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   KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00   

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KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00 (https://dejure.org/2002,6262)
KG, Entscheidung vom 22.04.2002 - 12 U 7385/00 (https://dejure.org/2002,6262)
KG, Entscheidung vom 22. April 2002 - 12 U 7385/00 (https://dejure.org/2002,6262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ursächlichkeit eines Verkehrsunfalles für eine Arbeitsunfähigkeit bei fehlendem zeitlichen Zusammenhang; Anspruch des Schädigers auf Einstufung des Verletzten als nicht vorgeschädigt; Ende der Verjährungshemmung bei anspruchsbejahender Erklärung; Geltung der Grundsätze ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935
    Auferlegung sich ausschließender Handlungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 328
  • VersR 2004, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
    Die Zurechnung solcher Schäden scheitert nicht daran, dass der Verletzte infolge körperlicher oder seelischer Anomalien oder Dispositionen besonders schadensanfällig ist; denn der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als habe er einen bis dahin Gesunden verletzt (BGH, VersR 1996, 990, 991 = DAR 1996, 351, 352; VersR 1998, 201, 202; DAR 2000, 117, 118 = MDR 2000, 267, 268; KG, NZV 2002, 172 "Postzug-Begleiter" - Revision nicht angenommen - und Urteil vom 23. April 2001 - 12 U 1885/99 -).

    Steht dann ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden als Folge fest, ist ein Anspruch allerdings ausgeschlossen, wenn die neurotische Fehlhaltung in einem groben Missverhältnis zum schädigenden Ereignis steht, zu dem sie keinen inneren Bezug mehr hat, also Ausdruck einer offensichtlich unangemessenen Erlebnisverarbeitung ist (vgl. BGHZ 132, 341, 346 = VersR 1996, 990, 991 = NJW 1996, 2425 ; BGH, VersR 1998, 201 = NJW 1998, 810 ; VersR 1998, 200 = NJW 1998, 813 ).

    Die Beweislast dafür, dass sich durch den Unfall letztlich nur das eigentliche Lebensrisiko des Geschädigten verwirklicht hat, der sich in eine Neurose flüchtet, trägt der Schädiger (BGH, VersR 1986, 240, 242 = NJW 1986, 777, 779; VersR 1998, 201, 203 = NJW 1998, 810, 812).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
    Die Zurechnung solcher Schäden scheitert nicht daran, dass der Verletzte infolge körperlicher oder seelischer Anomalien oder Dispositionen besonders schadensanfällig ist; denn der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als habe er einen bis dahin Gesunden verletzt (BGH, VersR 1996, 990, 991 = DAR 1996, 351, 352; VersR 1998, 201, 202; DAR 2000, 117, 118 = MDR 2000, 267, 268; KG, NZV 2002, 172 "Postzug-Begleiter" - Revision nicht angenommen - und Urteil vom 23. April 2001 - 12 U 1885/99 -).

    Steht dann ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden als Folge fest, ist ein Anspruch allerdings ausgeschlossen, wenn die neurotische Fehlhaltung in einem groben Missverhältnis zum schädigenden Ereignis steht, zu dem sie keinen inneren Bezug mehr hat, also Ausdruck einer offensichtlich unangemessenen Erlebnisverarbeitung ist (vgl. BGHZ 132, 341, 346 = VersR 1996, 990, 991 = NJW 1996, 2425 ; BGH, VersR 1998, 201 = NJW 1998, 810 ; VersR 1998, 200 = NJW 1998, 813 ).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
    Steht dann ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden als Folge fest, ist ein Anspruch allerdings ausgeschlossen, wenn die neurotische Fehlhaltung in einem groben Missverhältnis zum schädigenden Ereignis steht, zu dem sie keinen inneren Bezug mehr hat, also Ausdruck einer offensichtlich unangemessenen Erlebnisverarbeitung ist (vgl. BGHZ 132, 341, 346 = VersR 1996, 990, 991 = NJW 1996, 2425 ; BGH, VersR 1998, 201 = NJW 1998, 810 ; VersR 1998, 200 = NJW 1998, 813 ).
  • KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98

    Schadensersatz bei unangemessener Erlebnisverarbeitung; Erwerbsschaden eines

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
    Die Zurechnung solcher Schäden scheitert nicht daran, dass der Verletzte infolge körperlicher oder seelischer Anomalien oder Dispositionen besonders schadensanfällig ist; denn der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als habe er einen bis dahin Gesunden verletzt (BGH, VersR 1996, 990, 991 = DAR 1996, 351, 352; VersR 1998, 201, 202; DAR 2000, 117, 118 = MDR 2000, 267, 268; KG, NZV 2002, 172 "Postzug-Begleiter" - Revision nicht angenommen - und Urteil vom 23. April 2001 - 12 U 1885/99 -).
  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
    Da aber der Kläger trotz des Berichtes des Dipl.-Psychologen M#### vom 16. Dezember 1996 seinen Anspruch weder auf die Behauptung psychosomatischer Unfallfolgen stützt noch dafür Beweis antritt, ist der Senat auch nicht nach § 144 ZPO verpflichtet gewesen, von Amts wegen insoweit ein Sachverständigengutachten einzuholen (KG, VersR 2001, 597, 598 = NJW 2000, 877 = NZV 2000, 143 = VerkMitt 2000, 34 = KG, Report 2000, 81; Revision durch Beschluss des BGH, vom 23. Mai 2000 - VI ZR 378/99 - nicht angenommen).
  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
    Die Beweislast dafür, dass sich durch den Unfall letztlich nur das eigentliche Lebensrisiko des Geschädigten verwirklicht hat, der sich in eine Neurose flüchtet, trägt der Schädiger (BGH, VersR 1986, 240, 242 = NJW 1986, 777, 779; VersR 1998, 201, 203 = NJW 1998, 810, 812).
  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
    Doch nur wenn ein Kläger seinen Anspruch auf psychoreaktive Folgen der Verletzungshandlung stützt und hierfür Beweis anbietet, muss das Gericht diesen Behauptungen nachgehen (vgl. BGH, VersR 1997, 751 = NJW 1997, 1640 = DAR 1998, 67 ).
  • VG Braunschweig, 22.07.1999 - 6 A 74/99

    Sondernutzungserlaubnis für Schülerfete; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzung;

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
    Da aber der Kläger trotz des Berichtes des Dipl.-Psychologen M#### vom 16. Dezember 1996 seinen Anspruch weder auf die Behauptung psychosomatischer Unfallfolgen stützt noch dafür Beweis antritt, ist der Senat auch nicht nach § 144 ZPO verpflichtet gewesen, von Amts wegen insoweit ein Sachverständigengutachten einzuholen (KG, VersR 2001, 597, 598 = NJW 2000, 877 = NZV 2000, 143 = VerkMitt 2000, 34 = KG, Report 2000, 81; Revision durch Beschluss des BGH, vom 23. Mai 2000 - VI ZR 378/99 - nicht angenommen).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
    Die Zurechnung solcher Schäden scheitert nicht daran, dass der Verletzte infolge körperlicher oder seelischer Anomalien oder Dispositionen besonders schadensanfällig ist; denn der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als habe er einen bis dahin Gesunden verletzt (BGH, VersR 1996, 990, 991 = DAR 1996, 351, 352; VersR 1998, 201, 202; DAR 2000, 117, 118 = MDR 2000, 267, 268; KG, NZV 2002, 172 "Postzug-Begleiter" - Revision nicht angenommen - und Urteil vom 23. April 2001 - 12 U 1885/99 -).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 4 U 26/95

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Berücksichtigung psychischer Dauerfolgen bei

    Das erkennende Gericht sieht sich - insoweit anders als etwa das Kammergericht in der Entscheidung vom 22.4.2002, NZV 2003, 328, 329 - nicht dadurch an der Berücksichtigung einer psychischen Erkrankung gehindert, dass die Klägerin sich nicht selbst auf eine solche beruft.
  • KG, 16.10.2003 - 12 U 58/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Haftung für psychische

    Grundsätzlich haftet ein Schädiger für alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte durch die Schädigungshandlung erleidet, gleich ob körperlicher oder seelischer Art, auch für das unfallbedingte Zutagetreten vorhandener Schadensanlagen (vgl. Senat, NZV 2003, 328 = KGR 2003, 160 Ls.; auch BGH, NJW 1998, 813).
  • OLG Nürnberg, 24.05.2005 - 1 U 558/05

    Kausalität

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  • LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11

    Schadensersatz wegen einer psychischen Erkrankung nach Gewaltanwendung

    Denn nach ständiger Rechtsprechung scheitert eine Zurechnung von Schäden nicht bereits daran, dass sie auf einer konstitutiven Schwäche des Verletzten beruhen (BGH NJW 2000, 862; KG Berlin, NZV 2003, 328; OLG Hamm, NZV 2002, 37).
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