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   OLG Hamm, 12.04.2013 - I-12 U 75/12   

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https://dejure.org/2013,10488
OLG Hamm, 12.04.2013 - I-12 U 75/12 (https://dejure.org/2013,10488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.2013 - I-12 U 75/12 (https://dejure.org/2013,10488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 2013 - I-12 U 75/12 (https://dejure.org/2013,10488)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Haftung des Architekten als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bauherr muss sich nur Planungsfehler des Architekten zurechnen lassen, nicht aber Fehler bei der Bauaufsicht, §§ 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B a.F., 254 Abs. 2 S. 2, 278 S. 1 BGB

  • rabüro.de

    Voraussetzungen für eine Haftung des Architekten als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Architekten als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehler des Prüfsachverständigen: Mitverschulden des AG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Dacheinsturz unter Schneelast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung für eine eingestürzte Halle

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Dacheinsturz unter Schneelast

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schneelast bringt 6 Monate alte Halle zum Einsturz - Dachdeckerbetrieb haftet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauherr haftet grundsätzlich für Folgen fehlerhafter Planung

  • jurop.org (Kurzinformation)

    Keine Haftungszurechnung zu Lasten von Architekten oder Statiker hinsichtlich der Pflichten des Bauunternehmers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schneelast bringt 6 Monate alte Halle zum Einsturz - Dachdeckerbetrieb haftet - Einsturz des Daches beruht auf mangelhaft ausgeführten Stahlbauarbeiten des Dachdeckerbetriebes

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss Werkstattpläne nicht überprüfen (lassen)! (IBR 2013, 412)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Freigaben des Prüfsachverständigen entlasten den Auftragnehmer nicht! (IBR 2014, 1021)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1494
  • BauR 2013, 1688
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 70/01

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des die Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
    Erforderlich ist, dass der Gehilfe solche in seinem Verantwortungsbereich liegende Pflichten oder Obliegenheiten verletzt hat, die den Bauherrn gerade gegenüber dem Bauunternehmer treffen (BGH NJW-RR 2002, 1175, juris Tz. 13; Werner/Pastor, a.a.O., Rdnr. 2936).

    Umgekehrt ist anerkannt, dass der bauaufsichtsführende Architekt im Verhältnis zum Bauunternehmer regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist, denn dieser schuldet dem Unternehmer nicht dessen Beaufsichtigung (vgl. BGH BauR 2009, 515, juris Tz. 29; NJW-RR 2002, 1175, juris Tz. 14; OLG Celle BauR 2010, 1613, juris Tz. 68 f.).

  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 228/79

    Begründetheit eines Schadensersatzbegehrens nach vorbehaltloser Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
    Darüber hinaus kann der Bauherr aber auch den Ersatz aller darüber hinausgehender Schäden verlangen, die auf die mangelhafte Werkleistung des Unternehmers zurückgehen (vgl. BGHZ 77, 134, juris Tz. 14; OLG Hamm BauR 2004, 1958, juris Tz. 71).
  • BGH, 01.04.1982 - VII ZR 287/80

    Bindung des Auftragnehmers an Planung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
    Er kann eine verbindliche Planänderung nicht schon dadurch herbeiführen, dass er abweichende Ausführungsunterlagen anfertigt und diese etwa vom Architekten des Auftraggebers gegenzeichnen lässt (vgl. BGH BauR 1982, 374, juris Tz. 7, 14).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
    Umgekehrt ist anerkannt, dass der bauaufsichtsführende Architekt im Verhältnis zum Bauunternehmer regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist, denn dieser schuldet dem Unternehmer nicht dessen Beaufsichtigung (vgl. BGH BauR 2009, 515, juris Tz. 29; NJW-RR 2002, 1175, juris Tz. 14; OLG Celle BauR 2010, 1613, juris Tz. 68 f.).
  • OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03

    Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
    Umgekehrt ist anerkannt, dass der bauaufsichtsführende Architekt im Verhältnis zum Bauunternehmer regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist, denn dieser schuldet dem Unternehmer nicht dessen Beaufsichtigung (vgl. BGH BauR 2009, 515, juris Tz. 29; NJW-RR 2002, 1175, juris Tz. 14; OLG Celle BauR 2010, 1613, juris Tz. 68 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 22 U 180/99

    Werkvertrag - fehlerhafte Tragwerksplanung an Außenfassade - Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
    Vielmehr dient die Prüfung dem Schutz der Allgemeinheit und nicht der Entlastung der am Bau Beteiligten (vgl. dazu: OLG Düsseldorf BauR 2002, 506, juris Tz. 51; OLGR Hamm 1992, 3, juris Tz. 7 f.).
  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 21 U 172/03

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung; Kosten gerichtlicher Verfahren als Schaden

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
    Darüber hinaus kann der Bauherr aber auch den Ersatz aller darüber hinausgehender Schäden verlangen, die auf die mangelhafte Werkleistung des Unternehmers zurückgehen (vgl. BGHZ 77, 134, juris Tz. 14; OLG Hamm BauR 2004, 1958, juris Tz. 71).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04

    Bauingenieurvertrag: Verjährungshemmung durch Prüfung der gerügten Mängel

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
    Vielmehr beschränkt sich die Tätigkeit des Tragwerksplaners regelmäßig auf die Erstellung der Statik und die Bewehrungskontrolle, entspricht aber nicht der Position eines Sachwalters des Bauherrn bei der Errichtung des Bauvorhabens (OLGR Karlsruhe 2005, 26, 29).
  • BGH, 29.11.1971 - VII ZR 101/70

    Pflichten des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
    Die Koordinationspflicht umfasst "die Entscheidungen, die für die reibungslose Ausführung des Baus unentbehrlich sind, wozu auch die Abstimmung der Leistungen der einzelnen Unternehmer während der Bauausführung gehört" (vgl. BGH NJW 1972, 447, juris Tz. 30).
  • OLG Hamm, 28.11.1991 - 21 U 33/91

    Statikerfehler bei ausbleibender Genehmigung der Baubehörde

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
    Vielmehr dient die Prüfung dem Schutz der Allgemeinheit und nicht der Entlastung der am Bau Beteiligten (vgl. dazu: OLG Düsseldorf BauR 2002, 506, juris Tz. 51; OLGR Hamm 1992, 3, juris Tz. 7 f.).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2016 - 8 U 174/14

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Mitverschulden des Bauherren durch Freigabe

    Darf der Auftragnehmer nur nach Prüfung und Freigabe seiner Werkpläne bauen, so muss sich der Auftraggeber gegenüber dem in Anspruch genommenen Auftragnehmer das Verschulden der von ihm mit der Prüfung und Freigabe eingesetzten Fachleute zurechnen lassen (Abweichung von OLG Hamm, Urteil vom 12.4.2013 - I - 12 U 75/12,12 U 75/12 -).

    Ob die vor der erfolgten Freigabe von Werkplänen unterlassene oder unzureichend durchgeführte Prüfung durch den Architekten oder Sonderfachmann zum Mitverschulden des Auftraggebers führen kann, ist umstritten (verneinend: OLG Hamm, BauR 2013, 1688; bejahend: Hammacher, BauR 2013, 592 ff.).

  • OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 17/16

    VOB-Vertrag: Darlegung und Umfang des Baumangels

    (2) Soweit die Klägerin das Architektenbüro daneben auch noch mit der Bauüberwachung betraut hat und dieses in ihrer bauüberwachenden Funktion die durch die Beklagte vorgelegten Werkpläne geprüft und im Ergebnis frei gegeben hat, kann die Freigabe der Pläne durch die Architekten indessen nicht als ein Mitverschulden angerechnet werden (vgl. KG Berlin BauR 2014, 115; OLG Hamm BauR 2013, 1688).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2020 - 22 U 548/19

    Kondensatbildung spricht für Einbaufehler!

    Zum einen stellt sich die Freigabe bzw. Freizeichnung der von der Beklagten vertraglich geschuldeten Werkstatt- und Montageplanung durch die Streithelferin der Beklagten schon nicht als eigene Planungsleistung der Streithelferin der Beklagten dar, sondern vielmehr als eine Architektenleistung im Rahmen der Bauüberwachung/-betreuung der Werk- bzw. Detailplanungsleistungen der einzelnen Werkunternehmer, darunter der Beklagten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2013, I-12 U 75/12, BauR 2013, 1688; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 70 mwn In Fn 250/252; Mundt, BauR 2008, 599/607; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 21.10.2004, 14 U 26/04, BauR 2005, 397).
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