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   OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 83/15   

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https://dejure.org/2015,27216
OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 83/15 (https://dejure.org/2015,27216)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.07.2015 - 12 U 83/15 (https://dejure.org/2015,27216)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 12 U 83/15 (https://dejure.org/2015,27216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Beaufsichtigung, Kinder, Schadensereignis, Haftung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 823 Abs 1 BGB, § 832 BGB, § 7 Abs 2 StVG, § 86 VVG
    Verkehrsunfall mit Kleinkind: Aufsichtspflicht gegenüber einem 2 ½-jährigen Kind; höhere Gewalt bei plötzlichem Betreten der Fahrbahn

  • verkehrslexikon.de

    Verkehrsunfall und Aufsichtspflicht gegenüber einem 2 ½-jährigen Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Haftung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht; Berücksichtigung der Mitverantwortung eines Pkw-Fahrers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beaufsichtigung von Kindern - wie hafte ich?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufsichtspflicht gegenüber einem zweieinhalbjährigen Kind

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufsichtspflicht gegenüber einem zweieinhalbjährigen Kind

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufsichtspflicht gegenüber einem zweieinhalbjährigen Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1
    Umfang der Haftung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 364/51

    Hochspannungsleitung. Höhere Gewalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 83/15
    Zu dem Erfordernis, dass das Ereingnis von außen kommt, muss noch das Merkmal der Außergewöhnlichkeit hinzutreten (BGH in NJW 1953, 184).
  • OLG Celle, 01.07.1987 - 9 U 36/86

    Aufsichtspflicht bei Kindergeburtstag

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 83/15
    Allein die tatsächliche Beaufsichtigung des Kindes ...[A] begründete die Verpflichtung der Beklagten zu 1., Dritte vor Schäden tunlichst zu bewahren (OLG Celle in NJW-RR 1987, 1384; OLG Naumburg in NJW-RR 2013, 1109).
  • OLG Naumburg, 25.03.2013 - 1 U 114/12

    Haftung bei Radfahrerunfall: Zusammenstoß eines auf Zuruf eines Elternteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 83/15
    Allein die tatsächliche Beaufsichtigung des Kindes ...[A] begründete die Verpflichtung der Beklagten zu 1., Dritte vor Schäden tunlichst zu bewahren (OLG Celle in NJW-RR 1987, 1384; OLG Naumburg in NJW-RR 2013, 1109).
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 83/15
    Hierbei war die Beklagte zu 1. als Verkehrssicherungspflichtige auch für solche Gefahren verantwortlich, die bei einem nicht ganz fernliegenden bestimmungswidrigen Verhalten entstehen konnten (BGH VI ZR 202/76, Urteil vom 21.02.1978, juris).
  • OLG Zweibrücken, 26.04.2021 - 1 U 141/19

    Kollision eines Kraftfahrzeuges mit einem am Fahrbahnrand stehenden Kind

    Mangels Außergewöhnlichkeit stellen daher selbst grobe Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer, konkret auch das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch eine zuvor nicht wahrnehmbare Person, keinen Fall höhere Gewalt dar (OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.2015, Az. 12 U 83/15; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.11.2004, Az. 1 U 73/04, jeweils Juris).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2023 - 14 U 212/22

    Kleinkind allein im Auto - Aufsichtspflicht von Eltern

    Dies bedeutet, dass sich die aufsichtspflichtige Person stets in unmittelbarer Nähe zu dem Kind zu befinden hat und es stets im Blick gehalten werden muss (vgl. OLG Koblenz NJOZ 2016, 573, 573).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2021 - 1 U 141/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines den

    Mangels Außergewöhnlichkeit stellen daher selbst grobe Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer, konkret auch das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch eine zuvor nicht wahrnehmbare Person, keinen Fall höhere Gewalt dar ( OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.2015, Az. 12 U 83/15 ; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.11.2004, Az. 1 U 73/04, jeweils Juris).
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