Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 26.05.2004 | KG, 02.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3437
OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2003,3437)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2003 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2003,3437)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2003,3437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsleistungen wegen eines Leitungswasserschadens; Versicherungsschutz vor Bezugsfertigkeit und bei Unbenutzbarkeit des versicherten Gebäudes; Leistungsfreiheit der Versicherung wegen Obliegenheitsverletzung und nachträglicher Gefahrerhöhung; Versäumnis der ...

  • Judicialis

    VGB 88 § 9 Nr. 3 a; ; VGB 88 § 11 Nr. 2 Abs. 1; ; VGB 88 § 11 Nr. 2 Abs. 3; ; VVG § 23; ; VVG § 6 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 88 § 9; VGB 88 § 11; VVG § 23; VVG § 6 Abs. 1
    Voraussetzungen des Risikoausschlusses nach § 9 Nr. 3 a VGB 88 bei Umbauarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Risikoausschluss aufgrund Obliegenheitsverletzung bei Leitungswasserschaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Risikoausschluss nach § 9 Ziff. 3 a VGB 88: Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 326
  • VersR 2004, 374
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 257/97

    Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03
    Dass die Beklagte erst nach dem Versicherungsfall Kenntnis von der möglichen Obliegenheitsverletzung erlangt hat, ändert hieran nichts (BGH VersR 1999, 301).
  • BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62

    Versicherung gegen Leitungswasserschäden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03
    Diese erfordert eine nach Vertragsschluss eingetretene, auf eine gewisse Dauer angelegte Änderung der tatsächlichen gefahrerheblichen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht (vgl. BGHZ 42, 295; Prölss aaO § 23 VVG Rn. 4).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2003, 454 unter II 1 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.07.1988 - 20 U 210/87

    Bezugsfertigkeit eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03
    Das streitgegenständliche Vorderhaus war bei Schadenseintritt im Januar/Februar 2002 nicht "noch nicht bezugsfertig" im Sinne der Klausel, da die Wendung ersichtlich auf den Erstbezug eines neu errichteten Gebäudes abstellt (OLG Hamm VersR 1989, 365, 366; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, Anmerkung F IV 18).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 259/12

    Wohngebäudeversicherung: Begriff des nicht versicherten Umbaus

    Da die VGB 2003 an mehreren Stellen den Versicherungsschutz für leerstehende oder nicht genutzte Gebäude nur unter zusätzlichen Voraussetzungen, etwa einer Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung, einschränken (vgl. z.B. §§ 19 Nr. 4 b, 20 Nr. 1 c VGB 2003), sein Interesse im Übrigen dahin geht, Versicherungsschutz auch in Zeiten vorübergehenden Nutzungsausfalls zu erhalten, wird er die Voraussetzung "Umbauarbeiten" dahin verstehen, dass nicht jede vorübergehende Nutzungseinschränkung - etwa auch durch Renovierungsarbeiten - als Umbau im Sinne des Leistungsausschlusses anzusehen ist, er wird vielmehr davon ausgehen, dass es sich bei einem Umbau um eine tiefgreifende Umgestaltung des versicherten Gebäudes handeln muss, die in ihrer Qualität Ähnlichkeiten mit der Neuerrichtung aufweisen muss, mithin so weit in die Gebäudesubstanz eingreift, dass das Gebäude insgesamt für seine ursprüngliche Bestimmung nicht mehr nutzbar erscheint (vgl. dazu Martin aaO F IV Rn. 19, 20; Wälder aaO S. 8; OLG Karlsruhe VersR 2004, 374).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung

    Unter Berücksichtigung dessen setzt der Ausschluss "soweit die Gebäude ... wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind" die vollständige Unbenutzbarkeit des gesamten Gebäudes voraus (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2004, 374 ; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., Anm. F IV Rdn. 19ff.).
  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HK - VVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08

    Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (vgl. BGH VersR 1979, 73. OLG Köln RuS 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374).
  • OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins

    So heißt es z. B. in einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 18. Dezember 2003, 12 U 97/03, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16:.
  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG a. F. begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2016 - 8 O 259/14

    Wohngebäudeversicherung - Risikoausschluss während Umbau- und Sanierungsarbeiten

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.05.2004 - 12 U 97/03   

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https://dejure.org/2004,20044
OLG Hamm, 26.05.2004 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2004,20044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2004 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2004,20044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2004,20044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bau eines großen Ferienparks mit Golfhotel und Countryclub; Schadensersatz und Zurechnung des Inhalts eines Verkaufsprospektes; Verantwortlichkeit für Prospektangaben; Werbung mit unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prospekthaftung für Angaben im Hausprospekt eines Golfhotels? (IBR 2005, 639)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Arnsberg, 23.05.2003 - 1 O 272/02
    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2004 - 12 U 97/03
    Sie beantragen, das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 23.05.2003 zum AZ 1 O 272/02 aufzuheben.
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2004 - 12 U 97/03
    Hiernach haften die Gründer, Initiatoren und Gestalter einer Gesellschaft ebenso wie die sogenannten Hintermänner, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Geschäftsmodells entscheidenden Einfluß ausüben, für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Werbeprospekten, die der Anlageentscheidung dienen (BGHZ 111, 314 und BGHZ 115, 213 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BGH).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2004 - 12 U 97/03
    Hiernach haften die Gründer, Initiatoren und Gestalter einer Gesellschaft ebenso wie die sogenannten Hintermänner, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Geschäftsmodells entscheidenden Einfluß ausüben, für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Werbeprospekten, die der Anlageentscheidung dienen (BGHZ 111, 314 und BGHZ 115, 213 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BGH).
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Rechtsprechung
   KG, 02.09.2004 - 12 U 97/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8498
KG, 02.09.2004 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2004,8498)
KG, Entscheidung vom 02.09.2004 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2004,8498)
KG, Entscheidung vom 02. September 2004 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2004,8498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht; Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung der Prozessleitungspflicht; Bestimmung des Umfanges der Rechtskraft eines Urteils im Ausgangsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 139

  • rechtsportal.de

    ZPO § 139
    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht (§ 139 ZPO ) als Berufungsgrund - Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die angefochtene Entscheidung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 97/03
    Nach zutreffender Auffassung müssen auch Tatbestand und Entscheidungsgründe und bei nicht streitigen und bestimmten streitigen Urteilen ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe das Parteivorbringen herangezogen werden, wenn der Streitgegenstand und damit der Umfang der Rechtskraft abgegrenzt werden sollen, wobei im Fall der Inkongruenz von Tenor und Gründen die allgemeinen Auslegungsregeln zu beachten sind (BGH NJW 04, 2526, 2527, Zöller-Vollkommer a.a.O. vor § 322 Rdnr. 31 m. w. N.).
  • KG, 15.06.2009 - 8 U 245/08

    Wohnraummietverhältnis: Anspruch eine gehbehinderten Mieters auf Genehmigung

    Eine generalisierende Umschreibung des Tatsachenkomplexes, zu dem näher vorgetragen worden wäre, reicht dafür nicht aus (Kammergericht, Urteil vom 2. September 2004, - 12 U 97/03 - ; Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 139, Rdnr.20).
  • KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09

    Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch einen Mitarbeiter einer

    Die Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht hat nur dann Erfolg, wenn die Pflichtverletzung für das angefochtene Urteil ursächlich war (Senat, Urteil vom 2. September 2004 - 12 U 97/03 -).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2011 - 4 U 144/07

    VOB-Vertrag: Anspruch auf Zusatzvergütung für die Verwendung von Schnellestrich

    Selbst wenn insoweit ein Hinweis hätte erteilt werden müssen, greift die mit der Berufung erhobene Verfahrensrüge nicht durch, denn der auf Grund des unterlassenen Hinweises unterblieben Vortrag wurde in der Berufungsbegründung nicht nachgeholt (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2005 - 4 U 167/04 - ; KG Berlin KGR 2005, 56).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2005 - 4 U 177/04

    Bürgschaft für "Zahlungsverpflichtungen aus der Schlussrechnung": Erstreckung der

    Das Versäumnis beruht dann nicht auf einem Verfahrensmangel im ersten Rechtszug (§ 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO), sondern auf prozessualer Nachlässigkeit (ebenso KG Berlin KGR 2005, 56).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 4 U 167/04

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehns aus abgetretenem Recht; Nichtigkeit eines

    Das Versäumnis beruht dann nicht auf einem Verfahrensmangel im ersten Rechtszug (§ 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO), sondern auf prozessualer Nachlässigkeit (ebenso KG Berlin KGR 2005, 56).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 1/06

    Anspruch auf Restwerklohn aus einem Bauvorhaben

    Das Versäumnis beruht dann nicht auf einem Verfahrensmangel im ersten Rechtszug (§ 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO), sondern auf prozessualer Nachlässigkeit (ebenso KG Berlin KGR 2005, 56).
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