Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- openjur.de
Rechtsschutzversicherung: Ablehnung eines Deckungsschutzes für Streitigkeiten auf Hochschulzulassung wegen Nichteinhalten der Wartefrist; Wartezeit bei Erweiterung eines Rechtsschutzversicherungsvertrages mit "Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige" um die Leistungsart ...
- Justiz Baden-Württemberg
Rechtsschutzversicherung: Ablehnung eines Deckungsschutzes für Streitigkeiten auf Hochschulzulassung wegen Nichteinhalten der Wartefrist; Wartezeit bei Erweiterung eines Rechtsschutzversicherungsvertrages mit "Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige" um die Leistungsart ...
- Judicialis
ARB 94 § 4; ; ARB 94 § 18; ; ARB 75 § 14; ; ARB 75 § 17
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 94 § 4; ARB 94 § 18; ARB 75 § 14; ARB 75 § 17
Ablauf der bedingungsgemäßen Wartezeit bei Einbeziehung weiterer Leistungsarten in den Versicherungsschutz einer bestehenden Rechtsschutzversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Erfolgsaussichten - Rechtsschutz - Wartezeiten
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für verwaltungsgerichtliche Kapazitätsrechtsstreitigkeiten; Wartezeit für das Bestehen eines Versicherungsschutzes bei Zubuchung weiterer Leistungen; Kompaktrechtsschutz für Selbstständige; Ermittlung des Ablaufs der ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung erweitert - Werden zusätzliche Risiken versichert, darf der Versicherer erneut eine Wartezeit vorsehen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsschutzversicherung - Wartezeit gilt auch für neue Leistungsarten durch einvernehmliche Vertragsänderung
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 26.04.2007 - 3 O 5/07
- OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 675
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 12 U 200/08
Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz bei Fortsetzung eines bestehenden …
Der Versicherte, der für die Wahrung rechtlicher Interessen Rechtsschutz begehrt, wird nun in erster Linie diese aktuellen Bedingungen heranziehen in der Annahme, dass diese die Rechte und Pflichten der Beteiligten bestimmen, und nur ergänzend die früheren Bedingungen (vgl. Senat OLGR 2008, 252 = ZfSch 2008, 221). - LG Hechingen, 15.12.2008 - 1 O 240/08 Die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 15.1.2008 - 12 U 89/07 führt zu keiner anderen Beurteilung.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Überwachungspflichten des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der Abführung von Beiträgen des Arbeitsnehmers zur Sozialversicherung; Schadensersatzanspruches aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens; Umfang der Bewilligung ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 139; ; ZPO § ... 139 Abs. 4; ; ZPO § 179 Abs. 2; ; ZPO § 184 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 288; ; ZPO § 307; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 704; ; ZPO § 794; ; InsO § 175 Abs. 2; ; InsO § 302 Nr. 1; ; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 823 Ab. 2; ; StGB § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 266 a; ; StGB § 266 a Abs. 1
- rechtsportal.de
Feststellungsklage zum Rechtsgrund einer Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung bei drohender Restschuldbefreiung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 03.04.2007 - 6 O 304/06
- OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07
Papierfundstellen
- NZI 2008, 319
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.06.2012 - IX ZR 160/11
Insolvenzrecht: Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage des …
Da gemäß einer weiteren Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (NZI 2008, 319) davon auszugehen sei, dass auch der auf den Anspruchsgrundlagen beruhende entscheidungserhebliche Sachverhalt in Rechtskraft erwachse, müsse von einer Bindungswirkung des Versäumnisurteils und des Vollstreckungsbescheides ausgegangen werden. - OLG Brandenburg, 11.02.2010 - 12 U 164/09
Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Behandlung eines vom Schuldner nach …
Gegenstand der materiellen Rechtskraft ist die gerichtliche Entscheidung letzter Instanz über den prozessualen Anspruch, dass heißt das Bestehen oder Nichtbestehen der mit der Klage geltend gemachten Rechtsfolge aufgrund des vorgetragenen Tatsachenkomplexes bei Schluss der mündlichen Tatsachenverhandlung (…BGH NJW 1995, S. 967;… Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 322, Rn. 94;… Gottwald in Münchner Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 322, Rn. 113; vgl. auch das Urteil des Senats vom 15.02.2008, Az.: 12 U 89/07, zu § 184 InsO a. F., veröffentlicht in NZI 2008, S. 319). - OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
Insolvenzverfahren: Klage auf Feststellung der Forderung aus einer vorsätzlich …
Die beim Vollstreckungsbescheid bestehende Gefahr, dass Gläubiger auch ohne Rechtsgrund das Vorliegen einer unerlaubten Handlung behaupten, besteht bei einem gerichtlichen Vergleichsschluss gerade nicht (…vgl. in diesem Zusammenhang auch Gaul a.a.O., S. 291 ff) Jedenfalls ist - anders als im Fall des Vollstreckungsbescheid - der Titel gerade nicht auf Grund einseitiger Angaben der Gläubigerin , d. h. der Klägerin ergangen (für den Fall eines Anerkenntnisurteils ebenfalls in diese Richtung gehend, aber im Ergebnis offen gelassen, Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.02.2008, Az.: 12 U 89/07).