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   KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05   

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https://dejure.org/2006,1571
KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05 (https://dejure.org/2006,1571)
KG, Entscheidung vom 13.02.2006 - 12 U 70/05 (https://dejure.org/2006,1571)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05 (https://dejure.org/2006,1571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze für die Bemessung der Unfallschuld sowie der Schadensersatzpflicht des ohne zwingenden Grund eine starke Bremsung durchführenden Vorausfahrenden; Unfallschuld des im Straßenverkehr auffahrenden Fahrzeugführers im Falle von Unaufmerksamkeit oder einem ...

  • Judicialis

    StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2
    Feststellung der Mithaftungsquote des Vorausfahrenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1404
  • NZV 2007, 79
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.07.2002 - 12 U 9923/00

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

    Auszug aus KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05
    § 4 Abs. 1 StVO verlangt, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug grundsätzlich so zu wählen, dass auch dann hinter ihm angehalten werden kann, wenn plötzlich stark gebremst wird (vgl. Senat VersR 2002, 1571 = NZV 2003, 41 KGR 2003, 31 = VRS 104, 103).

    Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund und unzureichender Sicherheitsabstand und/oder Unaufmerksamkeit zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden nach der Rechtsprechung des Kammergerichts grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht (vgl. Senat, NZV 2003, 41 = KGR 2003, 21 = VersR 2002, 1571).

  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 67/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall bei nicht vorhersehbarem

    In diesem Fall kommt eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Betracht, die umso größer ist, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (vgl. KG, MDR 2006, 1404; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2014, 186).
  • KG, 26.02.2009 - 12 U 237/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Verursachungsanteile bei einem

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Fällen des Auffahrens wegen starken Abbremsens ohne zwingenden Grund (Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO) die Mithaftung des Vorausfahrenden um so größer ist, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes plötzliches Abbremsen ist (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 1995 - 12 U 5941/93 - ; Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05 - KGR 2006, 659 = DAR 2006, 506 = VRS 111, 29 = MDR 2006, 1404 = NZV 2007, 79 = VM 2006, 76 Nr. 80 L).
  • KG, 31.07.2008 - 12 U 5/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsanteil des Fahrers eines

    Andererseits ist auch die Mithaftung des Vorausfahrenden bei einem Auffahrunfall umso größer, je unwahrscheinlicher ein plötzliches Abbremsen ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05 - KGR 2006, 659; NZV 2007, 79).
  • OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 U 54/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Der Senat orientiert sich an der Rechtsprechung, nach der die Mithaftung des Vorausfahrenden um so größer sein muss, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (vgl. KG Berlin MDR 2006, 1404; auch OLG Karlsruhe NJW 2013, 1968).
  • OLG Hamm, 27.09.2018 - 6 U 68/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund starken Bremsens ohne

    Diese Quote steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte, wonach die Mithaftung des Vorausfahrenden umso größer sein muss, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2013 - I-6 U 54/13 - juris Rn. 7; KG Berlin, Urteil vom 13.02.2006 - 12 U 70/05, juris Rn. 16).
  • LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall;

    Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/ oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht (OLG Celle, Urt. v. 09.03.2000 - 14 U 84/99, zit.n.juris, KG Urt. v. 13.02.2006 - 12 U 470/05, MDR 2006, 1404).
  • AG Wuppertal, 05.04.2011 - 34 C 2/11

    Im Falle eines durch den Verzicht auf ein Bremsmanöver möglicherweise

    Das Gericht macht sich für die insoweit zu bildende Haftungsquote die nachfolgende zutreffende Rechtsansicht zu eigen (Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht; das führt dazu, dass der Auffahrende vom Vorausfahrenden regelmäßig Schadenersatz nach einer Quote von 1/3 verlangen kann (KG Urt. v. 13.02.2006, 12 U 70/05) mit der Wirkung, dass die Haftungsquote 1/3 zu Lasten der Beklagtenseite beträgt, ohne dass die an sich etwas höhere abstrakte und konkrete Betriebsgefahr des Busses hierauf einen relevanten Einfluss gewinnt.
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