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   KG, 27.03.2000 - 12 U 6791/98   

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KG, 27.03.2000 - 12 U 6791/98 (https://dejure.org/2000,32201)
KG, Entscheidung vom 27.03.2000 - 12 U 6791/98 (https://dejure.org/2000,32201)
KG, Entscheidung vom 27. März 2000 - 12 U 6791/98 (https://dejure.org/2000,32201)
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 12.04.2001 - 12 U 14/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem zivilen Einsatzfahrzeug der

    Denn die rechts von einem durch Rotlicht gesperrte Kreuzung überquerenden Einsatzfahrzeugs auf Fahrstreifen stehenden oder anhaltenden Fahrzeuge geben gerade keine Gewißheit, daß Verkehrsteilnehmer auf benachbarte Fahrstreifen in gleicher Weise auf das Sonderrechtsfahrzeug reagieren und gleichfalls anhalten (Senat, Urteile vom 27. März 2000 - 12 U 6791/98 - sowie vom 8. Januar 2001 - 12 U 7095/99 -).
  • LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 15/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei

    Die Erstrichterin ist dabei zutreffend davon ausgegangen, dass für die Frage der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit i.S.d. § 251 Abs. 2 BGB eine Gegenüberstellung der um den Umsatzsteueranteil und die ersparten Eigenaufwendungen gekürzten Mietwagenkosten mit dem Gewinn erfolgen darf, den der geschädigte Taxiunternehmer durch den Einsatz des angemieteten Fahrzeuges tatsächlich erwirtschaftet hat und den der Schädiger wertmäßig nach § 251 Abs. 2 BGB zu ersetzen hätte (vgl. BGH, Urteile vom 04.12.1984 aaO und 19.10.1993 aaO; KG, Urteil vom 27.03.2000 - 12 U 6791/98, juris; KG, ZfS 2004, 560).

    aa) Bei der Ermittlung der ersparten Eigenaufwendungen während der Dauer der Benutzung des Mietwagens legt die Kammer bei gewerblich genutzten Fahrzeugen - wie hier - einen Betrag von 25% der Netto-Mietwagenkosten zugrunde (vgl. Kammer, Hinweisbeschluss vom 20.10.2009 - 13 S 135/09; ebenso OLG Koblenz, NZV 1988, 224; KG, Urteil vom 27.03.2000 - 12 U 6791/98, juris; KG, ZfS 2004, 560).

  • KG, 30.08.2004 - 12 U 283/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Unverhältnismäßige Mietkosten für Anmietung eines

    Der Senat geht jedoch in vergleichbaren Fällen in ständiger Rechtssprechung zu Gunsten des Taxiunternehmers von einem Betrag von 25 % der Mietwagenkosten aus (vgl. Urteil vom 27. März 2000 - 12 U 6791/98 - mit weiteren Nachweisen).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.07.2015 - 8 S 7887/14

    Schätzung der Eigenersparnis bei Miettaxi

    Die Kammer ist sich bewusst, dass in der Rechtsprechung überwiegend eine gegenüber einem nicht-gewerblich genutzten Mietwagen erhöhte Eigenersparnis in Abzug gebracht wird (z. B. OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87, NZV 1988, 224; KG Berlin, 27.03.2000 - 12 U 6791/98, juris; LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 15/12, juris; wohl auch OLG Hamm, 29.05.2000 - 13 U 25/00, NZV 2001, 218).
  • LG Berlin, 19.12.2012 - 42 O 32/12
    Angefallene Gesamtkosten von 20.655,62 EUR, die die Klägerin klageweise von der Beklagten ersetzt verlangt, wären dabei in jedem Fall zunächst um ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von üblichen 20 % zu kürzen (vgl. KG vom 27.03.2000, 12 U 6791/98 nach juris; OLG Koblenz, NZV 1988, 224).

    Ob als Ergebnis einer solchen Vergleichsberechnung letztlich die Entscheidung der Klägerin, das streitgegenständliche Ersatzfahrzeug anzumieten, schlechthin unvernünftig war aus Sicht eines verständigen Kaufmannes (vgl. hierzu KG vom 27.03.2000, a.a.O. m.w.N.) kann letztlich unentschieden bleiben, da zur Überzeugung des Gerichts schon nicht die Notwendigkeit der Ersatzanmietung als solcher aus den angeführten Gründen feststellbar war.

  • LG Saarbrücken, 11.11.2008 - 2 O 216/07
    Soweit die Beklagte eine höhere Eigenersparnis behauptet hat, war ihr Vortrag nicht ausreichend substantiiert und daher unbeachtlich., Der Hinweis auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 27.03.2000 Az. 12 U 6791/98 im Schriftsatz vom 04.03.2008 (Bi. 47 d. A.), war mangels Vergleichbarkeit nicht ausreichend.
  • KG, 08.01.2001 - 12 U 6023/99

    Anspruch auf Zahlung von Mietausfall; Beschädigung eines Pkw; Vorliegen grober

    Da die Klägerin den ihr entstandenen Fahrzeugschaden durch Vorlage eines Privatgutachtens eines anerkannten Sachverständigen substantiiert dargetan hat, wäre es nunmehr Sache der Beklagten zu 1) gewesen, im Einzelnen darzutun, weshalb die im Privatgutachten zugrunde gelegten fiktiven Reparaturkosten falsch berechnet worden sein sollen (Senat, Urteil vom 27. März 2000 - 12 U 6791/98-).
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