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   OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08   

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https://dejure.org/2008,23310
OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08 (https://dejure.org/2008,23310)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.07.2008 - 12 U 781/08 (https://dejure.org/2008,23310)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 12 U 781/08 (https://dejure.org/2008,23310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kombination aus Vertragserfüllungs- und Mängelbürgschaft führt zu 15% Sicherheit: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam! (IBR 2008, 577)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1670
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 453/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08
    Entsprechend ist auch der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.03.2004 (VII ZR 453/02, ZIP 2004, 1004 ff., zitiert nach Juris, TZ 28) hinsichtlich vergleichbarer allgemeiner Vertragsbedingungen von einer teilweise identischen Zweckbestimmung ausgegangen.

    1.3 Infolge dessen kam ein "Nebeneinander" beider Sicherungsmittel für die Zeit ab Abnahme bis zur Erfüllung sämtlicher bis zur Schlusszahlung erhobener Ansprüche in Betracht, weshalb auch der Bundesgerichtshof (mit Urteil vom 25.03.2004, a.a.O., TZ 28) von einer "Verdoppelung der Sicherheit" im Falle der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch die vertraglich vorgesehene Gewährleistungsbürgschaft ausgeht.

    Die hier gegebene Fallgestaltung gebietet auch nicht deshalb eine abweichende Beurteilung, weil die vertraglich ausbedungenen Erfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten jeweils auch der Absicherung auf etwaige Überzahlungen gestützter Ansprüche dienen sollten (so aber: BGH, Urteil vom 25.03.2004, a.a.O., TZ 28).

    überdies hatte sich der Kläger eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern "außer bei Inanspruchnahme zur Gewährleistung" ausbedungen, eine nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls unangemessene und daher unwirksame Klausel (vgl. nur: Urteil vom 25.03.2004, a.a.O., TZ 22 ff.).

    Die hier maßgeblichen Klauseln wurde dem Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung, Ausgabe 1999, entnommen (so auch: BGH, Urteil vom 25.03.2004, a.a.O., TZ 19; VHB Bund).

    Dies gilt insbesondere auch nicht in Ansehung des - vergleichbare Klauseln betreffenden - Urteils des Bundesgerichtshofs vom 25.03.2004 (a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2002 - 1 U 26/01

    Unwirksame AGB-Klauseln der öffentlichen Hand in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08
    Diese Regelung stellt schon für sich besehen einen Verstoß gegen § 307 BGB dar (ebenso: Ingenstau/Korbion/Locher/Sienz, Sienz, AGB und Bauerrichtungsverträge, 4. Aufl., K IV Rz. 207), weshalb das Landgericht Frankfurt einer Kommune die Verwendung einer mit Nr. 5.1, Abs. 4, BVB in diesem Punkt vergleichbaren Klausel - rechtskräftig - untersagt hat (vgl. auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 03.06.2002, 1 U 0026/01, BauR 2003, 269 ff., zitiert nach Juris).
  • OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08
    So geht etwa auch das Oberlandesgericht München(Urteil vom 20.06.1995,13 U 5787/94, BauR 1995, 859 f., 859)davon aus, dass ein Gewährleistungseinbehalt von 10% der Brutto-Auftragssumme den Bauunternehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 458/97

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08
    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unangemessen i.s.v. (nunmehr) § 307 Abs. 1 BGB, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 20.04.2000, VII ZR 458/97, MDR 2000, 1007 f., TZ 30).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08
    Die beklagte Bürgin hält dem Zahlungsbegehr des Klägers daher zu Recht gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegen, dass die Hauptschuldnerin gemäß 812 Abs. 1 Satz 1 BGB Rückgewähr der rechtsgrundlos ausgereichten Bürgschaften fordern kann (vgl. nur: BGH, Urteil vom 10.02.2000, IX ZR 397/98, BGHZ 143, 381 ff., zitiert nach Juris, TZ 19).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Dabei muss berücksichtigt werden, dass Abschlagszahlungen ohnehin nur auf jeweils nachgewiesene vertragsgemäße Leistungen gewährt werden, § 16 Nr. 1 VOB/B a.F., § 16 Abs. 1 VOB/B n.F., und es der Auftraggeber durch eine entsprechende Prüfung selbst in der Hand hat, Überzahlungen weitgehend zu vermeiden (OLG Dresden, Urteil vom 15. Juli 2008 - 12 U 781/08 bei juris Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 247/18

    Formularmäßiger Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Wirksamkeit einer

    Entscheidend für die Unwirksamkeit der dortigen Sicherungsabrede war aber, wie bereits dargelegt wurde, die Kumulation der Gewährleistungssicherheit und der VE-Sicherheit, deren Rückgabe letztlich im Belieben des Auftraggebers stand, da die VE-Sicherheit auch Gewährleistungsansprüche sicherte (so auch beispielsweise in den Entscheidungen des OLG Dresden, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 12 U 781/08; OLG Hamm, Urteil vom 2. März 2010 - I-21 U 139/09; LG Heilbronn, Urteil vom 13. April 2016 - Si 8 O 128/15; OLG Celle, Urteil vom 6. April 2017 - 8 U 204/16; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Thierau in Kapellmann/Messerschmidt, VOB Teile A und B, 6. Aufl., § 17 VOB/B Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 23 U 120/12

    Keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit!

    Dies benachteiligt den Auftragnehmer, der gemäß § 641 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung des volles Werklohns nach Abnahme hat, unangemessen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 14.06.2012 - 13 U 11/12; OLG Dresden, Beschl. v. 15.07.2008 - 12 U 781/08).
  • LG Heilbronn, 13.04.2016 - 8 O 128/15

    Kombinierte Gewährleistungsbürgschaft: 8% ist zu viel!

    Die Klausel soll dem Auftraggeber das Recht verschaffen, die Vertragserfüllungsbürgschaft solange zurückzubehalten, bis die Höhe der dem Auftragnehmer zustehenden Forderung feststeht (vgl. auch BGH, BauR 2004, 325; OLG Dresden, IBR 2008, 577).

    Das ist durch das Sicherungsinteresse des Auftraggebers nicht mehr gerechtfertigt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.08.- - 19 U 99/12, IBRRS -, 5237; vgl. auch vgl. OLG Dresden, IBR 2008, 577; OLG Hamm, IBR 2010, 268).

  • OLG Karlsruhe, 06.08.2013 - 19 U 99/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Sicherung von Gewährleistungsansprüchen

    Jedenfalls kann der Streit um die Berechtigung dieser Ansprüche über einen erheblichen Zeitraum andauern und damit das Recht des Auftragnehmers, die Vertragserfüllungsbürgschaft abzulösen, blockieren (vgl. hierzu BGH BauR 2004, 325 ; OLG Dresden IBR 2008, 577 m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.05.2012 - 13 U 11/12

    Gewährung einer Sicherheit für Vertragserfüllung sowie einer Sicherheit für

    - 12 U 781/08, juris Rn. 6).
  • LG Bonn, 28.06.2017 - 1 O 18/17

    Bürgschaft, Vertragserfüllung, Gewährleistung, Übersicherung

    Dabei muss berücksichtigt werden, dass Abschlagszahlungen ohnehin nur auf jeweils nachgewiesene vertragsgemäße Leistungen gewährt werden, § 16 Nr. 1 VOB/B a.F., § 16 Abs. 1 VOB/B n.F., und es der Auftraggeber durch eine entsprechende Prüfung selbst in der Hand hat, Überzahlungen weitgehend zu vermeiden ( OLG Dresden, Urteil vom 15. Juli 2008 - 12 U 781/08 bei juris Rn. 11).".
  • LG Wiesbaden, 25.01.2012 - 5 O 72/10

    AGB eines Bauvertrages: Kumulation von Gewährleistungs- und

    Bis zum kumulativen Eintritt dieser Bedingungen - der unter Umständen weit in das "Gewährleistungsstadium" hineinreichen kann (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2008 - 12 U 781/08, Rn. 6, zitiert nach Juris) - bleibt die Vertragserfüllungssicherheit bestehen.
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