Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 14.01.2015

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.04.2015 - 12 U 718/14   

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https://dejure.org/2015,59181
OLG Koblenz, 23.04.2015 - 12 U 718/14 (https://dejure.org/2015,59181)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.04.2015 - 12 U 718/14 (https://dejure.org/2015,59181)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. April 2015 - 12 U 718/14 (https://dejure.org/2015,59181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Autobahn-Unfall mit liegengebliebenem Kfz

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Mitverschulden bei riskanter Aufstellung eines Warndreiecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall - Mitverschulden bei riskanter Aufstellung eines Warndreiecks

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 06.09.2007 - 12 U 70/07

    Haftung bei Blockieren der Überholspur der Autobahn durch liegengebliebenes

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2015 - 12 U 718/14
    Den in dem Hinweis des Senats vom 14.01.2015 exemplarisch aufgeführten Rechtsprechungsfällen (BGH VI ZR 253/13, Urteil vom 21.10.2014, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 12 U 70/07, Urteil vom 06.09.2007, juris) lagen ebenfalls Fälle zugrunde, in denen ein Unfall durch ein nicht mehr fahrtüchtiges Kraftfahrzeug mitverursacht worden ist.

    Gemäß den Ausführungen des Senats in dem Hinweis vom 14.01.2015 war auch von einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen, da das Fahrzeug der Klägerin, wie bereits oben ausgeführt, defektbedingt an einer extremen unfallträchtigen Stelle (mittlere Fahrspur der Autobahn) stand (Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 U 70/07, Urteil vom 06.09.2007, juris).

  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2015 - 12 U 718/14
    Zusammenfassend kommt es daher für die Zurechnung der Betriebsgefahr darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebsvorrichtung des Kraftfahrzeugs steht (BGH VI ZR 253/13, Urteil vom 21.10.2014, juris).

    Den in dem Hinweis des Senats vom 14.01.2015 exemplarisch aufgeführten Rechtsprechungsfällen (BGH VI ZR 253/13, Urteil vom 21.10.2014, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 12 U 70/07, Urteil vom 06.09.2007, juris) lagen ebenfalls Fälle zugrunde, in denen ein Unfall durch ein nicht mehr fahrtüchtiges Kraftfahrzeug mitverursacht worden ist.

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77

    Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2015 - 12 U 718/14
    Indem sie die Autobahn erneut betreten hat, hat sie nach der Überzeugung des Senats diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGHZ 9, 316; BGH in VersR 1979, 369; Palandt-Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 254 Rn. 8).
  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2015 - 12 U 718/14
    Indem sie die Autobahn erneut betreten hat, hat sie nach der Überzeugung des Senats diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGHZ 9, 316; BGH in VersR 1979, 369; Palandt-Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 254 Rn. 8).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2015 - 12 U 718/14
    Das Aufstellen des Warndreiecks kann von einem Unfallbeteiligten dann nicht verlangt werden, wenn es nicht gefahrlos möglich ist oder in sonstiger Weise untunlich ist (BGH VI ZR 313/99, Urteil vom 17.10.2000, juris).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2015 - 12 U 718/14
    Das Haftungsmerkmal bei dem Betrieb ist entsprechend dem umfassenden Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG weit auszulegen (grundlegend BGH VI ZR 168/04, Urteil vom 26.04.2005, juris).
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   OLG Koblenz, 14.01.2015 - 12 U 718/14   

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https://dejure.org/2015,60519
OLG Koblenz, 14.01.2015 - 12 U 718/14 (https://dejure.org/2015,60519)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.01.2015 - 12 U 718/14 (https://dejure.org/2015,60519)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 12 U 718/14 (https://dejure.org/2015,60519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall auf Autobahn mit liegen gebliebenem Kraftfahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 06.09.2007 - 12 U 70/07

    Haftung bei Blockieren der Überholspur der Autobahn durch liegengebliebenes

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2015 - 12 U 718/14
    In diesem Zusammenhang war sogar von einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen, da das Fahrzeug der Klägerin defekt bedingt an einer extrem unfallträchtigen Stelle (mittlere Fahrspur der Autobahn) stand (Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 U 70/07, Urteil vom 06.09.2007, juris).
  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2015 - 12 U 718/14
    Indem sie die Autobahn erneut betreten hat, hat sie diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGHZ 9, 316; BGH in VersR 1979, 369; Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 254 Rn. 9).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2015 - 12 U 718/14
    Das Aufstellen des Warndreiecks kann von einem Unfallbeteiligten gerade dann nicht verlangt werden, wenn es nicht gefahrlos möglich ist oder in sonstiger Weise untunlich ist (BGH VI ZR 313/99, Urteil vom 17.10.2000, juris).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2015 - 12 U 718/14
    Da der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang des klägerischen Kraftfahrzeuges stand (grundlegend: BGH VI ZR 253/13, Urteil vom 21.10.2014, juris) und der Unfall sich somit bei dem Betrieb des Fahrzeuges der Klägerin (§ 7 StVG) ereignet hat, muss sich die Klägerin die ihrem eigenen Fahrzeug innewohnende Betriebsgefahr anrechnen lassen.
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77

    Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2015 - 12 U 718/14
    Indem sie die Autobahn erneut betreten hat, hat sie diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGHZ 9, 316; BGH in VersR 1979, 369; Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 254 Rn. 9).
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