Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang eines Schadensersatzanspruchs nach einem Autounfall; Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall ; Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens; Voraussetzungen für die Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung
- OLG Brandenburg
- Judicialis
StVG § 7; ; StVG § 18; ; BGB § 249 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; UStG § 25 a; ; ZPO § 531 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 2, Abs. 1
Schadenshöhe nach Verkehrsunfall: Abzug der Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfallentschädigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Nutzungsausfallentschädigung - Fahrunfähig verletzt: Keine Nutzungsausfallentschädigung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Mehrwertsteuer - Unpräzises Gutachten zu Lasten des Geschädigten
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 21.12.2005 - 8 O 327/03
- OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06
In einem solchen Fall ist nach der gesetzlichen Neuregelung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB die Umsatzsteuer nicht ersatzfähig, wenn es zu einer umsatzsteuerpflichtigen Reparatur oder Ersatzbeschaffung unter Einschaltung eines Fachbetriebes oder eines anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers nicht mehr kommt (vgl. dazu auch BGH NJW 2006, 2181, 2182 und NJW 2005, 2220, 2221). - OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 75/04
Zur Einbeziehung der Umsatzsteuer bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswerts …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06
Zwar kann bei einem in einem Sachverständigengutachten lediglich pauschal angegebenen Bruttowiederbeschaffungswert ein Abzug der Mehrwertsteuer nicht vorzunehmen sein, wenn das beschädigte Fahrzeug nur noch von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird, oder aber für den Fall, dass das Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 25 a UStG differenzbesteuert wird, nur ein Abzug von 2 % als gesetzliche Mehrwertsteuer vorzunehmen sein (vgl. OLG Rostock OLGR 2005, 579, 580;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.03.2004, Az.: 1 U 120/03; OLG Köln NJW 2004, 1465, 1466). - OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03
Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06
Zwar kann bei einem in einem Sachverständigengutachten lediglich pauschal angegebenen Bruttowiederbeschaffungswert ein Abzug der Mehrwertsteuer nicht vorzunehmen sein, wenn das beschädigte Fahrzeug nur noch von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird, oder aber für den Fall, dass das Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 25 a UStG differenzbesteuert wird, nur ein Abzug von 2 % als gesetzliche Mehrwertsteuer vorzunehmen sein (vgl. OLG Rostock OLGR 2005, 579, 580;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.03.2004, Az.: 1 U 120/03; OLG Köln NJW 2004, 1465, 1466).
- KG, 03.06.2004 - 12 U 357/02
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verdienstausfallschaden des verletzten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06
Ungeachtet dessen, dass der Vortrag bereits insoweit unschlüssig ist, als eine Nutzungsausfallentschädigung für 21 Tage geltend gemacht wird, während der Gutachter von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgeht, ist eine Nutzungsausfallentschädigung nicht zu gewähren, wenn der Geschädigte das Fahrzeug wegen unfallbedingter Verletzungen ohnehin nicht nutzen konnte (vgl. KG NZV 2005, 149). - OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
Zur Frage, ob sich nach einem wirtschaftlichen Totalschaden eines Kraftfahrzeugs …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06
Zwar kann bei einem in einem Sachverständigengutachten lediglich pauschal angegebenen Bruttowiederbeschaffungswert ein Abzug der Mehrwertsteuer nicht vorzunehmen sein, wenn das beschädigte Fahrzeug nur noch von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird, oder aber für den Fall, dass das Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 25 a UStG differenzbesteuert wird, nur ein Abzug von 2 % als gesetzliche Mehrwertsteuer vorzunehmen sein (vgl. OLG Rostock OLGR 2005, 579, 580; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.03.2004, Az.: 1 U 120/03; OLG Köln NJW 2004, 1465, 1466). - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05
Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06
In einem solchen Fall ist nach der gesetzlichen Neuregelung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB die Umsatzsteuer nicht ersatzfähig, wenn es zu einer umsatzsteuerpflichtigen Reparatur oder Ersatzbeschaffung unter Einschaltung eines Fachbetriebes oder eines anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers nicht mehr kommt (vgl. dazu auch BGH NJW 2006, 2181, 2182 und NJW 2005, 2220, 2221).
- AG Bielefeld, 08.01.2014 - 407 C 187/13
Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung eines …
Bei einer fiktiven Abrechnung des Fahrzeugschadens ist die Umsatzsteuer (Regelumsatzsteuer gem. § 10 UStG oder Differenzsteuer im Sinne des § 25a UStG) nur erstattungsfähig, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist (…vgl. OLG Köln, Urt. v. 05.06.2013, Az. I-16 U 106/11, 16 U 106/11, nachgewiesen bei juris; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 28.09.2006, Az. 12 U 8/06, nachgewiesen bei juris).Eine andere Berechnung ist auch nicht geboten aufgrund Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28.09.2006 (zum Az. 12 U 8/06, nachgewiesen bei juris), denn in dem dort zur Entscheidung anstehenden Einzelfall enthielt das im Wege des urkundlich belegten Parteivortrages vorgelegte Sachverständigengutachten - im Gegensatz zu dem hier zur Beurteilung anstehenden Einzelfall - keinerlei Hinweise darauf, dass die von dem Sachverständigen mit einbezogene Mehrwertsteuer auf der Grundlage einer Differenzbesteuerung gemeint gewesen sein sollte.
- LG Karlsruhe, 26.09.2008 - 9 S 511/07 !m Einzelfall kann sich deshalb der Ersatzbeschaffungszeitraum aus subjektiven Gründen verlängern, z.B. bei einem Verkehrsunfall auf einer Urlaubsreise (BGH NJW 1985, 2637), oder erst später beginnen, z.B. wenn der Geschädigte aufgrund seiner erlittenen Verletzungen sich nicht sofort um die Ersatzbeschaffung kümmern kann (vgl. LG Zwickau, Urteil vom 25.11.2003 - 6 S 15903 - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.09.2006 - 12 U 8/06 -).