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   KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00   

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KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00 (https://dejure.org/2002,7860)
KG, Entscheidung vom 01.07.2002 - 12 U 8427/00 (https://dejure.org/2002,7860)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 12 U 8427/00 (https://dejure.org/2002,7860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei einem Schleudertrauma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 282
  • VersR 2004, 350
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
    Zur Feststellung der - haftungsbegründenden - Ursächlichkeit zwischen dem Verhalten des Schädigers und einer Körperverletzung als erstem Erfolg (HWS-Verletzung, Blutgerinnsel o.ä.) ist nach § 286 ZPO der volle Beweis erforderlich (BGH, VersR 1998, 1154; Senat, VersR 2001, 597, 598 = NJW 2000, 877 = NZV 2000, 163, 164 = VM 2000, 34 Nr. 36 = KGReport 2000, 81).

    Nur der Ursachenzusammenhang zwischen einer feststehenden Verletzung des Rechtsguts (Körper oder Gesundheit) und der Weiterentwicklung oder dem Umfang der Schädigung fällt als haftungsausfüllende Kausalität unter § 287 ZPO (BGH, NJW 1998, 3417 ; Senat, NZV 2000, 163, 164).

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten grundsätzlich nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzurufen (KG, VersR 1997, 1416 ; NJW 2000, 877, 878 = NZV 2000, 163, 164 m.w.N.; = VersR 2001, 597 = VM 2000, 34 = KGR 2000, 81; OLG Hamm, NJW 2000, 878, 880; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, R + S 1998, 63; Lemke, R + S 1996, 445).

    der sogenannten Harmlosigkeitsgrenze, über deren genaue Bestimmung noch keine Einigkeit besteht, der Eintritt eines Halswirbelsäulenschleudertraumas nicht wahrscheinlich ist (Senat, NZV 2000, 163, 164).

  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 15/98

    Anforderungen an Beweisführung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
    Nur die haftungsausfüllende Kausalität, also der Ursachenzusammenhang zwischen einer feststehenden Verletzung des Rechtsguts (hier: Körper oder Gesundheit) und der Weiterentwicklung oder dem Umfang der Schädigung ist nach § 287 ZPO zu beurteilen (BGH NJW 1998, 3417 ; Senat, aaO.).

    Nur der Ursachenzusammenhang zwischen einer feststehenden Verletzung des Rechtsguts (Körper oder Gesundheit) und der Weiterentwicklung oder dem Umfang der Schädigung fällt als haftungsausfüllende Kausalität unter § 287 ZPO (BGH, NJW 1998, 3417 ; Senat, NZV 2000, 163, 164).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
    Allerdings darf und muss das Gericht, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen sind, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei substantiierte, nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachtens erhebt (vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH, NJW 1992, 1459 ; NJW 1996, 730 ; Senat, Urteil vom 18. Januar 2001 - 12 U 3414/99 -).

    Im Rahmen des § 286 ZPO muss sich der Richter vielmehr mit einer "persönlichen Gewissheit" begnügen, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256, seitdem ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter

    Auszug aus KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
    Allerdings darf und muss das Gericht, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen sind, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei substantiierte, nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachtens erhebt (vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH, NJW 1992, 1459 ; NJW 1996, 730 ; Senat, Urteil vom 18. Januar 2001 - 12 U 3414/99 -).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00

    Haftungsbegründende Kausalität bei Halswirbelsäulenverletzung; Auffahrunfälle mit

    Auszug aus KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
    Liegt die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung im Bereich von 10 bis 15 km/h, so ist eine HWS-Verletzung zwar nicht auszuschließen, aber auch nicht stets als wahrscheinlich zu erwarten (Senat aaO. m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt, NZV 2002, 120; LG Hannover NZV 2002, 270).
  • LG Hannover, 15.02.2002 - 4 S 1847/01
    Auszug aus KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
    Liegt die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung im Bereich von 10 bis 15 km/h, so ist eine HWS-Verletzung zwar nicht auszuschließen, aber auch nicht stets als wahrscheinlich zu erwarten (Senat aaO. m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt, NZV 2002, 120; LG Hannover NZV 2002, 270).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 278/94

    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

    Auszug aus KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
    Allerdings darf und muss das Gericht, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen sind, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei substantiierte, nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachtens erhebt (vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH, NJW 1992, 1459 ; NJW 1996, 730 ; Senat, Urteil vom 18. Januar 2001 - 12 U 3414/99 -).
  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 9 U 107/97

    Auschluss einer Verletzung der Halswirbelsäule im Falle einer im

    Auszug aus KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
    Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten grundsätzlich nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzurufen (KG, VersR 1997, 1416 ; NJW 2000, 877, 878 = NZV 2000, 163, 164 m.w.N.; = VersR 2001, 597 = VM 2000, 34 = KGR 2000, 81; OLG Hamm, NJW 2000, 878, 880; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, R + S 1998, 63; Lemke, R + S 1996, 445).
  • KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96
    Auszug aus KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
    Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten grundsätzlich nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzurufen (KG, VersR 1997, 1416 ; NJW 2000, 877, 878 = NZV 2000, 163, 164 m.w.N.; = VersR 2001, 597 = VM 2000, 34 = KGR 2000, 81; OLG Hamm, NJW 2000, 878, 880; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, R + S 1998, 63; Lemke, R + S 1996, 445).
  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10

    Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens

    Wenn die Feststellungen und Erkenntnisse in dem aus einem anderen Verfahren stammenden (früheren) Gutachten nicht erschöpfend oder lückenhaft sind, sie auf unrichtigen oder unvollständigen tatsächlichen Grundlagen beruhen oder wenn Zweifel an der Sachkunde des Verfassers des früheren Gutachtens bestehen, muss der Tatrichter einen anderen (geeigneten) Sachverständigen hinzuziehen (BGH MDR 2008, 222; 1987, 1018; VersR 1997, 1158; OLG Köln NJW-RR 1999, 675; KG VersR 2004, 350).
  • KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04

    Haushaltsführungsschaden bei Kfz-Unfall: Beeinträchtigung von 20%; Zeitaufwand

    Das Gericht darf und muss, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen sind, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachters, erhebt (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH NJW 1996, 730; Senat, KGR 2002, 89; KGR 2003, 157 = NZV 2003, 282; KGR 2003, 204; KGR 2004, 114).
  • KG, 09.05.2005 - 12 U 14/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer

    Bei kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderungen von bis zu 15 km/h auf Grund eines Unfalls mit Heckaufprall spricht nach ständiger Rechtsprechung des Senats kein Beweis des ersten Anscheins für eine unfallbedingte Verletzung im Bereich der Halswirbelsäule; für den Beweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten des Schädigers und einer Körperverletzung ist vielmehr nach § 286 ZPO der volle Beweis erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 12. Februar 2004 - 12 U 219/02 - = NZV 2004, 460 = KGR 2004, 523; Urteil vom 28. August 2003 - 12 U 88/02 - = KGR 2004, 85 = NZV 2004, 252; Urteil vom 1. Juli 2002, 12 U 8427/00; Urteil vom 21. Oktober 1999 - 12 U 8303/95 - = NJW 2000, 877).
  • KG, 27.03.2008 - 12 U 235/07

    Verkehrsunfall beim Wenden unter Fahrstreifenwechsel: Darlegungslast für eine

    Allerdings darf und muss das Gericht , wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen sind, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachters, erhebt (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH NJW 1996, 730; Senat, KGR 2002, 89; KGR 2003, 157 = NZV 2003, 282; KGR 2003, 204; Urteil vom 28. Juli 2003 - 12 U 44/02 - KGR 2004, 114; KG, Urteil vom 4. September 2003 - 22 U 242/02 - ; Senat, Urteil vom 16. Oktober 2003 - 12 U 58/01 - KGR 2004, 159 = VRS 106, 273 = VersR 2004, 1193).
  • LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 1890/11

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Einschätzung des Erstgutachtens widersprüchlich oder unsachlich ist oder dem Stand der Wissenschaft nicht entspricht (BFH 13.09.2012 - III B 140/11 m. w. N., juris; vgl. auch KG 01.07.2002 - 12 U 8427/00, VersR 2004, 350; BGH 18.01.2001 - 12 U 3414/99, juris).
  • OLG Jena, 06.12.2006 - 2 U 1068/05
    § 286 ZPO ist nur bei der Frage der haftungsbegründenden Kausalität heranzuziehen (vgl. BGH NJW 1998, 3417 [BGH 21.07.1998 - VI ZR 15/98] ; KG NZV 2003, 282).
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