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   KG, 04.01.1973 - 12 U 764/72   

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https://dejure.org/1973,1441
KG, 04.01.1973 - 12 U 764/72 (https://dejure.org/1973,1441)
KG, Entscheidung vom 04.01.1973 - 12 U 764/72 (https://dejure.org/1973,1441)
KG, Entscheidung vom 04. Januar 1973 - 12 U 764/72 (https://dejure.org/1973,1441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der geöffneten Fahrertür eines parkenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Schaden; Reparatur; Reparaturkosten; Werkstatt; Rabatt; Anrechnung

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 257
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84

    Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand

    Auch die Entscheidung des Senats vom 4.1.1973 (DAR 73, 156 = VersR 73, 257 (L)), die die volle Haftung des mit zu geringem seitlichen Sicherheitsabstand Vorbeifahrenden für den Anstoß an die teilweise geöffnete Tür eines parkenden Fahrzeugs angenommen hat, ist daher nur noch bedingt zu verwerten.

    So heißt es in dem bereits zitierten Urteil vom 4.1.1973 (DAR 73, 156 = VersR 73, 257 (L)), die Knickung der Tür nach außen ohne Beschädigung der Innenseite ergebe, daß die Tür nicht voll geöffnet gewesen sein könne, weil sie sonst mit Beschädigung der Innenverkleidung nach vorn herumgeschlagen worden wäre.

  • OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04

    Begriff des Aussteigens

    Das gleiche gilt übrigens für die Entscheidung des Kammergerichts in DAR 73, 156 (so schon Senat a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 30.01.2002 - 14 U 85/01

    Pflichten des Fahrzeugführers beim Aussteigen

    Soweit sich aus der Entscheidung des Kammergerichts in DAR 1973, 156 eine andere Auffassung ergeben sollte, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Berlin, 20.09.2011 - 42 S 248/10

    Zur Haftung bei einer Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einer

    Einen Vertrauensgrundsatz zugunsten des Ein- oder Aussteigenden auf Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes des Vorbeifahrenden gibt es, nachdem die Sorgfaltsanforderungen durch § 14 Abs. 1 StVO verschärft wurden, nicht mehr; die zu § 1 StVO ergangene Rechtsprechung ist daher nur noch bedingt anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf, VM 1973, 31, Nr. 45; KG, DAR 1973, 156), die die volle Haftung des mit zu geringem seitlichen Sicherheitsabstand Vorbeifahrenden für den Anstoß an die teilweise geöffnete Tür eines parkenden Fahrzeuges angenommen hatte.
  • OLG München, 05.07.1974 - 10 U 1449/74

    Anrechnung eines Personalrabatts bei Schadensersatz für einen PKW; Höhe des

    In diesem Sinne hat auch das Kammergericht (DAR 73, 156) entschieden, als es den einem Kläger bei der Beschaffung von Ersatzteilen gewährten Personalrabatt im Wege des Vorteilsausgleichs als nicht ersatzfähig behandelt hat.
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