Rechtsprechung
OLG Köln, 09.03.2017 - I-12 U 98/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Frage des Fernabsatzes bei Einschaltung eines Vermittlers
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de
(Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 03.08.2016 - 2 O 444/15
- OLG Köln, 09.03.2017 - I-12 U 98/16
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Zulässigkeit von …
Sie sind auch inhaltlich nicht geeignet, beim Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16; Beschluss vom 27.04.2016, 13 U 186/15; Beschluss vom 06.03.2017, 12 U 182/16;… Beschluss vom 30.09.2015, 13 W 33/15, zitiert nach juris, Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017, 12 U 134/16).Dies entspricht auch der Begründung der Bundesregierung zum Fernabsatzgesetz vom 9. Februar 2000 (BT-Drucks. 14/2658 S. 30 zu § 1 Abs. 1): "Werden andere Vertriebstechniken eingesetzt, etwa Vertreterbesuche oder die Vermittlung durch einen Dritten, der selbst im Verhältnis zum Verbraucher nicht ausschließlich Fernkommunikationsmittel nutzt, so liegt kein Fernabsatz mehr vor." Auf dieser Grundlage kann ein Fernabsatzgeschäft im Bereich von Verbraucherdarlehensverträgen nicht angenommen werden, wenn ein Finanzierungsvermittler eingeschaltet ist, der persönlichen Kontakt zum Verbraucher hat (ebenso: OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2017, 13 U 246/15; Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16, n.v.).
Dies ist bezogen auf den Einsatz von Finanzberatern bei der Vermittlung von Krediten als typische Erwartung des Geschäftsverkehrs zu bejahen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.03.2017, 12 U 26/16; Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16).
- OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 191/16
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an den Inhalt einer …
Sie sind auch inhaltlich nicht geeignet, beim Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017 - 12 U 98/16; Beschluss vom 27.04.2016 - 13 U 186/15;… Beschluss vom 06.03.2017 - 12 U 182/16, Beschluss vom 30.09.2015 - 13 W 33/15, zitiert nach juris Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017 - 12 U 134/16). - OLG Köln, 21.03.2019 - 12 U 68/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Im Übrigen kommt es für die Fristwahrung - wie auch die Belehrung klarstellt - allein auf die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an; einen eventuell verspäteten bzw. fehlenden Eingang des Widerrufs müsste der Verbraucher im Falle der vollständigen Übernahme des Namens und der Anschrift des Widerrufsadressaten aus der Belehrung schon aus diesem Grunde nicht gegen sich gelten lassen (so auch Senat, Urteil vom 09.03.2017 - 12 U 98/16).Sie sind auch inhaltlich nicht geeignet, bei dem Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, OLG Köln…, Urteil vom 31.01.2019 - 12 U 191/16, Rn. 38 - 39, juris; Urteil vom 09.03.2017 - 12 U 98/16;… Beschluss vom 27.08.2018 - 12 U 46/18, juris, Rn. 10-13; Beschluss vom 27.04.2016 - 13 U 186/15;… Beschluss vom 06.03.2017 - 12 U 182/16, Beschluss vom 30.09.2015 - 13 W 33/15, zitiert nach juris Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017 - 12 U 134/16).
- OLG Köln, 01.09.2017 - 12 U 203/16
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Die Ausführungen sind ohne weiteres erkennbar kein Bestandteil der Widerrufsbelehrung und auch inhaltlich nicht geeignet, beim Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der insoweit gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16, Beschluss vom 27.04.2016 - 13 U 186/15;… Beschluss vom 06.03.2017, 12 U 182/16, Beschluss vom 30.09.2015 - 13 W 33/15, juris Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017, 12 U 134/16). - OLG Köln, 11.08.2020 - 12 U 172/19
Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen
Dies entspricht auch der Begründung der Bundesregierung zum Fernabsatzgesetz vom 9. Februar 2000 (BT-Drucks. 14/2658 S. 30 zu § 1 Abs. 1): "Werden andere Vertriebstechniken eingesetzt, etwa Vertreterbesuche oder die Vermittlung durch einen Dritten, der selbst im Verhältnis zum Verbraucher nicht ausschließlich Fernkommunikationsmittel nutzt, so liegt kein Fernabsatz mehr vor." Auf dieser Grundlage kann ein Fernabsatzgeschäft nicht angenommen werden, wenn ein Finanzierungsvermittler eingeschaltet ist, der persönlichen Kontakt zum Verbraucher hat (ebenso: OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2017, 13 U 246/15; Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16).Dies ist bezogen auf den Einsatz von Finanzberatern bei der Vermittlung von Krediten als typische Erwartung des Geschäftsverkehrs zu bejahen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.03.2017, 12 U 26/16; Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16; Urteil vom 21.02.2019, 12 U 376/17, wobei die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das letztgenannte Urteil des Senats vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.06.2020, XI ZR 99/19, zurückgewiesen wurde).
- OLG Köln, 27.08.2018 - 12 U 46/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Sie sind auch inhaltlich nicht geeignet, beim Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16, Beschluss vom 27.04.2016, 13 U 186/15;… Beschluss vom 06.03.2017, 12 U 182/16, Beschluss vom 30.09.2015, 13 W 33/15, zitiert nach juris, Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017, 12 U 134/16). - OLG Köln, 07.07.2017 - 12 U 203/16
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Die Ausführungen sind ohne weiteres erkennbar kein Bestandteil der Widerrufsbelehrung und auch inhaltlich nicht geeignet, beim Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der insoweit gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16, Beschluss vom 27.04.2016 - 13 U 186/15;… Beschluss vom 06.03.2017, 12 U 182/16, Beschluss vom 30.09.2015 - 13 W 33/15, juris Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017, 12 U 134/16). - OLG Köln, 07.03.2018 - 12 U 241/17
Widerruf eines Darlehensvertrags
Diesen Anforderungen genügt auch die Angabe der Postfachanschrift des Widerrufsempfängers, da der Verbraucher dadurch in gleicher Weise wie durch die Mitteilung der Hausanschrift des Widerrufsempfängers in die Lage versetzt wird, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen (OLG Frankfurt…, Urteil vom 12.10.2016 - 17 U 227/15, WM 2016, 2390, 2392, zitiert nach juris Rn. 33; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017 - 12 U 98/16, nv - zur Großkundenpostleitzahl). - OLG Köln, 29.01.2018 - 12 U 241/17
Hinweisbeschluss zu OLG Köln 12 U 241/17 v. 07.03.2018
Diesen Anforderungen genügt auch die Angabe der Postfachanschrift des Widerrufsempfängers, da der Verbraucher dadurch in gleicher Weise wie durch die Mitteilung der Hausanschrift des Widerrufsempfängers in die Lage versetzt wird, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen (OLG Frankfurt…, Urteil vom 12.10.2016 - 17 U 227/15, WM 2016, 2390, 2392, zitiert nach juris Rn. 33; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017 - 12 U 98/16, nv - zur Großkundenpostleitzahl).