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   KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09   

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https://dejure.org/2010,11197
KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09 (https://dejure.org/2010,11197)
KG, Entscheidung vom 17.06.2010 - 12 U 7/09 (https://dejure.org/2010,11197)
KG, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 12 U 7/09 (https://dejure.org/2010,11197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 17 Abs 3 StVG, § 18 StVG
    Verkehrsunfallhaftung: Berücksichtigung einer erhöhten Betriebsgefahr eines mit einem Pkw kollidierenden vorfahrtsberechtigten Linienbusses; Anscheinsbeweis bei Kollision im Kreuzungsbereich

  • verkehrslexikon.de

    Anscheinsbeweis bei Vorfahrtverletzungen und Haftung des Busfahrers bei Unfall auf einem Sonderfahrstreifen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen Bussonderstreifen auf der bevorrechtigten Straße befahrenden Omnibusses mit einem Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen Bussonderstreifen auf der bevorrechtigten Straße befahrenden Omnibusses mit einem Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Auszug aus KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
    Kommt es nämlich im Bereich einer vorfahrtgeregelten Kreuzung zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Kfz, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen (BGH, VersR 1976, 365, 367; Senat, NZV 2002, 79).

    Zwar tritt die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten in der Regel gegenüber der schuldhaften Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen zurück (Senat, NZV 2002, 79; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 1419, 1420).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
    Im Rahmen dieser Abwägung sind neben unstreitigen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, NJW 2007, 506; Senat, NZV 2002, 230).

    Ferner ist zu beachten, dass nur solche Umstände bei der Abwägung berücksichtigt werden dürfen, die unfallursächlich sind, sich also im Unfallgeschehen niedergeschlagen haben (BGH NJW 2007, 506 f; NJW 2005, 1940, 1942; Senat, NZV 2007, 306, 307).

  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

    Auszug aus KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
    aa) Der Beklagte zu 1) ist als Busfahrer mit Rücksicht auf die ihm zur sicheren Beförderung anvertrauten Personen verpflichtet, während der Fahrt nur dann scharf zu bremsen, wenn hierzu eine dringende verkehrliche Notwendigkeit besteht (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 463).

    c) Steht danach fest, dass der Beklagte zu 1) verkehrsrichtig gehandelt hat, scheidet seine Haftung sowohl nach § 18 StVG als auch nach § 823 BGB aus, weil beide Vorschriften ein Verschulden für die Annahme der Haftung voraussetzen (vgl. BGH, NJW 1983, 1326, 1327; OLG Hamm, NZV 1998, 463).

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 U 46/08

    Entsorgungskosten - Entsorgungskosten nur gegen Nachweis

    Auszug aus KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
    Zwar tritt die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten in der Regel gegenüber der schuldhaften Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen zurück (Senat, NZV 2002, 79; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 1419, 1420).
  • OLG Frankfurt, 19.09.1996 - 26 U 61/96
    Auszug aus KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
    Dies setzt jedoch eine nicht erhöhte Betriebsgefahr voraus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19. September 1996 - 26 U 61/96, juris).
  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 141/82

    Anscheinsbeweis beim Abkommen von der Fahrbahn

    Auszug aus KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
    Der Anscheinsbeweis ist nämlich erst entkräftet, wenn die Partei, gegen die der Anscheinsbeweis spricht, Tatsachen bewiesen hat, aus denen sich die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs ergibt (BGH, VersR 1984, 44, 45).
  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
    Kommt es nämlich im Bereich einer vorfahrtgeregelten Kreuzung zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Kfz, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen (BGH, VersR 1976, 365, 367; Senat, NZV 2002, 79).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.1991 - 3 U 96/90
    Auszug aus KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
    Die erhöhte Betriebsgefahr tritt daher nicht vollständig zurück (vgl. OLG Saarbrücken, NZV 1992, 234).
  • KG, 20.03.2003 - 12 U 199/01

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Einbiegers in eine

    Auszug aus KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
    Denn keine Partei hat dargelegt und bewiesen, dass sich die Fahrer der unfallbeteiligten Fahrzeuge auf ein etwaiges Fehlverhalten des jeweils anderen eingestellt hätten (vgl. Senat, NZV 2003, 481).
  • KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
    Dieser liegt nach der Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts regelmäßig nur dann vor, wenn ein nachfolgendes Kfz auf die Heckpartie eines in demselben Fahrstreifen befindlichen Kfz auffährt, wobei eine bloße Teilüberdeckung der Stoßflächen der im gleichgerichteten Verkehr befindlichen Kfz mit etwa parallelen Längsachsen ausreicht (Senat, KGReport Berlin 2009, 416, 418 m. w. Nachw.; KG (22. Senat), MDR 2001, 808).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

  • KG, 09.10.2008 - 12 U 168/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem

  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

  • KG, 28.01.2010 - 12 U 40/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mir einem

  • KG, 21.09.2006 - 12 U 41/06

    Verkehrsunfallhaftung : Kollision eines aus mittlerem Fahrstreifen Wendenden mit

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 212/80

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 58/08

    Voraussetzungen einer Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs

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