Rechtsprechung
OLG Koblenz, 01.06.2015 - 12 U 991/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- autokaufrecht.info
Keine Eigentumsvermutung (§ 1006 I 1 BGB) bei nicht nachvollziehbarer Schilderung des Besitzerwerbs
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1006 Abs 1 S 1 BGB
Verkehrsunfallprozess: Eigentumsvermutung zugunsten des Klägers - RA Kotz
Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Beweislast bei der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Eigentumsvermutung des Besitzers beim Gebrauchtwagen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verkehrsunfall und die Eigentumsvermutung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem Pkw
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Eigentumsvermutung bei allgemein gehaltener, lückenhafter und unglaubwürdiger Schilderung zum Autokauf - Keine Möglichkeit zur Überprüfung des Wahrheitsgehalts des behaupteten Autokaufs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1006 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem Pkw
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 25.07.2014 - 2 O 105/12
- OLG Koblenz, 01.06.2015 - 12 U 991/14
Papierfundstellen
- NJW 2016, 331
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 25.10.2018 - 14 O 124/17
Deckungsprozess gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behaupteter …
Tragen Kläger und Zeuge zu den Erwerbsumständen hinsichtlich des Besitzes bzw. Eigentums eines PKW widersprüchlich und somit unglaubwürdig vor, so kommt eine Versagung der Beweiserleichterung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht (vergleiche OLG Koblenz, Urteil vom 1. Juni 2015, 12 U 991/14, NJW 2016, 331).Allerdings wird vertreten, dass sich der Besitzer trotz Nachweis des Besitzes nicht auf die Vermutungswirkung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB berufen kann, wenn er zu den Erwerbsumständen hinsichtlich des Besitzes unglaubhaft vorträgt, weil dann § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB unanwendbar sein soll (…Palandt/Herrler, BGB, 77. Aufl. 2018, § 1006, Rn. 7; OLG Koblenz, Urt. v. 01.06.2015, Az.: 12 U 991/14).
Denn würde man bei einer unglaubwürdigen Schilderung des Besitzerwerbs des Klägers die Vermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB ohne Einschränkung anwenden, wäre dem Vermutungsgegner grundsätzlich die Möglichkeit zum Gegenbeweis abgeschnitten (OLG Koblenz, Urt. v. 01.06.2015, Az.: 12 U 991/14).
In Gesamtschau dieser Umstände sind die Aussagen der Klägerin selbst sowie des Zeugen ... in sich widersprüchlich, was deren Glaubwürdigkeit schadet, sodass nach den vom OLG Koblenz aufgestellten Maßstäben (OLG Koblenz, Urt. v. 01.06.2015, Az.: 12 U 991/14) im vorliegenden Fall eine Nichtanwendbarkeit von § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB in Betracht kommt.