Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02 |
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Kurzfassungen/Presse
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StVG § 7 Abs. 1 § 18; StVO § 9
Haftungsverteilung bei einem Unfall an einer bevorrechtigten Einmündung
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 5 O 270/01
- OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02
Wenn die zuständige Behörde die aus psychologischen Gründen gebotene Aufhebung des Vorfahrtsrechts der aus der Sackstraße kommenden Verkehrsteilnehmer erst später und nach einigen Unfällen vorgenommen hat, dann ändert dies jedoch nichts daran, dass zum Zeitpunkt des Unfalls das Vorfahrtsrecht der Beklagten zu 1) grundsätzlich bestand, diese aber bei Ausfahrt aus der Einmündung entsprechend § l Abs. 2 StVO darauf gefasst sein musste, dass ihre Vorfahrt nicht beachtet werde und daher ihre Fahrweise entsprechend einrichten musste (vgl. z.B. BayObLG VRS 18, 133, 135 und NStZ 1987, 548 Sp.2 Abs. 2). - OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 89/93
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus der Ausfahrt eines Großmarkts auf die …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02
Ein Kraftfahrer muss sich, auch wenn er ortsfremd ist, auf das ihm bietende äußere Gesamtbild verlassen können (vgl. z.B. OLG Köln NZV 1994, 279; OLG Oldenburg DAR 1983, 31) . - BGH, 07.06.1983 - VI ZR 83/81
Haftungsverteilung bei Unfall bei abknickender Vorfahrt
Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02
Eine solche Linie ändert nichts am Umfang der Vorfahrtsberechtigung des von rechts kommenden Verkehrs (vgl. auch BGH NJW 1983, 2939 [BGH 07.06.1983 - VI ZR 83/81] ).
- BayObLG, 27.05.1983 - 1 ObOWi 55/83
Einfahren von einem anderen Straßenteil
Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02
Zwar hat die Rechtsprechung einen "anderen Straßenteil", über die üblichen Fälle der an eine Fahrbahn angrenzenden Straßenteile, wie Seitenstreifen, Gehwege, öffentliche Parkplätze oder Tankstellen einschließlich Zu- oder Abfahrten, hinausgehend, vereinzelt auch dann anerkannt, wenn es um bloße sich aber nicht als selbständige Verkehrswege darstellende Zufahrtswege zu hintereinander liegenden Grundstücken ging (vgl. BayObLG VRS 65, 223 ; OLG Düsseldorf DAR 1975, 187 [OLG Düsseldorf 12.12.1974 - 12 U 31/74] ). - OLG Düsseldorf, 12.12.1974 - 12 U 31/74
Grundstücksausfahrt; Zufahrten; Straßenteile; Bürgersteig
Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02
Zwar hat die Rechtsprechung einen "anderen Straßenteil", über die üblichen Fälle der an eine Fahrbahn angrenzenden Straßenteile, wie Seitenstreifen, Gehwege, öffentliche Parkplätze oder Tankstellen einschließlich Zu- oder Abfahrten, hinausgehend, vereinzelt auch dann anerkannt, wenn es um bloße sich aber nicht als selbständige Verkehrswege darstellende Zufahrtswege zu hintereinander liegenden Grundstücken ging (vgl. BayObLG VRS 65, 223 ; OLG Düsseldorf DAR 1975, 187 [OLG Düsseldorf 12.12.1974 - 12 U 31/74] ). - BGH, 08.06.1962 - 4 StR 130/62
Wartepflicht - Kreuzung gleichgeordneter Straßen - Geschwindigkeit beim …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02
Auch die VwV (II 2) zu § 8 StVO tragen diesem Umstand Rechnung: Einmündungen von rechts soll grundsätzlich die Vorfahrt genommen werden (…vgl. z.B. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37.Aufl. 2003, § 8 StVO Rdn.51; Höhl, DAR 1973, 228; BGHSt 17, 299, 301).
- OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
Vorfahrtsrechtverletzung: Kreuzung beim Zusammentreffen eines kombinierten Geh- …
(im Anschluss an OLG Celle VersR 1976, 345 und OLG Koblenz DAR 2004, 272).Ebenso wenig darf sich der Benutzer einer Straße, die in eine Querstraße einmündet, ohne sich jenseits der Einmündung fortzusetzen (sog. T-Einmündung) auf die Beachtung seines Vorfahrtrechts durch von links auf der durchgehenden Straße herannahende Verkehrsteilnehmer verlassen, wenn seine Straße für den Wartepflichtigen nicht oder nicht voll einsehbar ist (…OLG Celle a.a.O. m.w.N.; OLG Koblenz, DAR 2004, 272).
Es entspricht erfahrungsgemäß oft dem instinktiven Verhalten des auf einer durchgehenden Straße Fahrenden, sich gegenüber einer von rechts einmündenden sich auf der anderen Straßenseite nicht fortsetzenden Straße als vorfahrtsberechtigt anzusehen (OLG Koblenz, DAR 2004, 272).
- LG Aurich, 17.12.2015 - 1 O 923/14
Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren nach einem Verkehrsunfall; …
Ebenso wenig darf sich der Benutzer einer Straße, die in eine Querstraße einmündet, ohne sich jenseits der Einmündung fortzusetzen (sog. T-Einmündung) auf die Beachtung seines Vorfahrtrechts durch von links auf der durchgehenden Straße herannahende Verkehrsteilnehmer verlassen, wenn seine Straße für den Wartepflichtigen nicht oder nicht voll einsehbar ist (…OLG Celle a.a.O. m.w.N.; OLG Koblenz, DAR 2004, 272).Es entspricht erfahrungsgemäß oft dem instinktiven Verhalten des auf einer durchgehenden Straße Fahrenden, sich gegenüber einer von rechts einmündenden sich auf der anderen Straßenseite nicht fortsetzenden Straße als vorfahrtsberechtigt anzusehen (OLG Koblenz, DAR 2004, 272).