute kommt (BGH NJW-RR 1992, 792 = VersR 1992, 618; BGHZ 38, 55 ; KG VersR 1978, 776 ).

    Im Rahmen des § 287 ZPO dürfen nicht die gleichen Anforderungen an die Substantiierung gestellt werden wie in anderen Fällen, denn diese Vorschrift erleichtert dem Geschädigten nicht nur die Beweisführung, sondern auch die Darlegungslast (BGH NJW-RR 1988, 410; NJW-RR 1992, 792 ).

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus KG, 16.01.1997 - 12 U 6048/95
    Gegebenenfalls sind die Einkünfte einige Zeit vor dem Unfall und einige Zeit danach zu belegen (vgl. BGH VersR 1966, 115; NJW 1970, 1411 ; Berger, VersR 1981, 1105).

    Kommt der Geschädigte seiner Verpflichtung zur Beibringung der tatsächlichen Grundlagen als "Ausgangssituation" nicht nach, dann kann sein Begehren auf Ersatz des Verdienstausfalls trotz der Beweiserleichterungen des § 287 ZPO und § 252 Satz 2 BGB nicht erfolgreich sein, weil mangels greifbarer Anhaltspunkte keinerlei Grundlagen für das Urteil zu gewinnen sind, das richterliche Ermessen gewissermaßen in der Luft hängt (vgl. BGHZ 54, 45, 55 = NJW 1970, 1411 ).

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

    Auszug aus KG, 16.01.1997 - 12 U 6048/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird es jedoch häufig mißbilligt, wenn unter Hinweis auf mangelnde Substantiierung jeglicher Verdienstausfall verneint und nicht einmal im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO ein Mindestschaden zugesprochen wird (vgl. BGH DAR 1993, 429 ; VersR 1992, 618; NJW-RR 1989, 606; von Gerlach, DAR 1996, 205, 215 f.).

    An die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Ermittlung des Erwerbsschaden dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH NJW 1993, 2673 = VersR 1993, 1284, 1285; VersR 1992, 973 ).

  • KG, 04.05.2006 - 12 U 42/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Angemessenes Schmerzensgeld für erstgradige,

    Einschlägig ist im vorliegenden Fall deshalb vor allem die Tabelle 1 bei Schulz-Borck-Hofmann, aaO., die den Arbeitszeitbedarf unter Berücksichtigung von vier unterschiedlichen Verhaltensalternativen, die sich auf die Art der durchgeführten Haushaltsarbeiten und den jeweils betriebenen Aufwand beziehen, je nach Größe des Haushalts darstellt (vgl. zu deren Anwendbarkeit auch Senat, Urteil vom 16. Januar 1997, 12 U 6048/95).
  • KG, 09.04.2001 - 12 U 8410/99

    Schadensersatz nach Unfall mit einer Straßenbahn

    Dabei ist nicht der aus der Rechtsprechung ersichtliche Rahmen zu sprengen (KG DAR 1987, 151; KG, Urteile vom 16. Januar 1997 - 12 U 6048/95 - 13. Oktober 1997 - 12 U 7192/96 - 6. August 1998 - 12 U 7192/96 - 13. April 2000 - 12 U 7999/97 -).

    Bei schwereren Unfallverletzungen trifft dies in der Regel zu; in Fällen dieser Art kann der Feststellungsanspruch nur verneint werden, wenn aus der Sicht des Verletzten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen immerhin zu rechnen (zur Feststellung der Haftung für künftige immaterielle Schäden: BGH NZV 1989, 442 = NJW-RR 1989, 1367 = DAR 1989, 379; KG, Urteile vom 16. Januar 1997 - 12 U 6048/95 - 13. Oktober 1997 - 12 U 7629/96 - 13. April 2000 - 12 U 7999/97 -).

  • OLG Koblenz, 05.12.2003 - 12 U 1262/02

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Schmerzensgeld bei Amputation eines Unterschenkels;

    Dabei ist der aus der Rechtsprechung ersichtliche Rahmen nicht zu sprengen (vgl. KG Urteil vom 16. Januar 1997 - 12 U 6048/95).

    Die Höhe des Schmerzensgeldes von 110.000 DM ist bei dieser Sachlage angemessen und hält sich im Rahmen dessen, was in der haftungsrechtlichen Rechtsprechung üblich ist (vgl. KG Urteil vom 16. Januar 1997 - 12 U 6048/95 - in juris: 100.000 DM bei Amputation des Unterschenkels und Nachamputation des Oberschenkels bei einem 33jährigen Mann im Fall der vollen Haftung des Schädigers).

  • OLG München, 14.12.2012 - 10 U 1161/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Kosten für den Besuch

    Rechnerisch ist die eingeklagte Forderung zwar bestimmt (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW 1984, 2346 ff. = VersR 1984, 782 ff.), nur materiellrechtlich ist der vom Gläubiger vorgenommene Abzug der geleisteten Beträge mangels Erfüllung falsch (KG, Urt. v. 16.01.1997 - 12 U 6048/95 [Juris] unter I/Tz. 44).
  • OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessungsgrundlage für die Höhe des

    Dabei ist der aus der Rechtsprechung ersichtliche Rahmen nicht zu sprengen (KG Urteil vom 16. Januar 1997 - 12 U 6048/95).
  • LG München I, 16.07.2010 - 17 S 1616/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kostenerstattung für die anwaltliche Abwehr

    Dieses Schuldverhältnis besteht aufgrund der grundsätzlich zunächst einmal wechselseitig bestehenden Gefährdungshaftung der Verkehrsteilnehmer nach einem Verkehrsunfall (KG Berlin, Urt. v. 16.01.1997, 12 U 6048/95, Abs. 44; OLG Hamm, Urt. v. 17.03.1992, 7 U 103/91, Abs. 99; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.12.2005, 1 U 128/05, Abs. 33; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.05.2000, 1 U 172/99, Abs. 30).
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