Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.03.2004 - 12 U 99/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15309
OLG Koblenz, 01.03.2004 - 12 U 99/03 (https://dejure.org/2004,15309)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.03.2004 - 12 U 99/03 (https://dejure.org/2004,15309)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. März 2004 - 12 U 99/03 (https://dejure.org/2004,15309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Haftung bei Kfz-Unfall im Kreisverkehr mit einem Überholer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten durch ein Überholmanöver in einem Kreisverkehr; Streit über das Bestehen von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfallereignis; Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Einholung eines weiteren ...

  • Judicialis

    ZPO § 412 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 17; ; StVO § 5 Abs. 2; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kollision bei Überholen im Kreisverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94

    Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2004 - 12 U 99/03
    Diese Vorschrift bezweckt nur den Schutz des Gegenverkehrs (BGHR StVO § 5 Abs. 3 Sicht, verdeckte 1), nicht den Schutz des gleichgerichteten Verkehrs.
  • OLG Celle, 22.02.1979 - 5 U 89/78

    Haftungsverteilung bei Kollision im Kreisverkehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2004 - 12 U 99/03
    Er unterliegt dem Rechtsfahrgebot (vgl. OLG Celle VersR 1980, 562; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 27 Rn. 64; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVO Rn. 31; Heß, in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 2 Rn. 49) und darf deshalb nicht ohne weiteres scharf nach links lenken.
  • LG Berlin, 21.02.2013 - 41 S 117/12

    Haftung bei Kfz-Unfall: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten

    Die Kammer stellt auch nicht die Rechtsprechung anderer Obergerichte zu Unfällen in einem echten Kreisverkehr in Frage (vgl. dazu z.B. OLG Koblenz, Urteile vom 29. November 2010 - 12 U 1275/09, und vom 1. März 2004 - 12 U 99/03; OLG Hamm, Urteile vom 18. November 2003 - 27 U 87/03, und vom 3. April 2003 - 6 U 124/02; OLG Celle, Urteil vom 22. Februar 1979 - 5 U 89/78, VersR 1980, 562; OLG Hamburg, Urteil vom 29. März 1966 - 7 U 363/65, VersR 1967, 411 (Straßenbahn und Kfz); alle zitiert nach juris; vgl. auch noch die Nachweise zu Auffahrunfällen in einem Verkehrskreisel bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 12. Aufl., Rn 138).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht