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   KG, 26.04.2007 - 12 U 76/07   

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https://dejure.org/2007,6340
KG, 26.04.2007 - 12 U 76/07 (https://dejure.org/2007,6340)
KG, Entscheidung vom 26.04.2007 - 12 U 76/07 (https://dejure.org/2007,6340)
KG, Entscheidung vom 26. April 2007 - 12 U 76/07 (https://dejure.org/2007,6340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unredlichkeit des Klägers als Berufungsgrund; Verteilung der Beweislast für die Verursachung eines Schadens durch das gegnerische Fahrzeug; Beweislast des Geschädigten hinsichtlich des Ausmaßes des unfallbedingten Schadens; Schwierigkeiten mit der Darlegung und dem ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Schadensersatz bei vorgeschädigtem Fahrzeug

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 529

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweispflicht des Schadensausmaßes eines Unfalls an einem bereits beschädigten Fahrzeug obliegt dem Kläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 521
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 09.06.1999 - 12 U 4408/98

    Direktionsrecht der herrschenden Gesellschafter gegenüber dem nicht mehr

    Auszug aus KG, 26.04.2007 - 12 U 76/07
    Dem Geschädigten obliegt es nämlich, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (vgl. Senatsurteile vom 2. August 1999 - 12 U 4408/98 - ,vom 14. Februar 2000 - 12 U 6185/98 - und vom 15. Mai 2000 - 12 U 9704/98; HansOLG Hamburg, Urteil vom 17. April 2002 - 14 U 78/01 - SP 2002, 385; st. Rspr.); daher entfällt ein Schadensersatzanspruch auch dann, wenn wegen der im Unfallzeitpunkt nicht reparierten Vorschäden ein zusätzlicher Schaden nicht festgestellt werden kann.
  • OLG Hamburg, 17.04.2002 - 14 U 78/01
    Auszug aus KG, 26.04.2007 - 12 U 76/07
    Dem Geschädigten obliegt es nämlich, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (vgl. Senatsurteile vom 2. August 1999 - 12 U 4408/98 - ,vom 14. Februar 2000 - 12 U 6185/98 - und vom 15. Mai 2000 - 12 U 9704/98; HansOLG Hamburg, Urteil vom 17. April 2002 - 14 U 78/01 - SP 2002, 385; st. Rspr.); daher entfällt ein Schadensersatzanspruch auch dann, wenn wegen der im Unfallzeitpunkt nicht reparierten Vorschäden ein zusätzlicher Schaden nicht festgestellt werden kann.
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 11 U 214/12

    Berücksichtigung von Vorschäden eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (KG NZV 2007, 521; NZV 2010, 350 und 580; ferner etwa KG NJW 2008, 1006; Schaden-Praxis 2011, 255; OLG Köln NZV 1999, 378 = VersR 1999, 865; OLG Hamburg MDR 2001, 1111 = R+S 2001, 455; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Auflage, § 249 BGB Rdn. 82 ff m.w.N.).
  • LG Aachen, 14.11.2012 - 10 O 487/11

    Darlegungsanforderungen des Geschädigten i.R. von Schadensersatz aus einem

    Es obliegt dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 23; Beschluss vom 26.04.2007 - 12 U 76/07 - Rz. 12; Urteil vom 29.04.2002 - 12 U 7995/00 - Rz. 3; alle Entscheidungen zitiert nach juris ).

    Ein Schadensersatzanspruch entfällt schon dann, wenn wegen der im Unfallzeitpunkt nicht reparierten Vorschäden ein zusätzlicher Schaden nicht festgestellt werden kann (KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 25; Beschluss vom 26.04.2007 - 12 U 76/07 - Rz. 14, a.a.O.).

  • KG, 22.03.2010 - 12 U 128/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

    Es obliegt dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (Senat, Beschluss vom 26. April 2007 - 12 U 76/07 - NZV 2007, 521, 522 m. w. Nachw. = VRS 113, 100 = KGR 2008, 95).

    Ein Schadensersatzanspruch entfällt auch dann, wenn wegen der im Unfallzeitpunkt nicht reparierten Vorschäden ein zusätzlicher Schaden nicht festgestellt werden kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2007 - 12 U 76/07 - NZV 2007, 521).

  • KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

    Zutreffend ist das Landgericht von dem Grundsatz ausgegangen, dass es dem Geschädigten obliege, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (Senat, NZV 2007, 521, 522; NZV 2003, 87 jeweils m. w. Nachw.).

    Ein Schadensersatzanspruch entfällt schon dann, wenn wegen der im Unfallzeitpunkt nicht reparierten Vorschäden ein zusätzlicher Schaden nicht festgestellt werden kann (Senat, NZV 2007, 521, 522).

  • LG Berlin, 10.04.2019 - 42 O 123/18

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem

    Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls obliegt es grundsätzlich, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens dazulegen und zu beweisen (vgl. KG, Beschluss vom 26. April 2007 - 12 U 76/07 -, NZV 2007, 521, 522).

    (vgl. betreffend die Darlegungs- und Beweislast für kollisionsbedingte Schäden auch: BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 -: "Ist der erste Anschein für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Schaden und dem streitigen Unfall entkräftet und steht die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Verlaufs fest - z. B. Vorschaden im Anstoßbereich, fehlende Kompatibilität zwischen Anstoß und Schaden - und bestreiten die Beklagten die Anspruchshöhe, so bleibt der Kläger nach allgemeinen Grundsätzen für das Zustandekommen und den Umfang des geltend gemachten Schadens beweisbelastet. Er muss also den Beweis dafür führen, dass die etwa festzustellenden Sachschäden eben durch jene Kollision verursacht worden sind." BGHZ 71, 339 = VersR 1978, 862 = NJW 1978, 2154; ferner: KG, Beschluss vom 26. April 2007 - 12 U 76/07 - NZV 2007, 521 KG, Beschluss vom 06. Juni 2007 - 12 U 57/06 - KG, Beschluss vom 13. August 2007 - 12 U 180/06 - KG, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 12 U 46/07 - NJW 2008, 1006).

  • LG Essen, 09.09.2015 - 11 O 81/14

    Verkehrsunfall - Beweislast bei einem vorgeschädigten Fahrzeug

    Wer mit einem vorgeschädigten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, obliegt es, wenn es zu einer weiteren Kollision mit dem vorgeschädigten Wagen kommt, das Ausmaß des neuen Schadens darzulegen und zu beweisen (KG Berlin, 26. April 2007, 12 U 76/07, LG Essen, 25. Juli 2012, 20 O 8/12).

    Dem Kläger, der mit einem vorgeschädigten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, obliegt es, wenn es zu einer weiteren Kollision mit dem vorgeschädigten Wagen kommt, das Ausmaß des neuen Schadens darzulegen und zu beweisen (KG Berlin, Beschluss v. 26.04.2007, Az.: 12 U 76/07; LG Essen, Urteil v. 25.07.2012, Az.: 20 O 8/12).

  • LG Düsseldorf, 13.04.2018 - 7 O 82/17

    Erstattungsfähigkeit der Schadenspositionen bei Vorschäden i.R.d.

    Es obliegt dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens zunächst darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. exemplarisch OLG Düsseldorf, Urteil v. 19.05.2015, Az. I-1 U 116/14; KG Berlin, Beschluss vom 26.4.2007, 12 U 76/07 in: NZV 2007, 521, 522).
  • KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09

    Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines

    Hierfür muss er ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs schon früher entstanden sind (vgl. Senat, Urteil vom 24. April 2007 - 12 U 76/07 - NZV 2007, 521).
  • LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall bei nicht nachweisbarem Unfallverlauf

    Denn es obliegt grundsätzlich dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens zunächst darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. exemplarisch KG, Beschluss vom 26.4.2007, 12 U 76/07 in: NZV 2007, 521, 522).
  • LG Essen, 25.07.2012 - 20 O 8/12

    Anspruch auf Schadensersatz für die Unfallschäden an einem Kfz bei fraglicher

    Denn es obliegt grundsätzlich dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens zunächst darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. exemplarisch KG, Beschluss vom 26.4.2007, 12 U 76/07 in: NZV 2007, 521, 522).
  • AG Düsseldorf, 28.10.2008 - 230 C 5894/08

    Rückzahlung einer Erstattungssumme wegen Regress aus einem Verkehrsunfall wegen

  • LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13

    Schadensersatzansprüche aus einem vermeintlichen Verkehrsunfallgeschehen bei

  • KG, 04.01.2011 - 22 U 173/10

    Verkehrsunfall - Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem Kraftfahrzeug

  • KG, 13.08.2009 - 12 U 207/08

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Klageabweisung bei Vorhandensein nicht

  • LG Essen, 13.06.2012 - 12 O 440/10

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen bei Vorschäden des

  • LG Essen, 21.03.2016 - 15 S 3/16

    Darlegungs- und Beweislast bei reparierten Vorschäden

  • AG Frankfurt/Main, 28.06.2012 - 31 C 1343/11

    Darlegungs- und Beweislast bei kompatiblen Vorschäden am Unfallfahrzeug

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